Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/021: Unterschied zwischen den Versionen

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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1565 Eva Hurth von Schoeneck zu Ringsheim, und hinterliess zwei Kinder:

1. Emund von Metternich (C).
2. Elisabeth von Metternich,welche 1599 Diederich Landtschad von Steynach Herrn zu Uttingen (Sohn des Johann Ulrich Landtschad und der Walburga von Ratzenburg) heirathete.



C.

Emund von Metternich Herr zu Vettelhoven heirathete 1609 Maria Elisabeth Tochter des Nicolaus Print von Horrichem genannt von der Brohl, und der Maria von der Horst zu Heimerzheim. Er starb 1617 und hinterliess eine Tochter Maria Catharina von Metternich, welche noch minderjährig den minderjährigen Johann von Harff Sohn und Erben zu Dreyborn im J. 1630 heirathete.


III. Die Herren von Kintzweiler genannt Nagel.

Ob dies Geschlecht mit jenen Herren, die bis etwa 1437 mit der Burg zu Kintzweiler belehnt wurden, und deren Descendenten man hie und da und namentlich zu Müddersheim findet, ursprünglich verwandt ist: diese Frage kann ich weder bejahen noch verneinen. Ich war immer der Meinung, es seien zwei ganz verschiedene Geschlechter; aber Fahne will bemerkt haben, dass alle beide mit dem Löwen siegeln. Der erste bekannte Nayl oder Nagel ist


A.

Johann von Kintzweiler genannt Nagel, verheirathet mit Margaretha von Aer. Dieselbe ist, wie es scheint, eine Tochter des Johann von Aer zu Münstereifel; sie brachte vielleicht ihrem Gatten ein dortiges Burglehen zu, zur Krone genannt, gelegen an der steinernen Brücke bei dem Markte,[1]und ist dies wohl das Haus, dessen in dem Ehevertrag des Wilhelm von Kintzweiler Erwähnung geschieht. Beide Eheleute waren noch 1473 im Leben. Von ihren Kindern vermag ich nur Johann, Eva und Margaretha zu nennen. Eva von Kintzweiler heirathete im J. 1441 den Johann von Büllesheim zu Ahrweiler, und erhielt als Mitgift den Hof zu Stammeln (statt dessen



  1. Mit diesem Hause ward Johann Frh. von Harff zu Dreyborn im J. 1654, und die Söhne desselben im J. 1673 belehnt.