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lichkeit von Geysteren nach Inhalt des Testaments". — Im | |||
J. 1455 übertrug Belie Tochter des Maiss von Broichausen selig | |||
durch eine (nicht specificirte) Donatio inter vivos ihre Erbge- | |||
rechtigkeit an der Hinterlassenschaft des Johann von Broichausen | |||
Herrn zu Wickerath dem Goedert von Harff und seiner Gattin | |||
Henrica. Dass beide Ehegatten auch für sich Miterben zu | |||
Wickerath gewesen, ist sehr wahrscheinlich, und steht so viel | |||
fest, dass Ritter Goedert schon 1455 mit dem Erbkämmerer- | |||
Amt des Lands von Geldern, das der Herr zu Wickerath bisher | |||
bekleidet hatte, belehnt worden. | |||
Ritter Goedert von Harff ist 1468 gestorben. Im folgenden | |||
Jahre schritten seine beiden Söhne zur Theilung. Daem von | |||
Harff als ältester Sohn erhält das Schloss Harff mit all seinem | |||
Zubehör, den Hof zum Holtze, das Dorf Königshoven nebst Hof, | |||
Gülden und Renten zu Königshoven, das Gut, Gülden und Renten | |||
zu Margraten-Herten, Kircherten, Jüchen, Waldorf, Morcken und | |||
Eprode mit dem Zehenden daselbst, das Haus zu Caster(l) mit | |||
den Renten und Gülden daselbst und zu Lippe. Dagegen erhält | |||
Goedert von Harff zu seinem Kindtheil das Schloss Nierhoven mit | |||
all seinem Zubehör, ferner das Gut zu Doveren, den Zehenden zu | |||
Titz, das Gut zu Glimbach, den Hof zum Hauwe, das Gut zu Wanlo, | |||
den Hof zu Troisdorp, den Zehenden zu Hüchelhoven und den | |||
zu Hetzenrode, das Haus zu Wassenberg, den Hof in der Mylen, | |||
den Busch zu Wilderode und den Hof zu Kormen (2). Die | |||
(1) Die Ehegatten Johann von Reifferscheid und Gertrud (Tochter | |||
des Hermann von Eynenberg Bastard genannt Louvenberg) verkauften | |||
Haus und Hofstatt zu Caster, ein Burglehen, dem Ritter Goedert | |||
von Harff im J. 1459. Dies Haus kam in der Folge an Ritter | |||
Arnold von Harff, der noch einige andere Burglehen zu Caster | |||
ankaufte. | |||
(2) Der Hof Kormen oder Cunnene lag im Amte Bergheim | |||
gegen Paffendorf über an den Erb-Benden. Ritter Enfried Burgmann | |||
zu Hochstaden, der im dreizehnten Jahrhundert lebte, war Inhaber | |||
desselben; man s. Lacomblet II. p. 252. Hennes Cod. Dipl.II. p. 185. | |||
Der Hof mag damals noch ein Allodium gewesen sein; in der | |||
Folge war er eine Curmedia der Abtei zu Cornelymünster. Bald | |||
nach obiger Erbtheilung nahm er den Namen Curmode an. Unter | |||
diesem Namen übertrug Goedert von Harff denselben im J. 1473 | |||
seinem Bruder Daem. Von diesem erbte er auf Ritter Arnold | |||
von Harff. Jacob von Harff verkaufte ihn imJ. 1562 dem Gerhard | |||
von Holtorp zu Bohlendorf. Als Graf von Goltstein im J. 1818 |
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31 lichkeit von Geysteren nach Inhalt des Testaments". — Im J. 1455 übertrug Belie Tochter des Maiss von Broichausen selig durch eine (nicht specificirte) Donatio inter vivos ihre Erbge- rechtigkeit an der Hinterlassenschaft des Johann von Broichausen Herrn zu Wickerath dem Goedert von Harff und seiner Gattin Henrica. Dass beide Ehegatten auch für sich Miterben zu Wickerath gewesen, ist sehr wahrscheinlich, und steht so viel fest, dass Ritter Goedert schon 1455 mit dem Erbkämmerer- Amt des Lands von Geldern, das der Herr zu Wickerath bisher bekleidet hatte, belehnt worden. Ritter Goedert von Harff ist 1468 gestorben. Im folgenden Jahre schritten seine beiden Söhne zur Theilung. Daem von Harff als ältester Sohn erhält das Schloss Harff mit all seinem Zubehör, den Hof zum Holtze, das Dorf Königshoven nebst Hof, Gülden und Renten zu Königshoven, das Gut, Gülden und Renten zu Margraten-Herten, Kircherten, Jüchen, Waldorf, Morcken und Eprode mit dem Zehenden daselbst, das Haus zu Caster(l) mit den Renten und Gülden daselbst und zu Lippe. Dagegen erhält Goedert von Harff zu seinem Kindtheil das Schloss Nierhoven mit all seinem Zubehör, ferner das Gut zu Doveren, den Zehenden zu Titz, das Gut zu Glimbach, den Hof zum Hauwe, das Gut zu Wanlo, den Hof zu Troisdorp, den Zehenden zu Hüchelhoven und den zu Hetzenrode, das Haus zu Wassenberg, den Hof in der Mylen, den Busch zu Wilderode und den Hof zu Kormen (2). Die (1) Die Ehegatten Johann von Reifferscheid und Gertrud (Tochter des Hermann von Eynenberg Bastard genannt Louvenberg) verkauften Haus und Hofstatt zu Caster, ein Burglehen, dem Ritter Goedert von Harff im J. 1459. Dies Haus kam in der Folge an Ritter Arnold von Harff, der noch einige andere Burglehen zu Caster ankaufte. (2) Der Hof Kormen oder Cunnene lag im Amte Bergheim gegen Paffendorf über an den Erb-Benden. Ritter Enfried Burgmann zu Hochstaden, der im dreizehnten Jahrhundert lebte, war Inhaber desselben; man s. Lacomblet II. p. 252. Hennes Cod. Dipl.II. p. 185. Der Hof mag damals noch ein Allodium gewesen sein; in der Folge war er eine Curmedia der Abtei zu Cornelymünster. Bald nach obiger Erbtheilung nahm er den Namen Curmode an. Unter diesem Namen übertrug Goedert von Harff denselben im J. 1473 seinem Bruder Daem. Von diesem erbte er auf Ritter Arnold von Harff. Jacob von Harff verkaufte ihn imJ. 1562 dem Gerhard von Holtorp zu Bohlendorf. Als Graf von Goltstein im J. 1818