Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/260: Unterschied zwischen den Versionen

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'''260'''<center>Preuß. Gesetzsammlung 1932. '''Nr.43,''' ausgegeben am 3. 8. 32.</center>


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{{NE}}Die Landkreise Syke und Hoya werden zu einem neuen Landkreise "Syke" mit dem Kreissitz in Syke zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Syke und Hoya werden zu einem neuen Landkreise „Syke“ mit dem Kreissitz in Syke zusammengeschlossen.
<center>§ 51.</center>
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{{NE}}Die Landkreise Sulingen und Diepholz werden zu einem neuen Landkreise "Sulingen" mit dem Kreissitz in Sulingen zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Sulingen und Diepholz werden zu einem neuen Landkreise „Sulingen“ mit dem Kreissitz in Sulingen zusammengeschlossen.
<center>§ 52.</center>
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{{NE}}Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise "Hannover" mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise „Hannover“ mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.
<center>§ 54.</center>
<center>§ 54.</center>
{{NE}}Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.
{{NE}}Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.
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<center>§ 56.</center>
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{{NE}}Die Landkreise Alfeld und Gronau werden zu einem neuen Landkreis "Alfeld" mit dem Kreissitz in Alfeld zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Alfeld und Gronau werden zu einem neuen Landkreis „Alfeld“ mit dem Kreissitz in Alfeld zusammengeschlossen.
<center>§ 57.</center>
<center>§ 57.</center>
{{NE}}Die Landkreise Northeim und Uslar werden zu einem neuen Landkreise "Northeim" mit dem Kreissitz in Northeim zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Northeim und Uslar werden zu einem neuen Landkreise „Northeim“ mit dem Kreissitz in Northeim zusammengeschlossen.
<center>§ 58.</center>
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{{NE}}Die Landkreise Göttingen und Münden werden zu einem neuen Landkreise "Göttingen" mit dem Kreissitz in Göttingen zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Göttingen und Münden werden zu einem neuen Landkreise „Göttingen“ mit dem Kreissitz in Göttingen zusammengeschlossen.
<center>§ 59.</center>
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{{NE}}Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.
{{NE}}Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.
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<center>§ 60.</center>
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{{NE}}Die Landkreise Harburg und Winsen werden zu einem neuen Landkreise "Harburg" mit dem Kreissitz in Harburg-Wilhelmsburg zusammengeschlossen.
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{{NE}}Die Landkreise Lüneburg und Bleckede werden zu einem neuen Landkreise "Lüneburg" mit dem Kreissitz in Lüneburg zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Lüneburg und Bleckede werden zu einem neuen Landkreise „Lüneburg“ mit dem Kreissitz in Lüneburg zusammengeschlossen.
<center>§ 62.</center>
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Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise "Dannenberg" mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise „Dannenberg“ mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.
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{{NE}}Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise Gifhorn" mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise „Gifhorn“ mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.

Aktuelle Version vom 7. Dezember 2008, 13:17 Uhr

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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Regierungsbezirk Hannover.

§ 50.

      Die Landkreise Syke und Hoya werden zu einem neuen Landkreise „Syke“ mit dem Kreissitz in Syke zusammengeschlossen.

§ 51.

      Die Landkreise Sulingen und Diepholz werden zu einem neuen Landkreise „Sulingen“ mit dem Kreissitz in Sulingen zusammengeschlossen.

§ 52.

      Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise „Hannover“ mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.

§ 54.

      Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.

§ 55.

      Die bisherigen Landkreise Syke, Hoya, Diepholz, Sulingen, Nienburg, Stolzenau, Hannover und Linden werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Hildesheim

§ 56.

      Die Landkreise Alfeld und Gronau werden zu einem neuen Landkreis „Alfeld“ mit dem Kreissitz in Alfeld zusammengeschlossen.

§ 57.

      Die Landkreise Northeim und Uslar werden zu einem neuen Landkreise „Northeim“ mit dem Kreissitz in Northeim zusammengeschlossen.

§ 58.

      Die Landkreise Göttingen und Münden werden zu einem neuen Landkreise „Göttingen“ mit dem Kreissitz in Göttingen zusammengeschlossen.

§ 59.

      Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Lüneburg.

§ 60.

      Die Landkreise Harburg und Winsen werden zu einem neuen Landkreise „Harburg“ mit dem Kreissitz in Harburg-Wilhelmsburg zusammengeschlossen.

§ 61.

      Die Landkreise Lüneburg und Bleckede werden zu einem neuen Landkreise „Lüneburg“ mit dem Kreissitz in Lüneburg zusammengeschlossen.

§ 62.

      Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise „Dannenberg“ mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.

§ 63.

      Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise „Gifhorn“ mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.