Aachen/Raths- und Staatskalender 1786/084: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. November 2008, 22:31 Uhr
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Aachen/Raths- und Staatskalender 1786 | |
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Leichte große Paqueter werden nach dem von den Ausgebern getreulich zu declarirenden Werthe, und nicht nach dem Gewichte genommen.
Jedem Passagier wird gestattet, ein Felleisen oder Coffer, 50 Pfund schwer, unentgeltlich mit zu führen; aber was darüber, muß Pfund für Pfund apparte, jedoch dem 100 nach, wie solches diesem Tarif ausgeworfen, bezahlet werden.
So lieget auch einem jedem Passagier ob, auf seine mit sich führende Bagage unter Wegen Obsicht zu haben, als wofür man nicht respolsable seyn kann.
Wann hingegen was zum Versenden abgegeben, und dessen Werth aufrichtig angezeigt wird, dafür haftet man ab Seiten der Post, wie billig, und ersetzt den Werth, dafern gegen Vermuthen was verlohren gehen würde. Im Gegentheile aber ist man an nichts gebunden
Köln den 30 May 767, Kaiserl. Reichsoberpostamt.
NB. Da auch von Köln aus, und zwar im Sommer täglich zweymal ein kaiserlicher Post-Waagen nach Düsseldorf abfährt, so werden die in Aachen aufgegebene Paqueter durch diesen Wagen von Aachen bis Düsseldorf directe für ein und das nämliche Porto, und ohne desfalls ein neues von Köln bis Düsseldorf zu berechnen, befördert, wornach sich die Herren Kaufleute mit Versendung ihrer Kommissionen zu achten belieben.