DAGV/Gatterer-Medaille: Unterschied zwischen den Versionen

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==Verleihungssatzung==
== Verleihungssatzung und Statut der Johann Christoph Gatterer-Medaille ==


===§ 1===
=== § 1 ===


1.)
1. Zur Förderung der wissenschaftlichen Genealogie und zur Ehrung von auf dem Gebiete der Genealogie und Heraldik besonders verdienten Forscherinnen und Forschern historischer, gesellschaftswis¬senschaftlicher oder naturwissenschaftlicher Fachrichtung hat am 7.1.1954 die damalige GÖTTINGER GENEALOGISCH-HERALDISCHE GESELLSCHAFT, jetzt GENEALO¬GISCH-HERALDISCHE GESELLSCHAFT MIT DEM SITZ IN GÖTTINGEN E.V. (im Folgenden: GHGG) eine Auszeichnung in Form einer Medaille gestiftet.
Zur Förderung der wissenschaftlichen Genealogie und zur Ehrung von auf dem Gebiete der Genealogie und Heraldik besonders verdienten Forscherinnen und Forschern historischer, gesellschaftswis¬senschaftlicher oder naturwissenschaftlicher Fachrichtung hat am 7.1.1954 die damalige GÖTTINGER GENEALOGISCH-HERALDISCHE GESELLSCHAFT, jetzt GENEALO¬GISCH-HERALDISCHE GESELLSCHAFT MIT DEM SITZ IN GÖTTINGEN E.V. (im Folgenden: GHGG) eine Auszeichnung in Form einer Medaille gestiftet.
 
2. In Wahrung der besonderen Tradition auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Genealogie am Sitz der Georg-August-Universität zu Göttingen erhielt diese Auszeichnung den Namen eines der bedeutendsten Wissenschaftler unter den Genealogen, dessen Wirken im Göttingen des 18. Jahrhunderts einen Höhepunkt genealogischer Forschung bedeutet hat. Die Auszeich¬nung trägt den Namen: JOHANN CHRISTOPH GATTERER-MEDAILLE.


2.) 
In Wahrung der besonderen Tradition auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Genealogie am Sitz der Georg-August-Universität zu Göttingen erhielt diese Auszeichnung den Namen eines der bedeutendsten Wissenschaftler unter den Genealogen, dessen Wirken im Göttingen des 18. Jahrhunderts einen Höhepunkt genealogischer Forschung bedeutet hat. Die Auszeich¬nung trägt den Namen: JOHANN CHRISTOPH GATTERER-MEDAILLE.


Die Gatterer-Medaille zeigt auf der Vorderseite das Bildnis von Johann Christoph Gatterer (* 13.7.1727 Lichtenau bei Ansbach, + 5.4.1799 Göttingen, seit 1759 Professor in Göttingen), auf der Rückseite die Inschrift: PRO MERITO GENEALOGIAE.
Die Gatterer-Medaille zeigt auf der Vorderseite das Bildnis von Johann Christoph Gatterer (* 13.7.1727 Lichtenau bei Ansbach, + 5.4.1799 Göttingen, seit 1759 Professor in Göttingen), auf der Rückseite die Inschrift: PRO MERITO GENEALOGIAE.
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===§ 2===
===§ 2===


1.)
1. Die Gatterer-Medaille wird in SILBER an natürliche Personen verliehen, die durch beson¬ders hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Genealogie oder Heral¬dik hervorgetreten sind. In der Regel sollen alle zwei Jahre höchstens zwei Forscherinnen oder Forscher ausgezeichnet werden.
Die Gatterer-Medaille wird in SILBER an natürliche Personen verliehen, die durch beson¬ders hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Genealogie oder Heral¬dik hervorgetreten sind. In der Regel sollen alle zwei Jahre höchstens zwei Forscherinnen oder Forscher ausgezeichnet werden.


