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3. Wilhelmus natus prima die Februarii 1463. | |||
4. Godefridus natus in die Dorotheae virginis 1464. | |||
5. "Wilhelmus natus ipsa die Valentini 1465. | |||
6. Wernerus natus ipsa die Tiburtii et Valeriani 1467. | |||
7. Catharina nata in vigilia Catharinae virginis 1468. | |||
8. Antonius natus vicesima die mensis Julii 1471. | |||
Die beiden Wilhelme müssen sehr jung gestorben sein. | |||
Der jüngste Sohn, Teutsch Ordens Ritter, war im J. 1506 | |||
bereits mit Tod abgegangen, gemäss Schreiben seines Bruders | |||
Werner damaligen Vogts auf Soldau. — In demselben Missale | |||
ist einer Catharina von Hohenfels Tochter zu Drachenfels | |||
gedacht, die auf Schloss Drachenfels gestorben. Das Jahr ist | |||
nicht notirt. Sie war vielleicht eine Tochter des Burggrafen | |||
Rutger. | |||
Zum Schlüsse noch eine Bemerkung zu dem oben p. 97 | |||
mitgetheilten Vertrage, worin gesagt ist, dass Johanns Vater | |||
das Schloss Drachenfels vom Erzstift zu Lehen empfangen. | |||
Erzbischof Diederich hatte im J. 1457 bestimmt, dass Ritter | |||
Heinrich die Schlösser Drachenfels und Gudenau dort zu Lehen | |||
empfangen solle „wa sich dat geburt". Nun findet sich ein | |||
Extract, der von einem Propst, allem Anschein nach vom | |||
Propst Johann Gröpper, gemacht worden. Darin sind einige | |||
ältere Belehnungen erwähnt, und namentlich, dass im J. 1460 | |||
Ritter Heinrich mit dem Schloss Drachenfels von der Propstei | |||
belehnt worden. — Ferner ist darin bemerkt: Nachdem das | |||
Schloss denen von Drachenfels wieder eingegeben worden, seien | |||
dieselben, und nach ihnen des von Milendonck Vater beizeiten | |||
des Grafen Friedrich zu Weda Pröpsten, und er von Milendonck | |||
bei seiner (Johannis Gropperi) Zeit, das Schloss Drachenfels | |||
zu empfangen aufgefordert worden; dawider sie auch nichts | |||
zu sagen gewusst, dann dass sie solches zu thun wohl willig, | |||
wann sie es ohne Ungnade des gnädigen Herrn zu Cöln thun | |||
könnten. — Endlich findet sich in dem Extract die Bemerkung: | |||
Nachdem den Pröpsten zum Unterhalte des Schlosses ein Gros- | |||
ses drauf gegangen, habe, laut eines uralten Pergaments , ein | |||
Propst einem Burggrafen seiner Propsteien Zehenden zu Chur- | |||
scheidt, Soeven und Westerhausen zu Lehen eingegeben, dagegen | |||
der Burggraf das Schloss Drachenfels auf seine Kosten unter- | |||
halten und die Verwahrer des Thurms und Schlosses besolden |
Version vom 4. November 2008, 12:41 Uhr
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103 3. Wilhelmus natus prima die Februarii 1463. 4. Godefridus natus in die Dorotheae virginis 1464. 5. "Wilhelmus natus ipsa die Valentini 1465. 6. Wernerus natus ipsa die Tiburtii et Valeriani 1467. 7. Catharina nata in vigilia Catharinae virginis 1468. 8. Antonius natus vicesima die mensis Julii 1471. Die beiden Wilhelme müssen sehr jung gestorben sein. Der jüngste Sohn, Teutsch Ordens Ritter, war im J. 1506 bereits mit Tod abgegangen, gemäss Schreiben seines Bruders Werner damaligen Vogts auf Soldau. — In demselben Missale ist einer Catharina von Hohenfels Tochter zu Drachenfels gedacht, die auf Schloss Drachenfels gestorben. Das Jahr ist nicht notirt. Sie war vielleicht eine Tochter des Burggrafen Rutger. Zum Schlüsse noch eine Bemerkung zu dem oben p. 97 mitgetheilten Vertrage, worin gesagt ist, dass Johanns Vater das Schloss Drachenfels vom Erzstift zu Lehen empfangen. Erzbischof Diederich hatte im J. 1457 bestimmt, dass Ritter Heinrich die Schlösser Drachenfels und Gudenau dort zu Lehen empfangen solle „wa sich dat geburt". Nun findet sich ein Extract, der von einem Propst, allem Anschein nach vom Propst Johann Gröpper, gemacht worden. Darin sind einige ältere Belehnungen erwähnt, und namentlich, dass im J. 1460 Ritter Heinrich mit dem Schloss Drachenfels von der Propstei belehnt worden. — Ferner ist darin bemerkt: Nachdem das Schloss denen von Drachenfels wieder eingegeben worden, seien dieselben, und nach ihnen des von Milendonck Vater beizeiten des Grafen Friedrich zu Weda Pröpsten, und er von Milendonck bei seiner (Johannis Gropperi) Zeit, das Schloss Drachenfels zu empfangen aufgefordert worden; dawider sie auch nichts zu sagen gewusst, dann dass sie solches zu thun wohl willig, wann sie es ohne Ungnade des gnädigen Herrn zu Cöln thun könnten. — Endlich findet sich in dem Extract die Bemerkung: Nachdem den Pröpsten zum Unterhalte des Schlosses ein Gros- ses drauf gegangen, habe, laut eines uralten Pergaments , ein Propst einem Burggrafen seiner Propsteien Zehenden zu Chur- scheidt, Soeven und Westerhausen zu Lehen eingegeben, dagegen der Burggraf das Schloss Drachenfels auf seine Kosten unter- halten und die Verwahrer des Thurms und Schlosses besolden