Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/260: Unterschied zwischen den Versionen

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'''260'''<center>Preuß. Gesetzsammlung 1932. '''Nr.43,''' ausgegeben am 3. 8. 32.</center>
<center>Regierungsbezirk Hannover.</center>
<center>§ 50.</center>
Die Landkreise Syke und Hoya werden zu einem neuen Landkreise "Syke" mit dem Kreissitz in Syke zusammengeschlossen.
<center>§ 51.</center>
Die Landkreise Sulingen und Diepholz werden zu einem neuen Landkreise "Sulingen" mit dem Kreissitz in Sulingen zusammengeschlossen.
<center>§ 52.</center>
Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise "Hannover" mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.
<center>§ 54.</center>
Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.
<center>§ 55.</center>
Die bisherigen Landkreise Syke, Hoya, Diepholz, Sulingen, Nienburg, Stolzenau, Hannover und Linden werden aufgelöst.
<center>Regierungsbezirk Hildesheim</center>
<center>§ 56.</center>
Die Landkreise Alfeld und Gronau werden zu einem neuen Landkreis "Alfeld" mit dem Kreissitz in Alfeld zusammengeschlossen.
<center>§ 57.</center>
Die Landkreise Northeim und Uslar werden zu einem neuen Landkreise "Northeim" mit dem Kreissitz in Northeim zusammengeschlossen.
<center>§ 58.</center>
Die Landkreise Göttingen und Münden werden zu einem neuen Landkreise "Göttingen" mit dem Kreissitz in Göttingen zusammengeschlossen.
<center>§ 59.</center>
Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.
<center>Regierungsbezirk Lüneburg.</center>
<center>§ 60.</center>
Die Landkreise Harburg und Winsen werden zu einem neuen Landkreise "Harburg" mit dem Kreissitz in Harburg-Wilhelmsburg zusammengeschlossen.
<center>§ 61.</center>
Die Landkreise Lüneburg und Bleckede werden zu einem neuen Landkreise "Lüneburg" mit dem Kreissitz in Lüneburg zusammengeschlossen.
<center>§ 62.</center>
Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise "Dannenberg" mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.
<center>§ 63.</center>
Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise Gifhorn" mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.

Version vom 29. November 2008, 15:22 Uhr

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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260

Preuß. Gesetzsammlung 1932. Nr.43, ausgegeben am 3. 8. 32.
Regierungsbezirk Hannover.
§ 50.

Die Landkreise Syke und Hoya werden zu einem neuen Landkreise "Syke" mit dem Kreissitz in Syke zusammengeschlossen.

§ 51.

Die Landkreise Sulingen und Diepholz werden zu einem neuen Landkreise "Sulingen" mit dem Kreissitz in Sulingen zusammengeschlossen.

§ 52.

Die Landkreise Hannover und Linden werden zu einem neuen Landkreise "Hannover" mit dem Kreissitz in Hannover zusammengeschlossen.

§ 54.

Der Landkreis Grafschaft Schaumburg, Regierungsbezirk Kassel, wird in die Provinz Hannover, Regierungsbezirk Hannover, eingegliedert.

§ 55.

Die bisherigen Landkreise Syke, Hoya, Diepholz, Sulingen, Nienburg, Stolzenau, Hannover und Linden werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Hildesheim
§ 56.

Die Landkreise Alfeld und Gronau werden zu einem neuen Landkreis "Alfeld" mit dem Kreissitz in Alfeld zusammengeschlossen.

§ 57.

Die Landkreise Northeim und Uslar werden zu einem neuen Landkreise "Northeim" mit dem Kreissitz in Northeim zusammengeschlossen.

§ 58.

Die Landkreise Göttingen und Münden werden zu einem neuen Landkreise "Göttingen" mit dem Kreissitz in Göttingen zusammengeschlossen.

§ 59.

Die bisherigen Landkreise Alfeld, Gronau, Northeim, Uslar, Göttingen, Münden und Ilfeld werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Lüneburg.
§ 60.

Die Landkreise Harburg und Winsen werden zu einem neuen Landkreise "Harburg" mit dem Kreissitz in Harburg-Wilhelmsburg zusammengeschlossen.

§ 61.

Die Landkreise Lüneburg und Bleckede werden zu einem neuen Landkreise "Lüneburg" mit dem Kreissitz in Lüneburg zusammengeschlossen.

§ 62.

Die Landkreise Dannenberg und Lüchow werden zu einem neuen Landkreise "Dannenberg" mit dem Kreisitz in Dannenberg zusammengeschlossen.

§ 63.

Die Landkreise Gifhorn und Isenhagen werden zu einem neuen Landkreise Gifhorn" mit dem Kreissitz in Gifhorn zusammengeschlossen.