Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/187: Unterschied zwischen den Versionen
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samt dazugehörigen Herrn Stabs-, Ober- und Unteroffizieren auch Weibern und Kindern“ in die angeklagten Gemeinden ein, um eine ständige Einquartierung zu bilden. Die Gemeindekassen wurden sofort mit 3000 Gulden, einzelne Personen mit 20, 30, 50 und auch 100 Thalern „angezogen.“ Etliche wurden „geschlossen und in weitentlegene Gefangenschaft geführet.“ Priester Glöckler wurde verurteilt zu achttägigen geistlichen Exercitien in dem Kapuzinerkloster zu Offenburg und zu Bezahlung der Prozeßkosten. Auch wurde ihm die Auflage gemacht, seine Gemeinden wieder zum Gehorsam gegen die Obrigkeit zurückzuführen. Glöckler legte gegen dies Urteil des Bischofs von Zabern Berufung ein bei dem Erzbischof von Mainz; ebenso die Gemeinden bei Kaiser und Reich. | |||
Der kaiserliche Herr Notarius setzte seine Reise weiter, um am 6. desselben Monats in der Linde zu Renchen | Auf Mittwoch, den 3. September wurde von Kommerzienrat Kükh nach Neufreistett „requiriert“ der kaiserliche Notar Wolbert aus Freiburg. Als derselbe den Kanal besichtigte und bis nach Achern kam, fand es sich, daß auch die markgräflich badischen Unterthanen mit einer Weiterführung des Kanals über den Schwiebergraben hinaus nach Gamshurst hin nicht einverstanden waren. Sie stützten sich auf einen Erlaß des Markgrafen Ludwig Georg, gegeben zu Rastatt am 14. Oktober 1747, worin dem Kommerzienrat Kükh die „Erlaubnis, einen Kanal durch die ober- und unter Acherer- auch Gamshurster Gemeinde Bänne zu Behufs der vorhabenden Abflötzung des im Ahn sich erkauften Länders-Waldt fällenden Holtzes errichten zu dürfen, ein für Allezeit verweigert wurde.“ Das hiegegen aufgerichtete Notariats-Protokoll ist mitunterzeichnet von „Heinrich Reuter, wohlberühmtem appothecher in Neufreystätt und August Kilian Rösch, Schwanenwürth allda.“ | ||
Der kaiserliche Herr Notarius setzte seine Reise weiter, um am 6. desselben Monats in der Linde zu Renchen „die hiezu <tt>Specialiter</tt> erbettenen Gezeugen Persönlich“ zu vernehmen. Der Schätzungswert des Streitobjektes betrug 125,000 Gulden. Kein Wunder, daß die durch Einquartierung überlasteten Angeklagten alle Mühe gaben, sich aus der Klemme herauszukommen. |
Version vom 8. Oktober 2008, 17:07 Uhr
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samt dazugehörigen Herrn Stabs-, Ober- und Unteroffizieren auch Weibern und Kindern“ in die angeklagten Gemeinden ein, um eine ständige Einquartierung zu bilden. Die Gemeindekassen wurden sofort mit 3000 Gulden, einzelne Personen mit 20, 30, 50 und auch 100 Thalern „angezogen.“ Etliche wurden „geschlossen und in weitentlegene Gefangenschaft geführet.“ Priester Glöckler wurde verurteilt zu achttägigen geistlichen Exercitien in dem Kapuzinerkloster zu Offenburg und zu Bezahlung der Prozeßkosten. Auch wurde ihm die Auflage gemacht, seine Gemeinden wieder zum Gehorsam gegen die Obrigkeit zurückzuführen. Glöckler legte gegen dies Urteil des Bischofs von Zabern Berufung ein bei dem Erzbischof von Mainz; ebenso die Gemeinden bei Kaiser und Reich.
Auf Mittwoch, den 3. September wurde von Kommerzienrat Kükh nach Neufreistett „requiriert“ der kaiserliche Notar Wolbert aus Freiburg. Als derselbe den Kanal besichtigte und bis nach Achern kam, fand es sich, daß auch die markgräflich badischen Unterthanen mit einer Weiterführung des Kanals über den Schwiebergraben hinaus nach Gamshurst hin nicht einverstanden waren. Sie stützten sich auf einen Erlaß des Markgrafen Ludwig Georg, gegeben zu Rastatt am 14. Oktober 1747, worin dem Kommerzienrat Kükh die „Erlaubnis, einen Kanal durch die ober- und unter Acherer- auch Gamshurster Gemeinde Bänne zu Behufs der vorhabenden Abflötzung des im Ahn sich erkauften Länders-Waldt fällenden Holtzes errichten zu dürfen, ein für Allezeit verweigert wurde.“ Das hiegegen aufgerichtete Notariats-Protokoll ist mitunterzeichnet von „Heinrich Reuter, wohlberühmtem appothecher in Neufreystätt und August Kilian Rösch, Schwanenwürth allda.“
Der kaiserliche Herr Notarius setzte seine Reise weiter, um am 6. desselben Monats in der Linde zu Renchen „die hiezu Specialiter erbettenen Gezeugen Persönlich“ zu vernehmen. Der Schätzungswert des Streitobjektes betrug 125,000 Gulden. Kein Wunder, daß die durch Einquartierung überlasteten Angeklagten alle Mühe gaben, sich aus der Klemme herauszukommen.