Friede von Lunéville: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Frieden von Luneville sanktionierte, was die Reichsfriedensdeputation bereits 1798 den Franzosen zugestanden hatte, die Abtretung des gesamten linken Rheinufers und die Entschädigung der früher links des Rheins | Der Frieden von Luneville sanktionierte, was die Reichsfriedensdeputation bereits 1798 den Franzosen zugestanden hatte, die Abtretung des gesamten linken Rheinufers und die Entschädigung der früher links des Rheins ansässigen oder begüterten erblichen Fürsten durch [[Säkularisation|Säkularisationen]]. Der Vertrag zwischen Frankreich und Österreich unter Franz II. wurde am 09.02.1801 unterzeichnet. Der Friede galt auch für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ([[HRR]]). | ||
Eine in Regensburg gebildete Reichsdeputation, die die Entschädigungen im Einvernehmen mit der französischen Republik bestimmen sollte, nahm im Oktober 1801 ihre Tätigkeit auf, hatte jedoch nur untergeordnete Bedeutung gegenüber den Verhandlungen, die die Vertreter der Reichsstände unmittelbar in Paris pflogen. | Eine in Regensburg gebildete Reichsdeputation, die die Entschädigungen im Einvernehmen mit der französischen Republik bestimmen sollte, nahm im Oktober 1801 ihre Tätigkeit auf, hatte jedoch nur untergeordnete Bedeutung gegenüber den Verhandlungen, die die Vertreter der Reichsstände unmittelbar in Paris pflogen. | ||
===Entschädigungsländer=== | |||
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[[Kategorie:Preußen]] |
Aktuelle Version vom 14. Oktober 2008, 16:59 Uhr
Einführung
Der Frieden von Luneville sanktionierte, was die Reichsfriedensdeputation bereits 1798 den Franzosen zugestanden hatte, die Abtretung des gesamten linken Rheinufers und die Entschädigung der früher links des Rheins ansässigen oder begüterten erblichen Fürsten durch Säkularisationen. Der Vertrag zwischen Frankreich und Österreich unter Franz II. wurde am 09.02.1801 unterzeichnet. Der Friede galt auch für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (HRR).
Eine in Regensburg gebildete Reichsdeputation, die die Entschädigungen im Einvernehmen mit der französischen Republik bestimmen sollte, nahm im Oktober 1801 ihre Tätigkeit auf, hatte jedoch nur untergeordnete Bedeutung gegenüber den Verhandlungen, die die Vertreter der Reichsstände unmittelbar in Paris pflogen.