Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/060: Unterschied zwischen den Versionen

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::4. Etats- und Kassenwesen, Geldstrafen und Gerichtskosten.
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Die Organe der Regierung oder die Verwaltungsvorsteher der einzelnen Kreise sind die Landräthe, deren
Die Organe der Regierung oder die Verwaltungsvorsteher der einzelnen ''Kreise'' sind die ''Landräthe'', deren

Version vom 12. Oktober 2008, 07:11 Uhr

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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Anstellung der Regierungs- und Kreisbeamten, Organisation, Wahl und Bestätigung der Kreisbeamten, Organisation, Wahl und Bestätigung der Kreisstände (welcher Volksvertretung in Bälde eine bedeutende Umgestaltung bevorstehen dürfte) und Publikation der Gesetze.
2. Gemeinde- und Armenwesen, Ernennung und Bestätigung der Gemeindebeamten und Vertreter, Aufsicht über Korporationen, Gesellschaften, öffentliche Institute und Anstalten; ferner allgemeine Sicherheits-, landwirthschaftliche, Gewerbe- und Ordnungs-Polizei, Gefängniß-, Straf-, und Korrektionsanstalten, Gemeinde-Sparkassen und Leihhäuser.
3. Die Fürsorge für Fabriken, Handel, Gewerbe, Bauwesen, Weg- und Wasserbauten.
4. Militaria und
5. Kultus: Kirchen, insofern der Staat die Subsidien dazu hergibt, Schulen, Bauten, Haushalt, Medizinal- und Sanitätswesen überhaupt.
B. Finanz-Abtheilung
1. Kataster und direkte Steuern, Grund-, Gewerbe- und Klassensteuer (in größeren Städten bis jetzt durch die Schlacht- und Mahlsteuer aufgebracht).
2. Domainen-Verwaltung (von gar wenig Belang).
3. Forstwesen.
4. Etats- und Kassenwesen, Geldstrafen und Gerichtskosten.

Die Organe der Regierung oder die Verwaltungsvorsteher der einzelnen Kreise sind die Landräthe, deren