Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/261: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>Preuß. Gesetzsammlung 1932. '''Nr.43,''' ausgegeben am 3. 8. 32.</center> '''261'''
<center>§ 64.</center>
<center>§ 64.</center>
{{NE}}Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem Landkreise „Fallingbostel“ mit dem Kreissitz in Fallingbostel zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem Landkreise „Fallingbostel“ mit dem Kreissitz in Fallingbostel zusammengeschlossen.

Aktuelle Version vom 7. Dezember 2008, 13:17 Uhr

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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§ 64.

      Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem Landkreise „Fallingbostel“ mit dem Kreissitz in Fallingbostel zusammengeschlossen.

§ 65.

      In den neuzubildenden Landkreis Gifhorn werden die Gebietsausschlüsse des Landkreises Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg, die Landgemeinden Hehlingen und Heßlingen eingegliedert.

§ 66.

      In den neuzubildenden Landkreis Harburg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Stade, Regierungsbezirk Stade (§ 70), eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Frankop, Hove, Neuenfelde, Rübke und Moorende.

§ 67.

      Die bisherigen Landkreise Harburg, Winsen, Lüneburg, Bleckede, Lüchow, Dannenberg, Gifhorn, Isenhagen, Fallingbostel und Soltau werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Stade.

§ 68.

      Die Landkreise Geestermünde und Lehe werden zu einem neuen Landkreise „Wesermünde“ mit dem Kreissitz in Wesermünde zusammengeschlossen.

§ 69.

      Die Landkreise Hadeln und Neuhaus a. d. Oste werden zu einem neuen Landkreise „Otterndorf“ mit dem Kreissitz in Otterdorf zusammengeschlossen.

§ 70.

      Die Landkreise Stade, Rehdingen und Jork werden zu einem neuen Landkreise „Stade“ mit dem Kreissitz in Stade zusammengeschlossen.

§ 71.

      Die Landkreise Bremervörde und Zeven werden zu einem neuen Landkreise „Bremervörde“ mit dem Kreissitz in Bremervörde zusammengeschlossen.

§ 72.

      Die Landkreise Osterholz und Blumenthal werden zu einem neuen Landkreis „Osterholz“ mit dem Kreissitz in Osterholz-Scharmbeck zusammengeschlossen.

§ 73.

      Die Landkreise Verde und Achim werden zu einem neuen Landkreise „Verden“ mit dem Kreissitz in Verden zusammengeschlossen.

§ 74.

      In den neuzubildenden Landkreis Stade wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Otterndorf eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Neuland, Großenwörden und Hüll.

§ 75.

      Die bisherigen Landkreise Geestemünde, Lehe, Hadeln, Neuhaus a. d. Oste, Stade, Rehdingen, Jork, Bremervörde, Zeven, Osterholz, Blumenthal, Verden und Achim werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Osnabrück.

§ 76.

      Die Landkreise Aschendorf und Hümmling werden zu einem neuen Landkreise „Aschendorf“ mit dem Kreissitz in Aschendorf zusammengeschlossen.