2.)
2. Die Gatterer-Medaille wird in BRONZE an natürliche oder juristische Personen verliehen, die sich durch organisatorische Leistungen oder in sonstiger Weise um die Förderung wissen¬schaftlicher Arbeiten auf genealogischem Gebiet verdient gemacht haben.
Die Gatterer-Medaille wird in BRONZE an natürliche oder juristische Personen verliehen, die sich durch organisatorische Leistungen oder in sonstiger Weise um die Förderung wissen¬schaftlicher Arbeiten auf genealogischem Gebiet verdient gemacht haben.


3.)
3. Mit der Medaille wird dem/der Ausgezeichneten eine Urkunde über die Verleihung aus¬gehändigt. Die Medaille wird auf Lebenszeit verliehen, sie bleibt nach dem Tode des/der Be¬liehenen Eigentum der Erben.
Mit der Medaille wird dem/der Ausgezeichneten eine Urkunde über die Verleihung aus¬gehändigt. Die Medaille wird auf Lebenszeit verliehen, sie bleibt nach dem Tode des/der Be¬liehenen Eigentum der Erben.




===§ 3===
===§ 3===


1.)
1. Die GHGG überträgt mit dem 1.1.1995 auf Dauer das Recht zur Verleihung der Gatterer-Medaille in Silber und Bronze an die DEUTSCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT GENEA¬LOGISCHER VERBÄNDE E.V., Sitz Stuttgart (im Folgenden: DAGV). Die DAGV über¬nimmt damit das Urheberrecht an der Medaille und führt die bisherige Matrikel weiter.
Die GHGG überträgt mit dem 1.1.1995 auf Dauer das Recht zur Verleihung der Gatterer-Medaille in Silber und Bronze an die DEUTSCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT GENEA¬LOGISCHER VERBÄNDE E.V., Sitz Stuttgart (im Folgenden: DAGV). Die DAGV über¬nimmt damit das Urheberrecht an der Medaille und führt die bisherige Matrikel weiter.


2.)
2. Der Vorstand der DAGV beruft jeweils für die Dauer von fünf Jahren eine Kommission für beide Medaillen aus natürlichen Personen für die Bestimmung der Auszuzeichnenden. Die Kommissionsmitglieder sollen in der Regel einem der Mitgliedsvereine der DAGV angehö¬ren, ein Zwang dazu besteht allerdings nicht. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder soll jeweils nicht mehr als fünf betragen. Ein Mitglied bestimmt der Vorstand der GHGG. Erneute Berufung ist mehrfach möglich.
Der Vorstand der DAGV beruft jeweils für die Dauer von fünf Jahren eine Kommission für beide Medaillen aus natürlichen Personen für die Bestimmung der Auszuzeichnenden. Die Kommissionsmitglieder sollen in der Regel einem der Mitgliedsvereine der DAGV angehö¬ren, ein Zwang dazu besteht allerdings nicht. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder soll jeweils nicht mehr als fünf betragen. Ein Mitglied bestimmt der Vorstand der GHGG. Erneute Berufung ist mehrfach möglich.


Die Kommission ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie gibt sich ihre Geschäftord¬nung einschließlich der Entscheidungs- und Beurteilungskriterien selbst und wählt ihre(n) Vorsitzende(n). Wiederwahl ist mehrfach möglich.  
Die Kommission ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie gibt sich ihre Geschäftord¬nung einschließlich der Entscheidungs- und Beurteilungskriterien selbst und wählt ihre(n) Vorsitzende(n). Wiederwahl ist mehrfach möglich.  
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Bei vorzeitigem Ausscheiden eines der Kommissionsmitglieder wird ein neues Mitglied für den Rest der Amtsperiode vom Vorstand der DAGV nachberufen. §3 Abs. 2 ist zu beachten. Die Mitgliedschaft in der Kommission ist ein Ehrenamt; Ersatz der baren Auslagen über¬nimmt gegebenenfalls die DAGV.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines der Kommissionsmitglieder wird ein neues Mitglied für den Rest der Amtsperiode vom Vorstand der DAGV nachberufen. §3 Abs. 2 ist zu beachten. Die Mitgliedschaft in der Kommission ist ein Ehrenamt; Ersatz der baren Auslagen über¬nimmt gegebenenfalls die DAGV.
   
