Die Probstei in Wort und Bild/030: Unterschied zwischen den Versionen
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1286) 31 Hufen mit etwa 930, und jetzt auch nur noch 947 Tonnen bei Stakendorf liegen, so rührt dieser geringe Unterschied daher, weil das Stakendorfer Holzland in der letzten Zahl nicht einbegriffen ist. Denn daß weniger als 30, etwa nur 20 Hufen dort vorhanden gewesen wären, deren jeder Probst Luder, als er sie wieder zu Klosterpächtern machte, eine Landheuer von 3 # und 3 Küchlein aufgelegt hätte, ist sowohl an sich, wegen des hohen Geldwertes zu jener Zeit, als auch wegen der geringern Abgabe Höhndorf's (2 # von jeder Hufe) sehr unwahrscheinlich, und wird es noch mehr durch den Umstand, daß den von einem Edelmanne gekauften Bauern in Gödersdorf von einem späteren Probste nur eine jährliche Landheuer von 2 1/2 # jedem auferlegt wurde. | |||
Das zuletzt genannte Dorf nämlich ist nicht vom Probsten Friedrich, sondern (wie unten erhellen wird) erst nach seiner Zeit von Wulf (Lupus) angelegt; jenem aber verdankt das Kirchspiel Schönberg die sechs vorgenannten Dörfer, welche er neu angebaut und mit seinen Kolonisten bevölkert hat. Deswegen und wegen dessen, was derselbe für das Kirchspiel Probsteihagen gethan, sagt C. Bocholt mit Recht von ihm, „daß er im Walde und in der Wiese zwischen der Karzeniz und dem Swartepuk Dörfer und Hufen angelegt und den Kolonisten daselbst einen Erbbesitz verliehen habe.“ Die letzte Bemerkung des Bocholtschen Registers führt uns auf einen zweiten Punkt: | |||
== <center>Unter welchen Bedingungen Probst Friedrich seine Kolonisten in der Probstei angesiedelt habe. </center>== | |||
Soviel erhellt schon aus Vorstehendem, daß er ihnen sehr bedeutende Gerechtsame und Freiheiten bewilligt hat. Diese wurden auch von den Probsteiern selbst für so wichtig gehalten, daß sie selbige (wie die wohlverbürgte Sage geht) in einer siebenfach verschlossenen Lade im Schönberger Kirchturme aufbewahrten, bis dieser mit der Kirche und dem Dorfe im Jahre 1779 abbrannte, bei welcher Gelegenheit die gerettete Lade nach Preetz gebracht und seitdem verschwunden sein soll. So bedeutend waren die den Vorfahren der heutigen Probsteier bei deren Einwanderung zugesicherten Freiheiten, daß sie in ihrem Streite mit dem Kloster (1612) von dem damaligen Probsten Otto v. Qualen weiter nichts begehrten als den Revers, „daß sie ihre alte Gerechtigkeit behalten sollten, dann wollten sie zufrieden sein“. Und in der That enthielt der endliche Vergleich zwischen ihnen und dem Kloster (1613) die von ihnen begehrte Zusicherung. Weil aber, wie gesagt, die Lade mit dem ursprünglichen, diese Gerechtsame enthaltenden Documenten verloren gegangen ist, so können wir jetzt nur aus den vorhandenen Klosterpapieren mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit schließen, worin die den Probsteier Kolonisten vom Probsten Friedrich bewilligten Freiheiten eigentlich bestanden haben mögen. Die wichtigsten dürfen folgende sein: | |||
1. Sie waren von Anfang an weder Zeit- noch Erbpächter, sondern Erbbesitzer ihrer Hufen; denn so sagt C. Bocholt: „Jener (Friedrich) gab den Kolonisten im Walde und in der Wiese ein Erbe (einen Erbbesitz, <tt>herediatem</tt>)“. Wenn dann unmittelbar darauf die Worte folgen: „und legte Dörfer und Hufen an“: so müssen eben diese Dörfer und Hufen den Erbbesitz der Kolonisten ausgemacht haben. Weil sie aber hierdurch vor den übrigen Untergehörigen des Klosters in den Walddörfern so sehr bevorzugt waren, und eben dadurch das Kloster sein Erbeigentumsrecht in einem großen Teile seines Gebiets verloren hatte: so strebten Friedrich's drei nächsten Nachfolger, seinen Fehler bei Gelegenheit möglichst wieder gut zu machen, indem sie jenes Recht in Stakendorf, Laboe, sowie teilweise in Prastorf und Brodersdorf wieder einlösen und an das Kloster zurückbrachten. Die auf diese Weise zu Klosterpächtern gewordenen Kolonisten erkennen wir fast in allen Dörfern daran, daß sie den großen Schweineschatz von 8 ß entrichten mußten, nach heutigem Gelde |
Aktuelle Version vom 18. November 2008, 16:08 Uhr
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1286) 31 Hufen mit etwa 930, und jetzt auch nur noch 947 Tonnen bei Stakendorf liegen, so rührt dieser geringe Unterschied daher, weil das Stakendorfer Holzland in der letzten Zahl nicht einbegriffen ist. Denn daß weniger als 30, etwa nur 20 Hufen dort vorhanden gewesen wären, deren jeder Probst Luder, als er sie wieder zu Klosterpächtern machte, eine Landheuer von 3 # und 3 Küchlein aufgelegt hätte, ist sowohl an sich, wegen des hohen Geldwertes zu jener Zeit, als auch wegen der geringern Abgabe Höhndorf's (2 # von jeder Hufe) sehr unwahrscheinlich, und wird es noch mehr durch den Umstand, daß den von einem Edelmanne gekauften Bauern in Gödersdorf von einem späteren Probste nur eine jährliche Landheuer von 2 1/2 # jedem auferlegt wurde.
