Garzweiler/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen

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*Das '''Tagelöhnerehepaares Meuser''' aus Garzweiler erhält für das Plegekind '''Sophia Garzweiler''' <br />(= Findelkind) durch Kabinetsorder des Königs von Preußen vom 27. Februar 1817 den Betrag von 100 Thalern als Vergütung zur Erziehung und Pflege des Kindes.
*Das '''Tagelöhnerehepaares Meuser''' aus Garzweiler erhält für das Plegekind '''Sophia Garzweiler''' <br />(= Findelkind) durch Kabinetsorder des Königs von Preußen vom 27. Februar 1817 den Betrag von 100 Thalern als Vergütung zur Erziehung und Pflege des Kindes.
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[[Kategorie:Zufallsfund Nordrhein-Westfalen]]

Aktuelle Version vom 2. November 2008, 18:36 Uhr

Auszug aus dem Amtsblatt von 1817
  • Das Tagelöhnerehepaares Meuser aus Garzweiler erhält für das Plegekind Sophia Garzweiler
    (= Findelkind) durch Kabinetsorder des Königs von Preußen vom 27. Februar 1817 den Betrag von 100 Thalern als Vergütung zur Erziehung und Pflege des Kindes.