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sichtlich der Entstehung und Erwerbung jenes Dorfes folgende drei Fälle möglich: entweder hat das Kloster es von Lutterbek aus (1241-46) angebaut, oder Probst Friedrich hat es angelegt (1246-1250), oder ein Adliger hat es während des erstgenannten Zeitraumes aufgerichtet und an den Konvent veräußert. Der erste Fall ist im höchsten Grade unwahrscheinlich; denn da die Nonnen ihr eigenes Gebiet zwischen der Karzeniz und dem Swartepuk noch bei weitem nicht urbar gemacht hatten, so werden sie schwerlich so früh daran gedacht haben, im Westen der Karzeniz Novalien durch Urbarmachung zu gewinnen. Ueberdies waren sämtliche Hufner des Dorfes Erbeigentümer, bis Probst Konrad I. (1275-1285) dieses Recht von 9½ Hufen an das Kloster zurückkaufte. Solche Vergünstigung aber kann nur Friedrich den Hufnern in Brodersdorf verliehen haben: daher er jedenfalls an der späteren Regulierung der Abgaben des Dorfes Anteil gehabt haben muß. Weil nun auch noch, wie unten erhellt, in alten Urkunden adelige Herren von Brodersdorf sich genannt finden, so wird das Dorf ursprünglich nicht durch Eppo von Lutterbek aus angelegt worden sein. Der zweite mögliche Fall wäre also, daß Probst Friedrich dasselbe angebaut, mit seinen Kolonisten bevölkert und diese vom Anfang an zu Erbbesitzern gemacht hätte. Allein hiergegen scheint zu streiten, daß sie den Zehnten bezahlen mußten, da doch alle von Friedrich in der Probstei angesiedelte Kolonisten zehntenfrei waren. Hätte daher dieser Probst das Dorf ursprünglich aufgebaut, so würde er seinen Kolonisten hier ebenfalls den Zehnten erlassen haben, obgleich Brodersdorf im Westen der Karzeniz lag, weil dessen Hufner nicht an den Lüb. Bischof, sondern an das Kloster zehnteten. Hauptsächlich aber streitet wider Friedrich als ersten Gründer des mehrgedachten Dorfes der schon erwähnte Umstand, daß sich im Kieler Stadtbuche der Edelmann Thetmar von Brotheresthorpe genannt findet (um das Jahr 1272), welcher unleugbar von Brodersdorf seinen Namen führt und vielleicht selbst dessen Erbauer ist. | |||
So gilt der dritte Fall: es entstand dieses Dorf durch einen Adligen, während das Kloster in Lutterbek war (1241-1246), und Probst Friedrich, als er die übrige Probstei kolonisierte, kaufte es hinzu und vergrößerte es mittelst Einführung seiner Kolonisten. Hieraus erklärt es sich wenigstens am leichtesten, warum er den dortigen Hufnern insgesamt, gleich den übrigen Probsteiern, ihre Hufen zum Erbbesitze überließ, ihnen die Zehntenfreiheit aber nicht gewähren konnte, weil sie, als westlich von der Karzeniz belegen und als frühere Untergehörige eines Gutsherrn, den Zehnten bisher an den Lüb. Bischof entrichtet hatten. Sonach hat Friedrich das Dorf Brodersdorf freilich nicht zuerst angebaut, aber doch erweitert und teilweise mit seinen Kolonisten bevölkert, auch die von ihm vorgefundenen Hufner des Dorfes aus Pächtern eines Edelmannes zu Erbeigentümern ihrer Hufen gemacht, unter denselben Bedingungen, welche die übrigen Probsteier genossen, nur daß jene den einmal auferlegten Zehnten sich gefallen lassen mußten. | |||
2.Auf ähnliche Weise fand Probst Friedrich bei seinem Amtsantritte das Dorf Laboe, aber nicht als ein Klosterdorf vor. Im Jahre 1286 freilich gehörte es dem Kloster mit 22 Hufnern, welche den Zehnten nebst dem großen Schweineschatz bezahlten, also damals nicht Erbbesitzer waren. Wirklich berichtet auch C. Bocholt, daß Probst Johann (1261-1275) das Erbeigentumsrecht in Laboe an das Kloster zurückgekauft habe. Also waren sie bis dahin Erbeigentümer, welches sie, wie schon gesagt, nur durch Friedrich geworden sein können. Dennoch ist er nicht der erste Erbauer des Dorfes; denn es existierte schon um das Jahr 1240. Mithin wird derselbe Probst, als er die Probstei bevölkerte, Laboe, ebenso wie Brodersdorf, von einem Adeligen an das Kloster gekauft, mit seinen Kolonisten durch Ausroden von Waldung vergrößert und alle Hufner zu Erbbesitzern ihrer Hufen gemacht haben, während er ihnen den Zehnten, welchen sie bisher an den Lüb. Bischof entrichtet hatten, nicht mehr erlassen konnte, indem dieser selbstverständlich nur zu Gunsten des Klosters auf seinen bisher aus Laboe genossenen Zehnten verzichtete; sowie denn auch ausdrücklich |
Aktuelle Version vom 18. November 2008, 16:00 Uhr
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sichtlich der Entstehung und Erwerbung jenes Dorfes folgende drei Fälle möglich: entweder hat das Kloster es von Lutterbek aus (1241-46) angebaut, oder Probst Friedrich hat es angelegt (1246-1250), oder ein Adliger hat es während des erstgenannten Zeitraumes aufgerichtet und an den Konvent veräußert. Der erste Fall ist im höchsten Grade unwahrscheinlich; denn da die Nonnen ihr eigenes Gebiet zwischen der Karzeniz und dem Swartepuk noch bei weitem nicht urbar gemacht hatten, so werden sie schwerlich so früh daran gedacht haben, im Westen der Karzeniz Novalien durch Urbarmachung zu gewinnen. Ueberdies waren sämtliche Hufner des Dorfes Erbeigentümer, bis Probst Konrad I. (1275-1285) dieses Recht von 9½ Hufen an das Kloster zurückkaufte. Solche Vergünstigung aber kann nur Friedrich den Hufnern in Brodersdorf verliehen haben: daher er jedenfalls an der späteren Regulierung der Abgaben des Dorfes Anteil gehabt haben muß. Weil nun auch noch, wie unten erhellt, in alten Urkunden adelige Herren von Brodersdorf sich genannt finden, so wird das Dorf ursprünglich nicht durch Eppo von Lutterbek aus angelegt worden sein. Der zweite mögliche Fall wäre also, daß Probst Friedrich dasselbe angebaut, mit seinen Kolonisten bevölkert und diese vom Anfang an zu Erbbesitzern gemacht hätte. Allein hiergegen scheint zu streiten, daß sie den Zehnten bezahlen mußten, da doch alle von Friedrich in der Probstei angesiedelte Kolonisten zehntenfrei waren. Hätte daher dieser Probst das Dorf ursprünglich aufgebaut, so würde er seinen Kolonisten hier ebenfalls den Zehnten erlassen haben, obgleich Brodersdorf im Westen der Karzeniz lag, weil dessen Hufner nicht an den Lüb. Bischof, sondern an das Kloster zehnteten. Hauptsächlich aber streitet wider Friedrich als ersten Gründer des mehrgedachten Dorfes der schon erwähnte Umstand, daß sich im Kieler Stadtbuche der Edelmann Thetmar von Brotheresthorpe genannt findet (um das Jahr 1272), welcher unleugbar von Brodersdorf seinen Namen führt und vielleicht selbst dessen Erbauer ist.
So gilt der dritte Fall: es entstand dieses Dorf durch einen Adligen, während das Kloster in Lutterbek war (1241-1246), und Probst Friedrich, als er die übrige Probstei kolonisierte, kaufte es hinzu und vergrößerte es mittelst Einführung seiner Kolonisten. Hieraus erklärt es sich wenigstens am leichtesten, warum er den dortigen Hufnern insgesamt, gleich den übrigen Probsteiern, ihre Hufen zum Erbbesitze überließ, ihnen die Zehntenfreiheit aber nicht gewähren konnte, weil sie, als westlich von der Karzeniz belegen und als frühere Untergehörige eines Gutsherrn, den Zehnten bisher an den Lüb. Bischof entrichtet hatten. Sonach hat Friedrich das Dorf Brodersdorf freilich nicht zuerst angebaut, aber doch erweitert und teilweise mit seinen Kolonisten bevölkert, auch die von ihm vorgefundenen Hufner des Dorfes aus Pächtern eines Edelmannes zu Erbeigentümern ihrer Hufen gemacht, unter denselben Bedingungen, welche die übrigen Probsteier genossen, nur daß jene den einmal auferlegten Zehnten sich gefallen lassen mußten.
2.Auf ähnliche Weise fand Probst Friedrich bei seinem Amtsantritte das Dorf Laboe, aber nicht als ein Klosterdorf vor. Im Jahre 1286 freilich gehörte es dem Kloster mit 22 Hufnern, welche den Zehnten nebst dem großen Schweineschatz bezahlten, also damals nicht Erbbesitzer waren. Wirklich berichtet auch C. Bocholt, daß Probst Johann (1261-1275) das Erbeigentumsrecht in Laboe an das Kloster zurückgekauft habe. Also waren sie bis dahin Erbeigentümer, welches sie, wie schon gesagt, nur durch Friedrich geworden sein können. Dennoch ist er nicht der erste Erbauer des Dorfes; denn es existierte schon um das Jahr 1240. Mithin wird derselbe Probst, als er die Probstei bevölkerte, Laboe, ebenso wie Brodersdorf, von einem Adeligen an das Kloster gekauft, mit seinen Kolonisten durch Ausroden von Waldung vergrößert und alle Hufner zu Erbbesitzern ihrer Hufen gemacht haben, während er ihnen den Zehnten, welchen sie bisher an den Lüb. Bischof entrichtet hatten, nicht mehr erlassen konnte, indem dieser selbstverständlich nur zu Gunsten des Klosters auf seinen bisher aus Laboe genossenen Zehnten verzichtete; sowie denn auch ausdrücklich