Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/278: Unterschied zwischen den Versionen

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und wir haben darauf aufmerksam gemacht, wie dies am entschiedensten geschehen ist durch die Reformation, welche Christian III. 1528, damals noch Königlicher Statthalter, zunächst in den Aemtern Hadersleben und Törning, die ihm besonders überwiesen waren, durchgeführt hat; ebenso entschieden nachher im dänischen Königreiche nach der Verhaftung der Bischöfe<ref>Münter, Kirchengesch. von Dänemark und Norwegen, III, 4, S. 460 ff.</ref>. Wir wissen ferner, daß der Schleswig-Holsteinischen Kirchenordnung, die von den Landständen genehmigt ward, frühere Ordinanzen, die eben durch jene Vorgänge hervorgerufen waren, zu Grunde liegen. Charakteristisch ist auch für den Geist, in welchem die Landesherrschaft die Reformation auffaßte, die Vorrede der Kirchenordnung. Dieselbe hebt an mit dem Danke gegen Gott für die Erkenntniß aus Seinem Worte, für die wunderbare Erhaltung bei Land und Leuten, mit der Hoffnung, Gott werde Weisheit zum Regieren verleihen. Der Landesherr habe aus Dankbarkeit gegen Gott, und damit seine Erblande nicht so jämmerlich in verderblicher Unordnung bleiben möchten, sich aus Gottes Gnaden nebst seinen Räthen und seiner?? Landschaft vorgenommen, eine christliche Kirchenordnung nach Gottes Wort und Christi Befehl aufzurichten. „Nicht wat nyes tho?? makende (dat behöde vns Gott vor), sonder apenbar mit vnser Erfflanden anthonemende, dat vns vnfe leve Here Gott dorch syn Propheten vnde Apostelen bevalen hefft“. Er will dem Beispiel heiliger Richter und Könige folgen, des David, Ezechias, Josapha?? Josias. Zu solchem Gottesdienste erkennt er sich schuldig nach der Schrift, denn Jesaias hat von der heiligen Christenheit geweissagt ?? Könige sollen deine Väter werden und Königinnen deine Ammen u. s. w. Die Obrigkeit sei dann erst recht Gottes Dienerin, wenn sie gute, christliche Ordnung verschaffe.
und wir haben darauf aufmerksam gemacht, wie dies am entschiedensten geschehen ist durch die Reformation, welche Christian III. 1528, damals noch Königlicher Statthalter, zunächst in den Aemtern Hadersleben und Törning, die ihm besonders überwiesen waren, durchgeführt hat; ebenso entschieden nachher im dänischen Königreiche nach der Verhaftung der Bischöfe<ref>Münter, Kirchengesch. von Dänemark und Norwegen, III, 4, S. 460 ff.</ref>. Wir wissen ferner, daß der Schleswig-Holsteinischen Kirchenordnung, die von den Landständen genehmigt ward, frühere Ordinanzen, die eben durch jene Vorgänge hervorgerufen waren, zu Grunde liegen. Charakteristisch ist auch für den Geist, in welchem die Landesherrschaft die Reformation auffaßte, die Vorrede der Kirchenordnung. Dieselbe hebt an mit dem Danke gegen Gott für die Erkenntniß aus Seinem Worte, für die wunderbare Erhaltung bei Land und Leuten, mit der Hoffnung, Gott werde Weisheit zum Regieren verleihen. Der Landesherr habe aus Dankbarkeit gegen Gott, und damit seine Erblande nicht so jämmerlich in verderblicher Unordnung bleiben möchten, sich aus Gottes Gnaden nebst seinen Räthen und seiner Landschaft vorgenommen, eine christliche Kirchenordnung nach Gottes Wort und Christi Befehl aufzurichten. „Nicht wat nyes tho makende (dat behöde vns Gott vor), sonder apenbar mit vnsen Erfflanden anthonemende, dat vns vnse leve Here Gott dorch syne Propheten vnde Apostelen bevalen hefft“. Er will dem Beispiele heiliger Richter und Könige folgen, des David, Ezechias, Josaphat, Josias. Zu solchem Gottesdienste erkennt er sich schuldig nach der Schrift, denn Jesaias hat von der heiligen Christenheit geweissagt: Könige sollen deine Väter werden und Königinnen deine Ammen u. s. w. Die Obrigkeit sei dann erst recht Gottes Dienerin, wenn sie gute, christliche Ordnung verschaffe.


