Erfüllende Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Oktober 2008, 23:37 Uhr

Disambiguation notice Gemeinde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Gemeinde.


Der Begriff

Eine erfüllende Gemeinde ist in manchen Bundesländern eine Gemeinde, die bestimmte Aufgaben für andere Gemeinden des gleichen Kreises erfüllt, meist im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft. Eine besondere kommunale Struktur, die neben der eigentlichen Verwaltungsgemeinschaft existiert, stellt die erfüllende Gemeinde in Thüringen dar.


Einzelne Definitionen

Bundesrepublik Deutschland

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird eine Verwaltungsgemeinschaft durch den Bürgermeister der jeweiligen erfüllende Gemeinde vertreten[1]

Thüringen

Laut Kommunalordnung des Landes[2] gibt es nebeneinander sowohl die kommunale Struktur der erfüllenden Gemeinde(§§ 51, 52) als auch die der Verwaltungsgemeinschaft (§§ 46-48). Erfüllende Gemeinden nehmen auf Grund von Vereinbarungen für benachbarte, kreisangehörige Gemeinden die gleichen Aufgaben wahr wie eine Verwaltungsgemeinschaft, jedoch ohne dass eine formelle Verwaltungsgemeinschaft gebildet wird. Eine erfüllende Gemeinde muss in der Regel mindestens 3000 Einwohner (Ausnahmen möglich) und einen hauptamtlichen Bürgermeister haben. Die Kosten für die übertragenen Aufgaben haben die Gemeinden, die der erfüllenden Gemeinde zugeordnet sind (auch - allerdings nicht in der Kommunalordnung - als übertragende Gemeinden bezeichnet) im Verhältnis der Einwohnerzahlen zu tragen.

Die kommunale Struktur der erfüllenden Gemeinde in Thüringen ist somit eine Sonderform der Verwaltungsgemeinschaft. Sie unterscheidet sich von der Verwaltungsgemeinschaft durch folgende Punkte[3]

  • durch die erfüllende Gemeinde entsteht keine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • die erfüllende Gemeinde verfügt deshalb über keine eigenen Organe.


Abbildung im GOV
Diese Sonderform der Verwaltungsgemeinschaft in Thüringen ist bisher im GOV nicht abzubilden. Es gibt zwar den Objekttyp "Erfüllende Gemeinde", jedoch kann die Zuordnung der jeweiligen übertragenden Gemeinden zur erfüllenden Gemeinde nicht angemessen abgebildet werden. Die Beschreibung "Gemeinde A gehört zu erfüllende Gemeinde B" könnte den falschen Eindruck einer Eingemeindung erwecken. Auch ist es bisher nicht zugelassen, dass ein Objekt mehr als einen Objekttyp hat, z.B. kann ein Objekt in GOV nicht gleichzeitig "Stadt" und "erfüllende Gemeinde" sein. Ob diese Sonderform der Verwaltungsgemeinschaft überhaupt in GOV abgebildet werden soll, zumal ja keine Körperschaft öffentlichen Rechts geschaffen wird, ist bisher nicht entschieden[4].


GOV-Objekttyp

148 - Erfüllende Gemeinde - {deu=Erfüllende Gemeinde}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Erfüllende Gemeinde,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben