Fürstentum: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Beschreibung)
(→‎Der Begriff: Fürstentum im engeren Sinne und bei GOV)
Zeile 3: Zeile 3:
== Der Begriff ==
== Der Begriff ==
'''Fürstentum''' ist die Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines Fürsten. In Deutschland gab es geistliche und weltliche Fürstentümer, die beide reichsunmittelbar waren. Im Zuge der Säkularisation 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer aufgehoben, die weltlichen gingen 1806 in anderen Ländern auf oder erlangten ihre Souveränität.
'''Fürstentum''' ist die Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines Fürsten. In Deutschland gab es geistliche und weltliche Fürstentümer, die beide reichsunmittelbar waren. Im Zuge der Säkularisation 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer aufgehoben, die weltlichen gingen 1806 in anderen Ländern auf oder erlangten ihre Souveränität.
Fürsten im weiteren Sinne waren auch Herzöge, Kurfürsten, Fürstbischöfe, Landgrafen, reichsunmittelbare Grafen usw. '''Im engeren Sinne''' bezeichnet ''Fürst'' einen Rang oberhalb des [[Graf]]en und unterhalb des [[Herzog]]s. Daher werden auch nur Herrschaftsgebiete, deren Landesherr den Titel ''Fürst'' führten, '''im engeren Sinne''', so auch in '''GOV''', als Fürstentümer bezeichnet, nicht jedoch [[Herzogtum|Herzogtümer]], [[Landgrafschaft]]en, [[Fürstbistum|Fürstbistümer]]usw.)


In Europa gibt es noch drei souveräne Fürstentümer: Andorra, Liechtenstein und Monaco.<ref>{{Wikipedia-Link|Fürstentu}}m</ref>
In Europa gibt es noch drei souveräne Fürstentümer: Andorra, Liechtenstein und Monaco.<ref>{{Wikipedia-Link|Fürstentu}}m</ref>

Version vom 20. November 2008, 15:18 Uhr


Der Begriff

Fürstentum ist die Bezeichnung für den Herrschaftsbereich eines Fürsten. In Deutschland gab es geistliche und weltliche Fürstentümer, die beide reichsunmittelbar waren. Im Zuge der Säkularisation 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer aufgehoben, die weltlichen gingen 1806 in anderen Ländern auf oder erlangten ihre Souveränität.

Fürsten im weiteren Sinne waren auch Herzöge, Kurfürsten, Fürstbischöfe, Landgrafen, reichsunmittelbare Grafen usw. Im engeren Sinne bezeichnet Fürst einen Rang oberhalb des Grafen und unterhalb des Herzogs. Daher werden auch nur Herrschaftsgebiete, deren Landesherr den Titel Fürst führten, im engeren Sinne, so auch in GOV, als Fürstentümer bezeichnet, nicht jedoch Herzogtümer, Landgrafschaften, Fürstbistümerusw.)

In Europa gibt es noch drei souveräne Fürstentümer: Andorra, Liechtenstein und Monaco.[1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

60 - Fürstentum - {eng=principality, deu=Fürstentum, pol=księstwo, cze=knížectví, rus=княжество}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Fürstentum,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Fürstentu. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.m