Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/290: Unterschied zwischen den Versionen
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hinzu, Tondern und Nordstrand und, wenn man will, noch eine dritte, die Insel Fehmern, obgleich dort nicht der Name Propst, sondern Kirchen-Inspector damals üblich war. Die übrigen durch die Theilung erworbenen Kirchen wurden bereits bestehenden Propsteien zugetheilt. | |||
1. Die Propstei Gottorf bestand in ihrem großen Umfange fort, und stand unter Aufsicht der Herzoglichen Hofprediger. So | |||
war seit 1572 <tt>M.</tt> Bartholomäus Embs bis zu seinem Tode 1587 Propst, dann Volquard Jonä und von 1588 <tt>M.</tt> Jacobus Fabricius, der 1593 Ober-Hofprediger wurde und auch als solcher die Propstei über Gottorf beibehielt. — In dem Gebiete dieser großen Propstei richtete die Fluth 1634 in der Gegend von Husum große Verwüstungen an, wo die drei Kirchspiele Lundenberg, Simonsberg und Padelek überschwemmt wurden. Bei der Wiederbedeichung mußte man die beiden erstgedachten Kirchen außerhalb des Deichs lassen; die Kirche zu Padelek ward 1654 geschlossen (und nachher 1666 abgebrochen)und eine neue Kirche mitten in dem wiedergewonnenen Lande erbaut, für die der Name Simonsberg üblich geblieben ist. | |||
2. Von Gottorf ward als eigene Propstei die Landschaft Eiderstedt abgelegt 1584, und der erste Propst war Johannes Pistorius oder Becker, Pastor zu Tetenbüll. 1591 erhielt Eiderstedt auch ein eigenes Consistorium, welches 1593 zum ersten Mal gehalten wurde. Dem Propsten wurde 1624 das Recht der Ordination und Introduction beigelegt, 1633, 6. April, eine Instruction für den Propsten erlassen, und 1653, 30. April, die Art bestimmt, wie der Propst gewählt werden sollte. Hier wurde nämlich den Predigern das Recht eingeräumt, einen Propsten aus ihrer Mitte zu wählen. | |||
3. Die Stadt Husum verblieb in ihrer kirchlichen Selbstständigkeit mit einem eigenen Stadtconsistorium, und die jedesmaligen Haupt-Pastoren waren zugleich Kirchen- und Schul-Inspectoren. — Auf dem Schlosse zu Husum residirte Herzog Joh. Adolphs Wittwe Augusta 23 Jahre lang, von 1616 bis an ihren Tod 1639, und hielt sich ihre Hofprediger. | |||
4. Die damals große Insel Nordstrand<ref>Vgl. Jensens Kirchenstatistik von Schleswig S. 1304 ff.</ref> blieb zwar eine | |||
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<references /> |
Aktuelle Version vom 15. November 2008, 13:47 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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hinzu, Tondern und Nordstrand und, wenn man will, noch eine dritte, die Insel Fehmern, obgleich dort nicht der Name Propst, sondern Kirchen-Inspector damals üblich war. Die übrigen durch die Theilung erworbenen Kirchen wurden bereits bestehenden Propsteien zugetheilt.
1. Die Propstei Gottorf bestand in ihrem großen Umfange fort, und stand unter Aufsicht der Herzoglichen Hofprediger. So war seit 1572 M. Bartholomäus Embs bis zu seinem Tode 1587 Propst, dann Volquard Jonä und von 1588 M. Jacobus Fabricius, der 1593 Ober-Hofprediger wurde und auch als solcher die Propstei über Gottorf beibehielt. — In dem Gebiete dieser großen Propstei richtete die Fluth 1634 in der Gegend von Husum große Verwüstungen an, wo die drei Kirchspiele Lundenberg, Simonsberg und Padelek überschwemmt wurden. Bei der Wiederbedeichung mußte man die beiden erstgedachten Kirchen außerhalb des Deichs lassen; die Kirche zu Padelek ward 1654 geschlossen (und nachher 1666 abgebrochen)und eine neue Kirche mitten in dem wiedergewonnenen Lande erbaut, für die der Name Simonsberg üblich geblieben ist.
2. Von Gottorf ward als eigene Propstei die Landschaft Eiderstedt abgelegt 1584, und der erste Propst war Johannes Pistorius oder Becker, Pastor zu Tetenbüll. 1591 erhielt Eiderstedt auch ein eigenes Consistorium, welches 1593 zum ersten Mal gehalten wurde. Dem Propsten wurde 1624 das Recht der Ordination und Introduction beigelegt, 1633, 6. April, eine Instruction für den Propsten erlassen, und 1653, 30. April, die Art bestimmt, wie der Propst gewählt werden sollte. Hier wurde nämlich den Predigern das Recht eingeräumt, einen Propsten aus ihrer Mitte zu wählen.
3. Die Stadt Husum verblieb in ihrer kirchlichen Selbstständigkeit mit einem eigenen Stadtconsistorium, und die jedesmaligen Haupt-Pastoren waren zugleich Kirchen- und Schul-Inspectoren. — Auf dem Schlosse zu Husum residirte Herzog Joh. Adolphs Wittwe Augusta 23 Jahre lang, von 1616 bis an ihren Tod 1639, und hielt sich ihre Hofprediger.
4. Die damals große Insel Nordstrand[1] blieb zwar eine
- ↑ Vgl. Jensens Kirchenstatistik von Schleswig S. 1304 ff.