   
3.)
3. Der Vorstand der DAGV teilt allen Mitgliedsvereinen der DAGV den Namen des/der fe¬derführenden Vorsitzenden der Kommission mit.
Der Vorstand der DAGV teilt allen Mitgliedsvereinen der DAGV den Namen des/der fe¬derführenden Vorsitzenden der Kommission mit.


Die Vorstände aller Mitgliedsvereine der DAGV haben das Recht, durch Mehrheitsbeschluß und inhaltlich ausreichend begründete Nachweise (z.B. Biographie, Bibliographie etc.) An¬träge zur Verleihung der beiden Gatterer-Medaillen an die Kommission zu richten.
Die Vorstände aller Mitgliedsvereine der DAGV haben das Recht, durch Mehrheitsbeschluß und inhaltlich ausreichend begründete Nachweise (z.B. Biographie, Bibliographie etc.) An¬träge zur Verleihung der beiden Gatterer-Medaillen an die Kommission zu richten.
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Die Kommission entscheidet unter Berücksichtigung von § 2 dieser Satzung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Verleihung. Dabei ist absolute Diskretion und der Ver¬zicht auf Bekanntgabe von Ablehnungsgründen geboten. Korrespondenzen sind ver¬traulich zu führen.
Die Kommission entscheidet unter Berücksichtigung von § 2 dieser Satzung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Verleihung. Dabei ist absolute Diskretion und der Ver¬zicht auf Bekanntgabe von Ablehnungsgründen geboten. Korrespondenzen sind ver¬traulich zu führen.


4.)
4. Die Kommission teilt der/dem Vorsitzenden der DAGV ihre Entscheidung bis zum 31.7. eines Jahres vertraulich mit. Die Verleihung soll im Rahmen des jeweils folgenden Deutschen Genealogentages in geeigneter Form durch die/den Vorsitzenden der DAGV erfolgen.
Die Kommission teilt der/dem Vorsitzenden der DAGV ihre Entscheidung bis zum 31.7. eines Jahres vertraulich mit. Die Verleihung soll im Rahmen des jeweils folgenden Deutschen Genealogentages in geeigneter Form durch die/den Vorsitzenden der DAGV erfolgen.




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Im Falle der Auflösung der DAGV fallen alle Rechte an den Gatterer-Medaillen an die GHGG zurück bzw. an deren Rechtsnachfolger. Existiert ein solcher nicht oder ist die GHGG  zu diesem Zeitpunkt erloschen, verfallen die Stiftung der Gatterer-Medaillen und die zugehö¬rigen Satzungen.
Im Falle der Auflösung der DAGV fallen alle Rechte an den Gatterer-Medaillen an die GHGG zurück bzw. an deren Rechtsnachfolger. Existiert ein solcher nicht oder ist die GHGG  zu diesem Zeitpunkt erloschen, verfallen die Stiftung der Gatterer-Medaillen und die zugehö¬rigen Satzungen.


Diese Vereinbarung/Verleihungssatzung ist von Vorstand der GHGG am 25.7.1995, und am 22.8.1995 von Vorstand und Beirat der DAGV beschlossen worden.
Diese Vereinbarung/Verleihungssatzung ist von Vorstand der GHGG am 25.7.1995, und am 22.8.1995 von Vorstand und Beirat der DAGV beschlossen worden.

Version vom 27. November 2008, 12:23 Uhr

DAGV Logo.svg Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e.V. (DAGV)
Sitz Stuttgart, gegründet 28./29. Mai 1949
in der Nachfolge der „Arbeitsgemeinschaft deutscher familien- und wappenkundlicher Vereine“, gegründet 29. November 1924.

