Bevölkerungsverzeichnisse: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1834 bis 1867 Zollabrechnungsbevölkerung
* 1834 bis 1867 Zollabrechnungsbevölkerung


* 1841 - 1908 Führung von Hauskatasterbüchern (Provinz Westfalen)
* 1841 - 1908 Führung von Hauskatasterbüchern (Provinz Westfalen)/ Zivileinwohnerlisten


* 1871 bis 1910 ortsanwesende Bevölkerung
* 1871 bis 1910 ortsanwesende Bevölkerung

Version vom 15. November 2008, 06:27 Uhr

Einführung

Bevölkerungsverzeichnisse wurden zu allen Zeiten unter unterschiedlichsten Namen aus verschiedenen Gründen zu allen Zeiten erstellt.

Schon zur Zeit der Römer wurden Volkszählungen auch in den besetzten Gebieten vorgenommen.

Zur Zeit der HRR

In den einzelnen Territorien des Heiligen Römischen Reiches bab es unterschiedliche Bevölkerungslisten, meist als Steuerlisten.

Zuständige Behörden waren die Kirchspiele und die "Ämter (historisch)" in den Territorien.

  • Bürgerverzeichnisse in Städten (seit dem Mittelalter)
  • Türkensteuer (16. Jhdt.im Reichsgebiet)
  • Kopf- oder Kommunikantensteuern (Personen über 12 Jahre alt)
  • 1749 der "Status animarum" im Fürstbistum Münster
  • 18. Jhdt. Bevölkerungsaufnahmen (auch der Feuerversicherung)

Übergangszeit

Zuständige Behörden waren die Meirien und Bürgermeistereien.

  • 1802 Feuerstättensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer
  • 1806 Populationslisten im Herrschaftsbereich Napoleons

Nach-Napoleonische Zeit

Zuständige Behörden waren die Bürgermeistereien (auch der Städte) oder die kommunalen Amts- und Samtgemeinden in den Kreisen.

  • < Kataster unterschiedlicher Art (Steuer/Personen)
  • < 1830 Wohnbevölkerung
  • 1834 bis 1867 Zollabrechnungsbevölkerung
  • 1841 - 1908 Führung von Hauskatasterbüchern (Provinz Westfalen)/ Zivileinwohnerlisten
  • 1871 bis 1910 ortsanwesende Bevölkerung
  • 1925 bis 31. Januar 1984 Wohnbevölkerung
  • > 1. Februar 1984 erfolgt die Fortschreibung der Wohnbevölkerung nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Wohnbevölkerung ist die im Zeitpunkt der Feststellung am Ort der Zählung wohnhafte Bevölkerung. Personen mit Wohnung bzw. sonstiger Unterkunft in mehr als einer Gemeinde sind nur an einem Ort gezählt, und zwar an dem Ort, von dem aus sie täglich zur Arbeit oder zur Ausbildung gehen, oder wo sie sich aus anderen Gründen überwiegend aufhalten.