Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/292: Unterschied zwischen den Versionen
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eingepfarrt wurden, ebenfalls so zu Trindermarsch, wo 1651 die Kirche abgebrochen ward; zu Evensbüll, wo der Gottesdienst auch noch eine Zeitlang fortwährte, bis die Einwohner 1638 nach Odenbüll eingepfarrt wurden. Was sonst an Kirchengebäuden noch stehen geblieben war, das ward in den Jahren 1637 und 1638 abgebrochen. Die daraus gelösten Gelder, sowie was sonst an Einkünften aus den Kirchspielen Morsum, Eesbüll, Rörbek, Volgsbüll, Königsbüll und Stintebüll noch übrig war, wurden 1643 der Gemeinde zuerkannt, die nach der Fluth sich auf dem Moor, das eine etwas höhere Lage hatte, sammelte. Dies Nordstrandische Moor, dessen Bewohner sich bis dahin vorläufig nach Odenbüll zur Kirche gehalten hatten, erhielt damals die Erlaubniß, einen eigenen Gottesdienst einzurichten. Hier war der Chronist Nordfrieslands, Heimreich, der auch eine Kirchengeschichte von Schleswig verfaßt hat, Prediger. Auf dem Pastorenbohl zu Rörbek ward ein Kirchhof angelegt, das Pastorathaus 1650 und die Kirche 1656 erbaut. Auf der Hooge wurde auch 1637 der Bau einer Kirche oder Capelle fertig aus angekauften Materialien von den in der Fluth zerstörten Nordstrandischen Kirchen; doch blieb Hooge noch immer in einer gewissen Abhängigkeit von Pellworm, und noch 1653 ward das Gesuch der Einwohner um völlige Trennung von der dortigen „Alten Kirche“ abschlägig beschieden. — Ueber diese Nordstrandischen Kirchen ward Johannes Heimreich, Pastor zu Trindermarsch und dann seit 1639 Pastor an der eben genannten Alten Kirche auf Pellworm, 1637, 2. September, zum Kirchen-Commissarius und 1638 zum Kirchen-Inspector bestellt. | |||
5. Die Propstei Tondern blieb unter veränderter Landesherrschaft fortbestehen. Doch gehörte die Stadt Tondern selbst nicht dazu, sondern blieb unter Aufsicht des Bischofs zu Ripen, gleichwie die Landkirchen zu Abbild, Uberg, Hoyer, Jerpstedt und Schads. Es war dies ein besonderes Verhältniß. Der Tondersche Propst war also als Pastor zu Tondern der Visitation des Bischofs von Ripen unterworfen. Von den drei Kirchen des Amtes Lügumkloster wurden die zu Lügumkloster und Nord-Lügum der Propstei Tondern zugelegt, die dritte Kirche, Brede, aber verblieb unter Ripen. Erst später änderte sich dies Verhältniß. — Die Kirche zu Richelsbüll in der Widing-Harde fand in der Fluth 1615, 1. December, ihren Untergang, und der Ueberrest des Kirchspiels ward nach Rodenäs |
Aktuelle Version vom 15. November 2008, 14:01 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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eingepfarrt wurden, ebenfalls so zu Trindermarsch, wo 1651 die Kirche abgebrochen ward; zu Evensbüll, wo der Gottesdienst auch noch eine Zeitlang fortwährte, bis die Einwohner 1638 nach Odenbüll eingepfarrt wurden. Was sonst an Kirchengebäuden noch stehen geblieben war, das ward in den Jahren 1637 und 1638 abgebrochen. Die daraus gelösten Gelder, sowie was sonst an Einkünften aus den Kirchspielen Morsum, Eesbüll, Rörbek, Volgsbüll, Königsbüll und Stintebüll noch übrig war, wurden 1643 der Gemeinde zuerkannt, die nach der Fluth sich auf dem Moor, das eine etwas höhere Lage hatte, sammelte. Dies Nordstrandische Moor, dessen Bewohner sich bis dahin vorläufig nach Odenbüll zur Kirche gehalten hatten, erhielt damals die Erlaubniß, einen eigenen Gottesdienst einzurichten. Hier war der Chronist Nordfrieslands, Heimreich, der auch eine Kirchengeschichte von Schleswig verfaßt hat, Prediger. Auf dem Pastorenbohl zu Rörbek ward ein Kirchhof angelegt, das Pastorathaus 1650 und die Kirche 1656 erbaut. Auf der Hooge wurde auch 1637 der Bau einer Kirche oder Capelle fertig aus angekauften Materialien von den in der Fluth zerstörten Nordstrandischen Kirchen; doch blieb Hooge noch immer in einer gewissen Abhängigkeit von Pellworm, und noch 1653 ward das Gesuch der Einwohner um völlige Trennung von der dortigen „Alten Kirche“ abschlägig beschieden. — Ueber diese Nordstrandischen Kirchen ward Johannes Heimreich, Pastor zu Trindermarsch und dann seit 1639 Pastor an der eben genannten Alten Kirche auf Pellworm, 1637, 2. September, zum Kirchen-Commissarius und 1638 zum Kirchen-Inspector bestellt.
5. Die Propstei Tondern blieb unter veränderter Landesherrschaft fortbestehen. Doch gehörte die Stadt Tondern selbst nicht dazu, sondern blieb unter Aufsicht des Bischofs zu Ripen, gleichwie die Landkirchen zu Abbild, Uberg, Hoyer, Jerpstedt und Schads. Es war dies ein besonderes Verhältniß. Der Tondersche Propst war also als Pastor zu Tondern der Visitation des Bischofs von Ripen unterworfen. Von den drei Kirchen des Amtes Lügumkloster wurden die zu Lügumkloster und Nord-Lügum der Propstei Tondern zugelegt, die dritte Kirche, Brede, aber verblieb unter Ripen. Erst später änderte sich dies Verhältniß. — Die Kirche zu Richelsbüll in der Widing-Harde fand in der Fluth 1615, 1. December, ihren Untergang, und der Ueberrest des Kirchspiels ward nach Rodenäs