Bezirk: Unterschied zwischen den Versionen
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Bezirk ist der räumliche Zuständigkeitsbereich von Gerichten und Behörden (Amtsbezirk), speziell der Mittelbehörden der allgemeinen Verwaltung in einer Reihe von Bundesländern (Regierungsbzirk). | '''Bezirk''' ist der räumliche Zuständigkeitsbereich von Gerichten und Behörden (Amtsbezirk), speziell der Mittelbehörden der allgemeinen Verwaltung in einer Reihe von Bundesländern (Regierungsbzirk).<ref>Brockhaus, 1982</ref> | ||
Von ihrer Einrichtung im Jahre 1808 bis 1949 galt für die heutigen Regierungsbezirke die Bezeichnung „Kreis“, während die unteren Verwaltungsbehörden seit 1862 Bezirksämter hießen. Entsprechend sind die historischen Bezeichnungen "Kreis" für den Bezirk und "Bezirk" für den Landkreis auch in der bayerischen Verfassung von 1946 verwendet. <ref> Deutsche Wikipedia: [http://de.wikipedia.org/wiki/Bezirk]</ref> | |||
In der DDR wurden 1952 die Länder aufgelöst und in Bezirke aufgeteilt, welche bis 1990 bestanden. | In der DDR wurden 1952 die Länder aufgelöst und in Bezirke aufgeteilt, welche bis 1990 bestanden. | ||
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Version vom 28. September 2008, 23:43 Uhr
Bezirk ist der räumliche Zuständigkeitsbereich von Gerichten und Behörden (Amtsbezirk), speziell der Mittelbehörden der allgemeinen Verwaltung in einer Reihe von Bundesländern (Regierungsbzirk).[1]
Von ihrer Einrichtung im Jahre 1808 bis 1949 galt für die heutigen Regierungsbezirke die Bezeichnung „Kreis“, während die unteren Verwaltungsbehörden seit 1862 Bezirksämter hießen. Entsprechend sind die historischen Bezeichnungen "Kreis" für den Bezirk und "Bezirk" für den Landkreis auch in der bayerischen Verfassung von 1946 verwendet. [2]
In der DDR wurden 1952 die Länder aufgelöst und in Bezirke aufgeteilt, welche bis 1990 bestanden.