Deutscher GenealogentagFamilienkundliche Literaturdatenbank • Forscherkontakte • MitgliedsvereineDAGV-News


Gatterer-Medaille der DAGV

1954 stiftete die Genealogisch-Heraldische Gesellschaft Göttingen e.V. (GHGG) zur Erinnerung an den Göttinger Historiker und Begründer der wissenschaftlichen Genealogie, Johann Christoph Gatterer (1759-1799 Professor in Göttingen) die


Johann-Christoph-Gatterer-Medaille

Sie wurde seitdem für wissenschaftliche Verdienste auf dem Gebiete der Genealogie und Heraldik in Silber und für organisatorische Leistungen in Bronze an mehr als 40 Persönlichkeiten verliehen. Die Verleihung, früher von der GHGG nach Vorschlag eines Fachgremiums vorgenommen, erfolgt seit 1995 durch die DAGV, so ist der Auszeichnung ein größeres Gewicht gegeben.


Träger der Medaille

Inhaber der Johann Christoph Gatterer-Medaille in Silber:

  • 1954 Johannes Meyer, Universitäts-Professor, D. theol., em. Ordinarius für praktische Theologie an der Universität Göttingen
  • 1954 Adolf Hofmeister, Universitäts-Professor, Dr. phil., Ordinarius für mittlere und neuere Geschichte an der Universität Greifswald
  • 1956 Otto Freiherr von Dungern, Universitäts-Professor, Dr. jur. em., Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Graz
  • 1956 Walther Möller, Genealoge, Privatgelehrter in Darmstadt
  • 1959 Percy Ernst Schramm, Universitäts-Professor, Dr. phil., Ordinarius für mittlere und neuere Geschichte an der Universität Göttingen
  • 1961 Hermann Mitgau, Hochschul-Professor, Dr. phil. Habil., em. Professor für Sozialwissenschaft an der Pädagogischen Hochschule Göttingen
  • 1962 Edmund Strutz, Regierungs-Vizepräsident a.D., Dr. jur., Vorsitzender der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände (DAGV) 1959-1964
  • 1964 Wilhelm van Kempen, Stadtarchivdirektor a.D., Dr. phil., langjähriger Vorsitzender des Geschichtsvereins für Göttingen und Vorstandsmitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Göttingen
  • 1967 Thomas Otto Achelis, Studienrat a.D.
  • 1967 Arnold Berg, Regierungsrat i.R.
  • 1967 Gebhard von Lenthe, Landschaftsrat
  • 1968 Friedrich Wilhelm Euler, Archivar und Genealoge
  • 1969 Eduard Grimmel, Dr. theol., Kirchenrat i.R.
  • 1973 Wolfgang Ollrog, Major a.D.
  • 1976 Wilhelm Wegener, Universitäts-Professor, Dr. jur.
  • 1976 Heinz F. Friedrichs, Dr. phil.
  • 1979 Siegfried Rösch, Universitäts-Professor, Dr. rer. nat.
  • 1979 Hans Arnold Plön, Schriftleiter
  • 1981 Fritz Roth, Diplom-Kaufmann
  • 1981 Gerd Wunder, Professor, Dr. phil.
  • 1981 Gustav Früh, Oberregierungsbaurat
  • 1984 Hans Mahrenholz, Genealoge
  • 1985 Hanns Jäger-Sunstenau, Professor, Dr. phil.
  • 1986 Hans Schlotter, Architekt
  • 1989 Gerhard Korb, Genealoge
  • 1989 Wilhelm Bernhard Rost, Genealoge
  • 1990 Georg Johannes Kuhr (posthum), Pfarrer i.R.
  • 1990 Dietrich Mack, Oberstudiendirektor, Dr. phil.
  • 1992 Gerhard Nebinger, Oberregierungsarchivrat a.D.
  • 1992 Franz Schubert, Kaufmann, Verleger
  • 1994 Wolfgang Büsing, Apotheker
  • 1994 Rolf Hilmer, Diplom-Ingenieur
  • 1994 Wilm Sippel, Diplom-Ingenieur
  • 1996 Herbert M. Schleicher, Genealoge
  • 1997 Eckart Henning, Professor, Dr. phil.
  • 2002 Gertraud Eichhorn, Dr. phil.
  • 2003 Hans Ulrich Freiherr von Ruepprecht, Dr.
  • 2004 Detlev Schwennicke, Pfarrer i.R.
  • 2007 Helmut Zimmermann, Genealoge


