Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/260: Unterschied zwischen den Versionen

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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Regierungsbezirk Hannover.

§ 50.

      Die Landkreise Syke und Hoya werden zu einem neuen Landkreise „Syke“ mit dem Kreissitz in Syke zusammengeschlossen.

§ 51.

      Die Landkreise Sulingen und Diepholz werden zu einem neuen Landkreise „Sulingen“ mit dem Kreissitz in Sulingen zusammengeschlossen.

§ 52.

      Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise „Hannover“ mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.

§ 54.

      Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.

§ 55.

      Die bisherigen Landkreise Syke, Hoya, Diepholz, Sulingen, Nienburg, Stolzenau, Hannover und Linden werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Hildesheim

§ 56.

      Die Landkreise Alfeld und Gronau werden zu einem neuen Landkreis „Alfeld“ mit dem Kreissitz in Alfeld zusammengeschlossen.

§ 57.

      Die Landkreise Northeim und Uslar werden zu einem neuen Landkreise „Northeim“ mit dem Kreissitz in Northeim zusammengeschlossen.

§ 58.

      Die Landkreise Göttingen und Münden werden zu einem neuen Landkreise „Göttingen“ mit dem Kreissitz in Göttingen zusammengeschlossen.

§ 59.

      Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Lüneburg.

§ 60.

      Die Landkreise Harburg und Winsen werden zu einem neuen Landkreise „Harburg“ mit dem Kreissitz in Harburg-Wilhelmsburg zusammengeschlossen.

§ 61.

      Die Landkreise Lüneburg und Bleckede werden zu einem neuen Landkreise „Lüneburg“ mit dem Kreissitz in Lüneburg zusammengeschlossen.

§ 62.

      Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise „Dannenberg“ mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.

§ 63.

      Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise „Gifhorn“ mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.