Vest: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Begriff ==
Ein '''Vest''' war ein auf Reichs- oder Landesrecht beruhender [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen|Gerichts- oder Amtsbezirk]], welcher entweder mit eigenen Beamten des Landesherrn besetzt war, als Dienstlehen einem Amt anklebte, oder als Lehn- oder Pachtgut, Erblehngut  oder -pachtgut auf Lebenszeit in Besitz eines Inhabers gekommen war. Darunter fielen insbesondere Amts- oder Richthöfe. Fest oder Vest bedeutet etwa "rechtmäßig", "gesetzlich", ähnlich der frühmittelalterlichen Bedeutung von "officium" (lat.).  
Ein '''Vest''' war ein auf Reichs- oder Landesrecht beruhender [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen|Gerichts- oder Amtsbezirk]], welcher entweder mit eigenen Beamten des Landesherrn besetzt war, als Dienstlehen einem Amt anklebte, oder als Lehn- oder Pachtgut, Erblehngut  oder -pachtgut auf Lebenszeit in Besitz eines Inhabers gekommen war. Darunter fielen insbesondere Amts- oder Richthöfe. Fest oder Vest bedeutet etwa "rechtmäßig", "gesetzlich", ähnlich der frühmittelalterlichen Bedeutung von "officium" (lat.).  


Ein "dominium utile" war Untereigentum oder Nutzeigentum,wie z.B. Erblehen, Erbpacht, welche im mittelalterlichen Schleswig auch „Feste“ oder „Veste“ genannt wurde.  
Ein "dominium utile" war Untereigentum oder Nutzeigentum, wie z. B. Erblehen, Erbpacht, welche im mittelalterlichen Schleswig auch "Feste" oder "Veste" genannt wurde.  


Bei einem als Vest bezeichneten Gerichts- oder Amtsbezirk handelte es sich im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit danach in den meisten Fällen um den Bezirk eines  ungeteilten Gogerichts. Gerichtsgrundlage war das "Vestenrecht" (siehe Gericht [[Schwelm]]).
Bei einem als Vest bezeichneten Gerichts- oder Amtsbezirk handelte es sich im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit danach in den meisten Fällen um den Bezirk eines  ungeteilten Gogerichts. Gerichtsgrundlage war das "Vestenrecht".<ref>siehe Gericht [[Schwelm]]</ref>


Die Angehörigen des Gerichtsbezirks, die Gerichtsgesessenen, hiessen Vestgenossen. Das Gericht und der Gerichtstag wurden "Vestding" genannt und die jährliche  Zusammenkunft aller Gerichtsgesessenen wurde als "Vollveste" bezeichnet. Einzelne Erbbauern oder Erbsitzer (Erbgesessene) nannte man Wehrvester (im Gegensatz zu Zeitpächtern) als rechtmäßige Inhaber und Verteidiger ihres Gutes (der "Wehre").
Die Angehörigen des Gerichtsbezirks, die Gerichtsgesessenen, hiessen Vestgenossen. Das Gericht und der Gerichtstag wurden "Vestding" genannt und die jährliche  Zusammenkunft aller Gerichtsgesessenen wurde als "Vollveste" bezeichnet. Einzelne Erbbauern oder Erbsitzer (Erbgesessene) nannte man Wehrvester (im Gegensatz zu Zeitpächtern) als rechtmäßige Inhaber und Verteidiger ihres Gutes (der "Wehre").<ref>siehe [[Amt auf dem Brahm|Vest auf dem Brahm]], Vest [[Bochum]], Vest [[Gummersbach]]</ref><ref>siehe Vest [[Lüdenscheid]], [[Vest Recklinghausen]], Vest [[Werl]]</ref>


'''Siehe:'''
* [[Amt auf dem Brahm|Vest auf dem Brahm]]
* Vest [[Bochum]]
* Vest [[Gummersbach]]
* Vest [[Lüdenscheid]]
* [[Vest Recklinghausen]]
* Vest [[Werl]]


==[[GOV]]-Objekttyp==
114 - Vest - {deu=Vest}<br />
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
===Quicktext===
Im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]] schreibt man für das Objekt
  ist (auf deu) Vest,
===Eigenschaften===
===Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen===
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]]:
  gehört zu <GOV-Kennung>,
  ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
===Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen===
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im [[GOV/Quicktext| GOV-Quicktext]]:
  gehört zu <GOV-Kennung>,
  ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
===Besonderheiten===
Beschreibung der Besonderheiten ...
  TEXT: Besonderheiten :TEXT
===Ähnliche Objekttypen===
== Anmerkungen und Quellenangaben ==
<references />
[[Kategorie:GOV-Objekttypen]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]

Version vom 1. Oktober 2008, 02:00 Uhr

Der Begriff

Ein Vest war ein auf Reichs- oder Landesrecht beruhender Gerichts- oder Amtsbezirk, welcher entweder mit eigenen Beamten des Landesherrn besetzt war, als Dienstlehen einem Amt anklebte, oder als Lehn- oder Pachtgut, Erblehngut oder -pachtgut auf Lebenszeit in Besitz eines Inhabers gekommen war. Darunter fielen insbesondere Amts- oder Richthöfe. Fest oder Vest bedeutet etwa "rechtmäßig", "gesetzlich", ähnlich der frühmittelalterlichen Bedeutung von "officium" (lat.).

Ein "dominium utile" war Untereigentum oder Nutzeigentum, wie z. B. Erblehen, Erbpacht, welche im mittelalterlichen Schleswig auch "Feste" oder "Veste" genannt wurde.

Bei einem als Vest bezeichneten Gerichts- oder Amtsbezirk handelte es sich im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit danach in den meisten Fällen um den Bezirk eines ungeteilten Gogerichts. Gerichtsgrundlage war das "Vestenrecht".[1]

Die Angehörigen des Gerichtsbezirks, die Gerichtsgesessenen, hiessen Vestgenossen. Das Gericht und der Gerichtstag wurden "Vestding" genannt und die jährliche Zusammenkunft aller Gerichtsgesessenen wurde als "Vollveste" bezeichnet. Einzelne Erbbauern oder Erbsitzer (Erbgesessene) nannte man Wehrvester (im Gegensatz zu Zeitpächtern) als rechtmäßige Inhaber und Verteidiger ihres Gutes (der "Wehre").[2][3]


GOV-Objekttyp

114 - Vest - {deu=Vest}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Vest,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

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Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. siehe Gericht Schwelm
  2. siehe Vest auf dem Brahm, Vest Bochum, Vest Gummersbach
  3. siehe Vest Lüdenscheid, Vest Recklinghausen, Vest Werl