Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/405: Unterschied zwischen den Versionen

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von seinem Neffen, Herzog Reinald von Jülich, das Schloß und Land Born, ferner die Städte Sittard und Süstern uud einen Theil des Herzogthums Jülich und nannte sich fortan Herr von Jülich. 1419 erhielt er vom Amte zu Prüm die Vogtei zu Güsten; 1411 theilte er seinen Besitz unter seine drei Söhne. Johann II. erhielt Heinsberg, die Pfandschaft Wassenberg und den Antheil von Jülich; Wilhelm aber Honnef und Lewenberg im Siebengebirge, der dritte, auch Johann genannt, Daelenbruch und Chini; 1423 hat er auch die Leibzucht von Mitten, Gangelt und Waldfeucht bekommen. Eine spätere Theilung fand 1431 nochmals statt. Wilhelm hatte die Erbin, Tochter des Grafen Gerard von Blankenheim, geheirathet. Johann II. starb 1443 und sein Sohn Johann III. wurde Graf zu Heinsberg. 1436 kam zwischen Johann II. und der Stadt Heinsberg ein Vergleich zu Stande, welcher dahin lautete: daß alle Häuser, Gärten und Umgebungen der Stadt steuerfrei, sein Magistrat und Schöffen alle hohe und niedere Gerichtsbarkeit ausüben sollten, wogegen die Stadt jährlich die Summe von 150 Gulden und im Falle der Herr von Heinsberg gefangen würde, ein Lösegeld von 500 Goldgulden zu entrichten hätte. In einem Vertrage mit seinem Vetter, dem Grafen Gerard von Blankenberg (Wilhelm's Sohn), behielt er Heinsberg, Lewenberg, Daelenbruch und Geilenkirchen. Johanna, älteste Tochter Johann's III., folgte ihm 1448 in der Herrschaft, weil er keine Söhne hatte, unter der Vormundschaft ihres Großonkels, des Bischofs Johann von Lüttich. Sie heirathete 1450 den Grafen Johann von Nassau-Saarbrücken. Dieser traf 1459 eine Uebereinkunft mit dem Grafen von

Aktuelle Version vom 16. November 2008, 07:32 Uhr

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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von seinem Neffen, Herzog Reinald von Jülich, das Schloß und Land Born, ferner die Städte Sittard und Süstern uud einen Theil des Herzogthums Jülich und nannte sich fortan Herr von Jülich. 1419 erhielt er vom Amte zu Prüm die Vogtei zu Güsten; 1411 theilte er seinen Besitz unter seine drei Söhne. Johann II. erhielt Heinsberg, die Pfandschaft Wassenberg und den Antheil von Jülich; Wilhelm aber Honnef und Lewenberg im Siebengebirge, der dritte, auch Johann genannt, Daelenbruch und Chini; 1423 hat er auch die Leibzucht von Mitten, Gangelt und Waldfeucht bekommen. Eine spätere Theilung fand 1431 nochmals statt. Wilhelm hatte die Erbin, Tochter des Grafen Gerard von Blankenheim, geheirathet. Johann II. starb 1443 und sein Sohn Johann III. wurde Graf zu Heinsberg. 1436 kam zwischen Johann II. und der Stadt Heinsberg ein Vergleich zu Stande, welcher dahin lautete: daß alle Häuser, Gärten und Umgebungen der Stadt steuerfrei, sein Magistrat und Schöffen alle hohe und niedere Gerichtsbarkeit ausüben sollten, wogegen die Stadt jährlich die Summe von 150 Gulden und im Falle der Herr von Heinsberg gefangen würde, ein Lösegeld von 500 Goldgulden zu entrichten hätte. In einem Vertrage mit seinem Vetter, dem Grafen Gerard von Blankenberg (Wilhelm's Sohn), behielt er Heinsberg, Lewenberg, Daelenbruch und Geilenkirchen. Johanna, älteste Tochter Johann's III., folgte ihm 1448 in der Herrschaft, weil er keine Söhne hatte, unter der Vormundschaft ihres Großonkels, des Bischofs Johann von Lüttich. Sie heirathete 1450 den Grafen Johann von Nassau-Saarbrücken. Dieser traf 1459 eine Uebereinkunft mit dem Grafen von