Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/261: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>Preuß. Gesetzsammlung 1932. '''Nr.43,''' ausgegeben am 3. 8. 32.</center>  '''261'''
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<center>§ 64.</center>
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Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem Landkreise "Fallingbostel" mit dem Kreissitz in Fallingbostel zusammengeschlossen.
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<center>§ 65.</center>
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In den neuzubildenden Landkreis Gifhorn werden die Gebietsausschlüsse des Landkreises Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg, die Landgemeinden Hehlingen und Heßlingen eingegliedert.
{{NE}}In den neuzubildenden Landkreis Gifhorn werden die Gebietsausschlüsse des Landkreises Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg, die Landgemeinden Hehlingen und Heßlingen eingegliedert.
<center>§ 66.</center>
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In den neuzubildenden Landkreis Harburg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Stade, Regierungsbezirk Stade (§ 70), eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Frankop, Hove, Neuenfelde, Rübke und Moorende.
{{NE}}In den neuzubildenden Landkreis Harburg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Stade, Regierungsbezirk Stade (§ 70), eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Frankop, Hove, Neuenfelde, Rübke und Moorende.
<center>§ 67.</center>
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Die bisherigen Landkreise Harburg, Winsen, Lüneburg, Bleckede, Lüchow, Dannenberg, Gifhorn, Isenhagen, Fallingbostel und Soltau werden aufgelöst.
{{NE}}Die bisherigen Landkreise Harburg, Winsen, Lüneburg, Bleckede, Lüchow, Dannenberg, Gifhorn, Isenhagen, Fallingbostel und Soltau werden aufgelöst.


<center>Regierungsbezirk Stade.</center>
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====Regierungsbezirk Stade.====
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<center>§ 68.</center>
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Die Landkreise Geestermünde und Lehe werden zu einem neuen Landkreise "Wesermünde" mit dem Kreissitz in Wesermünde zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Geestermünde und Lehe werden zu einem neuen Landkreise "Wesermünde" mit dem Kreissitz in Wesermünde zusammengeschlossen.
<center>§ 69.</center>
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Die Landkreise Hadeln und Neuhaus a. d. Oste werden zu einem neuen Landkreise "Otterndorf" mit dem Kreissitz in Otterdorf zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Hadeln und Neuhaus a. d. Oste werden zu einem neuen Landkreise "Otterndorf" mit dem Kreissitz in Otterdorf zusammengeschlossen.
<center>§ 70.</center>
<center>§ 70.</center>
Die Landkreise Stade, Rehdingen und Jork werden zu einem neuen Landkreise "Stade" mit dem Kreissitz in Stade zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Stade, Rehdingen und Jork werden zu einem neuen Landkreise "Stade" mit dem Kreissitz in Stade zusammengeschlossen.
<center>§ 71.</center>
<center>§ 71.</center>
Die Landkreise Bremervörde und Zeven werden zu einem neuen Landkreise "Bremervörde" mit dem Kreissitz in Bremervörde zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Bremervörde und Zeven werden zu einem neuen Landkreise "Bremervörde" mit dem Kreissitz in Bremervörde zusammengeschlossen.
<center>§ 72.</center>
<center>§ 72.</center>
Die Landkreise Osterholz und Blumenthal werden zu einem neuen Landkreis "Osterholz" mit dem Kreissitz in Osterholz-Scharmbeck zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Osterholz und Blumenthal werden zu einem neuen Landkreis "Osterholz" mit dem Kreissitz in Osterholz-Scharmbeck zusammengeschlossen.
<center>§ 73.</center>
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Die Landkreise Verde und Achim werden zu einem neuen Landkreise "Verden" mit dem Kreissitz in Verden zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Verde und Achim werden zu einem neuen Landkreise "Verden" mit dem Kreissitz in Verden zusammengeschlossen.
<center>§ 74.</center>
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In den neuzubildenden Landkreis Stade wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Otterndorf eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Neuland, Großenwörden und Hüll.
{{NE}}In den neuzubildenden Landkreis Stade wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Otterndorf eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Neuland, Großenwörden und Hüll.
<center>§ 75.</center>
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Die bisherigen Landkreise Geestemünde, Lehe, Hadeln, Neuhaus a. d. Oste, Stade, Rehdingen, Jork, Bremervörde, Zeven, Osterholz, Blumenthal, Verden und Achim werden aufgelöst.
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<center>Regierungsbezirk Osnabrück.</center>
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<center>§ 76.</center>
<center>§ 76.</center>
Die Landkreise Aschendorf und Hümmling werden zu einem neuen Landkreise "Aschendorf" mit dem Kreissitz in Aschendorf zusammengeschlossen.
{{NE}}Die Landkreise Aschendorf und Hümmling werden zu einem neuen Landkreise "Aschendorf" mit dem Kreissitz in Aschendorf zusammengeschlossen.

Version vom 29. November 2008, 23:47 Uhr

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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Preuß. Gesetzsammlung 1932. Nr.43, ausgegeben am 3. 8. 32.

261

§ 64.

      Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem Landkreise "Fallingbostel" mit dem Kreissitz in Fallingbostel zusammengeschlossen.

§ 65.

      In den neuzubildenden Landkreis Gifhorn werden die Gebietsausschlüsse des Landkreises Gardelegen, Regierungsbezirk Magdeburg, die Landgemeinden Hehlingen und Heßlingen eingegliedert.

§ 66.

      In den neuzubildenden Landkreis Harburg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Stade, Regierungsbezirk Stade (§ 70), eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Frankop, Hove, Neuenfelde, Rübke und Moorende.

§ 67.

      Die bisherigen Landkreise Harburg, Winsen, Lüneburg, Bleckede, Lüchow, Dannenberg, Gifhorn, Isenhagen, Fallingbostel und Soltau werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Stade.

§ 68.

      Die Landkreise Geestermünde und Lehe werden zu einem neuen Landkreise "Wesermünde" mit dem Kreissitz in Wesermünde zusammengeschlossen.

§ 69.

      Die Landkreise Hadeln und Neuhaus a. d. Oste werden zu einem neuen Landkreise "Otterndorf" mit dem Kreissitz in Otterdorf zusammengeschlossen.

§ 70.

      Die Landkreise Stade, Rehdingen und Jork werden zu einem neuen Landkreise "Stade" mit dem Kreissitz in Stade zusammengeschlossen.

§ 71.

      Die Landkreise Bremervörde und Zeven werden zu einem neuen Landkreise "Bremervörde" mit dem Kreissitz in Bremervörde zusammengeschlossen.

§ 72.

      Die Landkreise Osterholz und Blumenthal werden zu einem neuen Landkreis "Osterholz" mit dem Kreissitz in Osterholz-Scharmbeck zusammengeschlossen.

§ 73.

      Die Landkreise Verde und Achim werden zu einem neuen Landkreise "Verden" mit dem Kreissitz in Verden zusammengeschlossen.

§ 74.

      In den neuzubildenden Landkreis Stade wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Otterndorf eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Neuland, Großenwörden und Hüll.

§ 75.

      Die bisherigen Landkreise Geestemünde, Lehe, Hadeln, Neuhaus a. d. Oste, Stade, Rehdingen, Jork, Bremervörde, Zeven, Osterholz, Blumenthal, Verden und Achim werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Osnabrück.

§ 76.

      Die Landkreise Aschendorf und Hümmling werden zu einem neuen Landkreise "Aschendorf" mit dem Kreissitz in Aschendorf zusammengeschlossen.