Bevölkerungsverzeichnisse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Dezember 2008, 09:55 Uhr
Einführung
Bevölkerungsverzeichnisse wurden zu allen Zeiten unter unterschiedlichsten Namen aus verschiedenen Gründen zu allen Zeiten erstellt.
Schon zur Zeit der Römer wurden Volkszählungen auch in den besetzten Gebieten vorgenommen.
Zur Zeit der HRR
In den einzelnen Territorien des Heiligen Römischen Reiches bab es unterschiedliche Bevölkerungslisten, meist als Steuerlisten.
Auf dem Lande wurden von Grundherren, meit über Jahrhunderte hinweg, Lagerbücher über den Besitz Eigenbehöriger und Register über Gewinn, Versterb, Frei- und Wechselbriefe geführt.
Zuständige Behörden, neben den Renteien der Grundherren, waren die Kirchspiele und die "Ämter (historisch)" in den Territorien.
- Bürgerverzeichnisse in Städten (seit dem Mittelalter)
- Türkensteuer (16. Jhdt.im Reichsgebiet)
- Kopf- oder Kommunikantensteuern (Personen über 12 Jahre alt)
- Landfolgeregister nach Kirchspielen
- 1749 der "Status animarum" im Fürstbistum Münster
- 18. Jhdt. Bevölkerungsaufnahmen (auch der Feuerversicherung)
- ab 18. Jhdt. territoriale Hof- und Adreßkalender (Einrichtungen v. Verwaltung, Militär u. Kirche)
Übergangszeit
Zuständige Behörden waren die Meirien und Bürgermeistereien.
- 1802 Feuerstättensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer
- 1806 Populationslisten im Herrschaftsbereich Napoleons
Nach-Napoleonische Zeit
Zuständige Behörden waren die Bürgermeistereien (auch der Städte) oder die kommunalen Amts- und Samtgemeinden in den Kreisen.
- < Kataster unterschiedlicher Art (Steuer/Personen)
- < 1830 Wohnbevölkerung
- 1832 ff. Adressbücher
- 1834 bis 1867 Zollabrechnungsbevölkerung
- 1841 - 1908 Führung von Hauskatasterbüchern (Provinz Westfalen)/ Zivileinwohnerlisten
- 1871 bis 1910 ortsanwesende Bevölkerung
- 1925 bis 31. Januar 1984 Wohnbevölkerung
- > 1. Februar 1984 erfolgt die Fortschreibung der Wohnbevölkerung nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Wohnbevölkerung ist die im Zeitpunkt der Feststellung am Ort der Zählung wohnhafte Bevölkerung. Personen mit Wohnung bzw. sonstiger Unterkunft in mehr als einer Gemeinde sind nur an einem Ort gezählt, und zwar an dem Ort, von dem aus sie täglich zur Arbeit oder zur Ausbildung gehen, oder wo sie sich aus anderen Gründen überwiegend aufhalten.