Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/303: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Domkirche war bis gegen Ende des zwölften Jahrhunderts die einzige Pfarrkirche in der Stadt. Da tritt neben ihr die Kirche S. Petri als vollberechtigt hervor, die eigentliche Stadtkirche, welche als die Marktkirche (<tt>ecclesia forensis</tt>), wie die Marienkirche zu Lübeck, bezeichnet wird, indem der Dompropst, der über die Kirche das Patronatsrecht gehabt haben muß, die dortige Kirche S. Petri, unter Genehmigung des Erzbischofs Hartwig, dem Domcapitel überließ<ref>Hamburg. Urkundenb. S. 272. Die Urkunde von 1195 über die Capelle S. Nicolai wurde vor der Herausgabe des Hamburgischen Urkundenbuches irrthümlich in das Jahr 1164 gesetzt.</ref>, im Jahre 1195. In diesem selbigen Jahre verlieh Graf Adolph III. dem Domcapitel zu Hamburg an der S. Nicolai-Capelle in der nicht lange zuvor angelegten Neustadt daselbst alle seine bisherigen Gerechtsame. In der Urkunde wird Bezug genommen auf das Parochialrecht des Capitels in diesem westlichen Stadttheile, wo die Kirche wegen der vielen Seefahrer, die sich hier einfänden, zu Ehren S. Nicolai errichtet worden.
 
Dazu kamen im nächstfolgenden Jahrhunderte die Kirchen S. Katharinen und S. Jacobi, die anfänglich auch nur die Stellung von Capellen hatten, die letztgenannte ursprünglich außerhalb der Ringmauern der Stadt belegen<ref>Mit dem Bau der Jacobicapelle ging es langsam, daher 1354 ein päpstlicher Ablaßbrief ertheilt ward. Siehe: Witte zuverl. Nachr. S. 75. Die Jacobi-Kirche hatte auch eine Parochie außerhalb der Stadt, nämlich Hamm und Horn, Eilbek und Barmbek, nebst einzelnen Häusern. Diese Landgemeinde wurde erst 1629 der S. Georgs-Kirche, als selbige zur Parochialkirche erhoben ward, beigelegt, und davon wieder Hamm und Horn 1693 als eigenes Kirchspiel abgesondert. Witte S. 147 und 173. Die große Michaelis-Kirche kam 1661 zu Stande und 1685 wurde das Michaelis-Kirchspiel für das fünfte Hamburgische Kirchspiel erklärt. Davon ward wieder als Filial 1692 die 1682 erbaute Kirche S. Pauli auf dem Hamburger Berge abgelegt.</ref>. Nachdem aber mehrere Kirchen entstanden waren, hörte der Dom auf Pfarrkirche zu sein, und die vier genannten Kirchen, S. Nicolai, S. Petri, S. Katharinen und S. Jacobi waren es, unter welche bis auf die Reformation und noch eine Zeit lang nachher die Stadt vertheilt war. Obgleich dieselbe schon früh eine große Selbstständigkeit erlangte, und somit
 
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Aktuelle Version vom 7. Oktober 2008, 11:31 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Diese Domkirche war bis gegen Ende des zwölften Jahrhunderts die einzige Pfarrkirche in der Stadt. Da tritt neben ihr die Kirche S. Petri als vollberechtigt hervor, die eigentliche Stadtkirche, welche als die Marktkirche (ecclesia forensis), wie die Marienkirche zu Lübeck, bezeichnet wird, indem der Dompropst, der über die Kirche das Patronatsrecht gehabt haben muß, die dortige Kirche S. Petri, unter Genehmigung des Erzbischofs Hartwig, dem Domcapitel überließ[1], im Jahre 1195. In diesem selbigen Jahre verlieh Graf Adolph III. dem Domcapitel zu Hamburg an der S. Nicolai-Capelle in der nicht lange zuvor angelegten Neustadt daselbst alle seine bisherigen Gerechtsame. In der Urkunde wird Bezug genommen auf das Parochialrecht des Capitels in diesem westlichen Stadttheile, wo die Kirche wegen der vielen Seefahrer, die sich hier einfänden, zu Ehren S. Nicolai errichtet worden.

Dazu kamen im nächstfolgenden Jahrhunderte die Kirchen S. Katharinen und S. Jacobi, die anfänglich auch nur die Stellung von Capellen hatten, die letztgenannte ursprünglich außerhalb der Ringmauern der Stadt belegen[2]. Nachdem aber mehrere Kirchen entstanden waren, hörte der Dom auf Pfarrkirche zu sein, und die vier genannten Kirchen, S. Nicolai, S. Petri, S. Katharinen und S. Jacobi waren es, unter welche bis auf die Reformation und noch eine Zeit lang nachher die Stadt vertheilt war. Obgleich dieselbe schon früh eine große Selbstständigkeit erlangte, und somit


  1. Hamburg. Urkundenb. S. 272. Die Urkunde von 1195 über die Capelle S. Nicolai wurde vor der Herausgabe des Hamburgischen Urkundenbuches irrthümlich in das Jahr 1164 gesetzt.
  2. Mit dem Bau der Jacobicapelle ging es langsam, daher 1354 ein päpstlicher Ablaßbrief ertheilt ward. Siehe: Witte zuverl. Nachr. S. 75. Die Jacobi-Kirche hatte auch eine Parochie außerhalb der Stadt, nämlich Hamm und Horn, Eilbek und Barmbek, nebst einzelnen Häusern. Diese Landgemeinde wurde erst 1629 der S. Georgs-Kirche, als selbige zur Parochialkirche erhoben ward, beigelegt, und davon wieder Hamm und Horn 1693 als eigenes Kirchspiel abgesondert. Witte S. 147 und 173. Die große Michaelis-Kirche kam 1661 zu Stande und 1685 wurde das Michaelis-Kirchspiel für das fünfte Hamburgische Kirchspiel erklärt. Davon ward wieder als Filial 1692 die 1682 erbaute Kirche S. Pauli auf dem Hamburger Berge abgelegt.