Das zuletzt genannte Dorf nämlich ist nicht vom Probsten Friedrich, sondern (wie unten erhellen wird) erst nach seiner Zeit von Wulf (Lupus) angelegt; jenem aber verdankt das Kirchspiel Schönberg die sechs vorgenannten Dörfer, welche er neu angebaut und mit seinen Kolonisten bevölkert hat. Deswegen und wegen dessen, was derselbe für das Kirchspiel Probsteihagen gethan, sagt C. Bocholt mit Recht von ihm, „daß er im Walde und in der Wiese zwischen der Karzeniz und dem Swartepuk Dörfer und Hufen angelegt und den Kolonisten daselbst einen Erbbesitz verliehen habe.“ Die letzte Bemerkung des Bocholtschen Registers führt uns auf einen zweiten Punkt:
Unter welchen Bedingungen Probst Friedrich seine Kolonisten in der Probstei angesiedelt habe.
Soviel erhellt schon aus Vorstehendem, daß er ihnen sehr bedeutende Gerechtsame und Freiheiten bewilligt hat. Diese wurden auch von den Probsteiern selbst für so wichtig gehalten, daß sie selbige (wie die wohlverbürgte Sage geht) in einer siebenfach verschlossenen Lade im Schönberger Kirchturme aufbewahrten, bis dieser mit der Kirche und dem Dorfe im Jahre 1779 abbrannte, bei welcher Gelegenheit die gerettete Lade nach Preetz gebracht und seitdem verschwunden sein soll. So bedeutend waren die den Vorfahren der heutigen Probsteier bei deren Einwanderung zugesicherten Freiheiten, daß sie in ihrem Streite mit dem Kloster (1612) von dem damaligen Probsten Otto v. Qualen weiter nichts begehrten als den Revers, „daß sie ihre alte Gerechtigkeit behalten sollten, dann wollten sie zufrieden sein“. Und in der That enthielt der endliche Vergleich zwischen ihnen und dem Kloster (1613) die von ihnen begehrte Zusicherung. Weil aber, wie gesagt, die Lade mit dem ursprünglichen, diese Gerechtsame enthaltenden Documenten verloren gegangen ist, so können wir jetzt nur aus den vorhandenen Klosterpapieren mit größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit schließen, worin die den Probsteier Kolonisten vom Probsten Friedrich bewilligten Freiheiten eigentlich bestanden haben mögen. Die wichtigsten dürfen folgende sein:
1. Sie waren von Anfang an weder Zeit- noch Erbpächter, sondern Erbbesitzer ihrer Hufen; denn so sagt C. Bocholt: „Jener (Friedrich) gab den Kolonisten im Walde und in der Wiese ein Erbe (einen Erbbesitz, herediatem)“. Wenn dann unmittelbar darauf die Worte folgen: „und legte Dörfer und Hufen an“: so müssen eben diese Dörfer und Hufen den Erbbesitz der Kolonisten ausgemacht haben. Weil sie aber hierdurch vor den übrigen Untergehörigen des Klosters in den Walddörfern so sehr bevorzugt waren, und eben dadurch das Kloster sein Erbeigentumsrecht in einem großen Teile seines Gebiets verloren hatte: so strebten Friedrich's drei nächsten Nachfolger, seinen Fehler bei Gelegenheit möglichst wieder gut zu machen, indem sie jenes Recht in Stakendorf, Laboe, sowie teilweise in Prastorf und Brodersdorf wieder einlösen und an das Kloster zurückbrachten. Die auf diese Weise zu Klosterpächtern gewordenen Kolonisten erkennen wir fast in allen Dörfern daran, daß sie den großen Schweineschatz von 8 ß entrichten mußten, nach heutigem Gelde