Inhaber der Johann Christoph Gatterer-Medaille in Bronze:

  • 1954 Arthur Schramm, Universitäts-Professor, Dr. med., Emerson-University in Los Angeles, USA
  • 1958 Richard Tantzen, Staatsminister a.D., Dr. jur., langjähriger Vorsitzender der Oldenburgischen Gesellschaft für Familienkunde
  • 1963 Hans Kretschmer, Verleger, Inhaber des Verlages C.A. Starke in Limburg/Lahn
  • 1963 Heinz Reise, Verleger, Dr. phil. h.c. der Emerson University in Los Angeles, USA, Inhaber des Heinz Reise Verlages in Göttingen
  • 1964 Walther Lampe, Oberlandeskirchenrat i.R., Dr. jur.
  • 1976 Gerhard Gessner, Verleger, Inhaber des Verlages Degener & Co. in Neustadt/Aisch
  • 1983 Walther Nissen, Stadtarchivdirektor, Dr. phil.
  • 1987 Ruth Hoevel, Mitarbeiterin von Foto-Marburg, Genealogin
  • 1990 Gisela Kretschmar, Verlegerin, Schriftleiterin
  • 1990 Gertraud Gessner, Verlegerin, Inhaberin des Verlages Degener & Co. in Neustadt/Aisch
  • 1999 Ludwig Becker, Dr. jur., Rechtsanwalt
  • 2006 Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft "Adler", Wien
  • 2007 Bernhard F. Lesaar, Geschäftsführer der IHK Köln i.R., langjähriger Vorsitzender der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde

Die Medaille

Gatterer-Medaille in Bronze
Gatterer-Medaille in Silber


Verleihungskommission

(in Kürze hier)


Verleihungssatzung und Statut der Johann Christoph Gatterer-Medaille

§ 1

1. Zur Förderung der wissenschaftlichen Genealogie und zur Ehrung von auf dem Gebiete der Genealogie und Heraldik besonders verdienten Forscherinnen und Forschern historischer, gesellschaftswis¬senschaftlicher oder naturwissenschaftlicher Fachrichtung hat am 7.1.1954 die damalige GÖTTINGER GENEALOGISCH-HERALDISCHE GESELLSCHAFT, jetzt GENEALO¬GISCH-HERALDISCHE GESELLSCHAFT MIT DEM SITZ IN GÖTTINGEN E.V. (im Folgenden: GHGG) eine Auszeichnung in Form einer Medaille gestiftet.

2. In Wahrung der besonderen Tradition auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Genealogie am Sitz der Georg-August-Universität zu Göttingen erhielt diese Auszeichnung den Namen eines der bedeutendsten Wissenschaftler unter den Genealogen, dessen Wirken im Göttingen des 18. Jahrhunderts einen Höhepunkt genealogischer Forschung bedeutet hat. Die Auszeich¬nung trägt den Namen: JOHANN CHRISTOPH GATTERER-MEDAILLE.


Die Gatterer-Medaille zeigt auf der Vorderseite das Bildnis von Johann Christoph Gatterer (* 13.7.1727 Lichtenau bei Ansbach, + 5.4.1799 Göttingen, seit 1759 Professor in Göttingen), auf der Rückseite die Inschrift: PRO MERITO GENEALOGIAE.


§ 2

1. Die Gatterer-Medaille wird in SILBER an natürliche Personen verliehen, die durch beson¬ders hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Genealogie oder Heral¬dik hervorgetreten sind. In der Regel sollen alle zwei Jahre höchstens zwei Forscherinnen oder Forscher ausgezeichnet werden.

2. Die Gatterer-Medaille wird in BRONZE an natürliche oder juristische Personen verliehen, die sich durch organisatorische Leistungen oder in sonstiger Weise um die Förderung wissen¬schaftlicher Arbeiten auf genealogischem Gebiet verdient gemacht haben.