Es wird dann in dieser Vorrede berichtet, wie diese Kirchenordnung zu stellen zuvörderst den gelehrten Prädikanten und Pastoren befohlen worden, dann Bugenhagen dazu gebeten und erfordert sei?? darauf die Landschaft dieselbe bewilligt habe. „Und wem sollte denn diese Ordnung nicht gefallen, der den Christen-Namen führen wolle?“ Hierin seien ja lauter christliche Dinge, ja selbst die Bauernkinder sollten ja nun dasjenige wissen, was bisher auch die Edelleute, ja die Könige und Fürsten nicht gewußt hätten. Auch habe der Landesherr
Es wird dann in dieser Vorrede berichtet, wie diese Kirchenordnung zu stellen zuvörderst den gelehrten Prädikanten und Pastoren befohlen worden, dann Bugenhagen dazu gebeten und erfordert sei, darauf die Landschaft dieselbe bewilligt habe. „Und wem sollte denn diese Ordnung nicht gefallen, der den Christen-Namen führen wolle?“ Hierin seien ja lauter christliche Dinge, ja selbst die Bauernkinder sollten ja nun dasjenige wissen, was bisher auch die Edelleute, ja die Könige und Fürsten nicht gewußt hätten. Auch habe der Landesherr


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Aktuelle Version vom 15. November 2008, 09:59 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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und wir haben darauf aufmerksam gemacht, wie dies am entschiedensten geschehen ist durch die Reformation, welche Christian III. 1528, damals noch Königlicher Statthalter, zunächst in den Aemtern Hadersleben und Törning, die ihm besonders überwiesen waren, durchgeführt hat; ebenso entschieden nachher im dänischen Königreiche nach der Verhaftung der Bischöfe[1]. Wir wissen ferner, daß der Schleswig-Holsteinischen Kirchenordnung, die von den Landständen genehmigt ward, frühere Ordinanzen, die eben durch jene Vorgänge hervorgerufen waren, zu Grunde liegen. Charakteristisch ist auch für den Geist, in welchem die Landesherrschaft die Reformation auffaßte, die Vorrede der Kirchenordnung. Dieselbe hebt an mit dem Danke gegen Gott für die Erkenntniß aus Seinem Worte, für die wunderbare Erhaltung bei Land und Leuten, mit der Hoffnung, Gott werde Weisheit zum Regieren verleihen. Der Landesherr habe aus Dankbarkeit gegen Gott, und damit seine Erblande nicht so jämmerlich in verderblicher Unordnung bleiben möchten, sich aus Gottes Gnaden nebst seinen Räthen und seiner Landschaft vorgenommen, eine christliche Kirchenordnung nach Gottes Wort und Christi Befehl aufzurichten. „Nicht wat nyes tho makende (dat behöde vns Gott vor), sonder apenbar mit vnsen Erfflanden anthonemende, dat vns vnse leve Here Gott dorch syne Propheten vnde Apostelen bevalen hefft“. Er will dem Beispiele heiliger Richter und Könige folgen, des David, Ezechias, Josaphat, Josias. Zu solchem Gottesdienste erkennt er sich schuldig nach der Schrift, denn Jesaias hat von der heiligen Christenheit geweissagt: Könige sollen deine Väter werden und Königinnen deine Ammen u. s. w. Die Obrigkeit sei dann erst recht Gottes Dienerin, wenn sie gute, christliche Ordnung verschaffe.

Es wird dann in dieser Vorrede berichtet, wie diese Kirchenordnung zu stellen zuvörderst den gelehrten Prädikanten und Pastoren befohlen worden, dann Bugenhagen dazu gebeten und erfordert sei, darauf die Landschaft dieselbe bewilligt habe. „Und wem sollte denn diese Ordnung nicht gefallen, der den Christen-Namen führen wolle?“ Hierin seien ja lauter christliche Dinge, ja selbst die Bauernkinder sollten ja nun dasjenige wissen, was bisher auch die Edelleute, ja die Könige und Fürsten nicht gewußt hätten. Auch habe der Landesherr


  1. Münter, Kirchengesch. von Dänemark und Norwegen, III, 4, S. 460 ff.