Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/360: Unterschied zwischen den Versionen
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Kriege der Stadt wieder zur Last. Dreimal überwinterten Heeres-Abtheilungen zu Aachen und beim Hubertsburger Frieden hatte die Stadt zum Reichskontingent über 40,000 Thaler und an die Franzosen (1792) über 373,000 Reichsthaler ohne die Einquartierungskosten geleistet. Ungeachtet des Vertrages (1660) mit Jülich wegen der Vogt-Meyerei, entstand 1768 ein abermaliger Streit darüber mit Jülich. Im folgenden Frühjahr sandte Jülich 2000 Mann gegen die Stadt, welche dieselbe mit Gewalt besetzten und dem Magistrat und Rath bis Juni 10,000 Reichsthaler Kosten und Schaden machten, wo dieselben wieder abzogen. Der darüber angefangene Prozeß vor dem Reichshofrath dauerte bis 1770, wo eine kaiserliche Vergleichungs-Kommission nach Aachen kam. Allein die Unterhandlungen Jülich'scher und Aachner Abgeordneten mit den kaiserlichen Kommissarien dauerte mehrere Jahre, bis endlich am 10. April 1777 zu Wien ein definitiver Vertrag abgeschlossen wurde, welcher die Verhältnisse der Stadt zum Herzog von Jülich auf der Basis des Vertrages von 1660 regulirte. Nach wenigen Ruhejahren entstand 1786 eine Opposition gegen den Magistrat und Rath. Klagen über Mißbräuche und schlechte Verwaltung der Stadt und ihrer Finanzen insbesondere, wurden vor dem Rath geführt, welche letzterer zu beseitigen und zu widerlegen suchte. Der Partheigeist stärkte sich; die Opposition faßte die Absicht, sich in den Magistrat und Rath zu drängen. Zu dem Ende fingen sie an, Stimmen zu den bevorstehenden Wahlen auf alle Weise in den Zünften zu sammeln. In den Zünften selbst entstand Entzweiung. Die Wahlen in denselben begannen tumultuarisch und gewaltthätig. Der Magistrat kassirte eine |
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Kriege der Stadt wieder zur Last. Dreimal überwinterten Heeres-Abtheilungen zu Aachen und beim Hubertsburger Frieden hatte die Stadt zum Reichskontingent über 40,000 Thaler und an die Franzosen (1792) über 373,000 Reichsthaler ohne die Einquartierungskosten geleistet. Ungeachtet des Vertrages (1660) mit Jülich wegen der Vogt-Meyerei, entstand 1768 ein abermaliger Streit darüber mit Jülich. Im folgenden Frühjahr sandte Jülich 2000 Mann gegen die Stadt, welche dieselbe mit Gewalt besetzten und dem Magistrat und Rath bis Juni 10,000 Reichsthaler Kosten und Schaden machten, wo dieselben wieder abzogen. Der darüber angefangene Prozeß vor dem Reichshofrath dauerte bis 1770, wo eine kaiserliche Vergleichungs-Kommission nach Aachen kam. Allein die Unterhandlungen Jülich'scher und Aachner Abgeordneten mit den kaiserlichen Kommissarien dauerte mehrere Jahre, bis endlich am 10. April 1777 zu Wien ein definitiver Vertrag abgeschlossen wurde, welcher die Verhältnisse der Stadt zum Herzog von Jülich auf der Basis des Vertrages von 1660 regulirte. Nach wenigen Ruhejahren entstand 1786 eine Opposition gegen den Magistrat und Rath. Klagen über Mißbräuche und schlechte Verwaltung der Stadt und ihrer Finanzen insbesondere, wurden vor dem Rath geführt, welche letzterer zu beseitigen und zu widerlegen suchte. Der Partheigeist stärkte sich; die Opposition faßte die Absicht, sich in den Magistrat und Rath zu drängen. Zu dem Ende fingen sie an, Stimmen zu den bevorstehenden Wahlen auf alle Weise in den Zünften zu sammeln. In den Zünften selbst entstand Entzweiung. Die Wahlen in denselben begannen tumultuarisch und gewaltthätig. Der Magistrat kassirte eine