3. Mit der Medaille wird dem/der Ausgezeichneten eine Urkunde über die Verleihung aus¬gehändigt. Die Medaille wird auf Lebenszeit verliehen, sie bleibt nach dem Tode des/der Be¬liehenen Eigentum der Erben.


§ 3

1. Die GHGG überträgt mit dem 1.1.1995 auf Dauer das Recht zur Verleihung der Gatterer-Medaille in Silber und Bronze an die DEUTSCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT GENEA¬LOGISCHER VERBÄNDE E.V., Sitz Stuttgart (im Folgenden: DAGV). Die DAGV über¬nimmt damit das Urheberrecht an der Medaille und führt die bisherige Matrikel weiter.

2. Der Vorstand der DAGV beruft jeweils für die Dauer von fünf Jahren eine Kommission für beide Medaillen aus natürlichen Personen für die Bestimmung der Auszuzeichnenden. Die Kommissionsmitglieder sollen in der Regel einem der Mitgliedsvereine der DAGV angehö¬ren, ein Zwang dazu besteht allerdings nicht. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder soll jeweils nicht mehr als fünf betragen. Ein Mitglied bestimmt der Vorstand der GHGG. Erneute Berufung ist mehrfach möglich.

Die Kommission ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie gibt sich ihre Geschäftord¬nung einschließlich der Entscheidungs- und Beurteilungskriterien selbst und wählt ihre(n) Vorsitzende(n). Wiederwahl ist mehrfach möglich.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines der Kommissionsmitglieder wird ein neues Mitglied für den Rest der Amtsperiode vom Vorstand der DAGV nachberufen. §3 Abs. 2 ist zu beachten. Die Mitgliedschaft in der Kommission ist ein Ehrenamt; Ersatz der baren Auslagen über¬nimmt gegebenenfalls die DAGV.

3. Der Vorstand der DAGV teilt allen Mitgliedsvereinen der DAGV den Namen des/der fe¬derführenden Vorsitzenden der Kommission mit.

Die Vorstände aller Mitgliedsvereine der DAGV haben das Recht, durch Mehrheitsbeschluß und inhaltlich ausreichend begründete Nachweise (z.B. Biographie, Bibliographie etc.) An¬träge zur Verleihung der beiden Gatterer-Medaillen an die Kommission zu richten.

Die Kommission entscheidet unter Berücksichtigung von § 2 dieser Satzung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Verleihung. Dabei ist absolute Diskretion und der Ver¬zicht auf Bekanntgabe von Ablehnungsgründen geboten. Korrespondenzen sind ver¬traulich zu führen.

4. Die Kommission teilt der/dem Vorsitzenden der DAGV ihre Entscheidung bis zum 31.7. eines Jahres vertraulich mit. Die Verleihung soll im Rahmen des jeweils folgenden Deutschen Genealogentages in geeigneter Form durch die/den Vorsitzenden der DAGV erfolgen.


§ 4

Im Falle der Auflösung der DAGV fallen alle Rechte an den Gatterer-Medaillen an die GHGG zurück bzw. an deren Rechtsnachfolger. Existiert ein solcher nicht oder ist die GHGG zu diesem Zeitpunkt erloschen, verfallen die Stiftung der Gatterer-Medaillen und die zugehö¬rigen Satzungen.


Diese Vereinbarung/Verleihungssatzung ist von Vorstand der GHGG am 25.7.1995, und am 22.8.1995 von Vorstand und Beirat der DAGV beschlossen worden.

Für die GHGG: Göttingen, den 24.8.1995 Erhart, Vorsitzender Müller, Schriftführer

Für die DAGV: Brühl, den 22.8.1995 Füchtner



Nachsatz: Vorschläge zur Verleihung sind jeweils bis zum 30. April an den Vorsit¬zenden der Kommission zu senden, damit dieser genügend Zeit zur Prüfung und Entscheidung zur Verfü¬gung steht.