Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/014: Unterschied zwischen den Versionen

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die Bestimmung, daß der Waldbrief selber alle Jahre unter der alten Eiche ans dem Bühle zu Kork am Morgen des der Freya gewidmeten ersten Maitags feierlich verlesen und dort allezeit durch die Waldzwölfer das Waldgericht abgehalten werden mußte. Demnach war jener Hügel (der Platz, wo heute die „Krone" steht) eine von den Korker Waldgenossen der Göttin Freya geweihte Stätte.
 
die Bestimmung, daß der Waldbrief selber alle Jahre unter der alten Eiche auf dem Bühle zu Kork am Morgen des der Freya gewidmeten ersten Maitags feierlich verlesen und dort allezeit durch die Waldzwölfer das Waldgericht abgehalten werden mußte. Demnach war jener Hügel (der Platz, wo heute die „Krone“ steht) eine von den Korker Waldgenossen der Göttin Freya geweihte Stätte.


Wie der Korker Wald hatte nun offenbar auch der Maiwald ein der Göttin Freya geweihtes Heiligtum, zumal er ihr zu Ehren seinen Namen trägt.
Wie der Korker Wald hatte nun offenbar auch der Maiwald ein der Göttin Freya geweihtes Heiligtum, zumal er ihr zu Ehren seinen Namen trägt.


Wo befand sich denn nun dieses? Daraus weist uns hin ein Erlaß „der hohen Stüfft Straßburg", gegeben Zabern, den 9. Martii 1725, und ferner ein alter Waldbrief, welcher „Gebenn ist off Montag nach des Heyligen Creutztag Exaltationis vnd der gepnrt Christi unseres Lieben Herrn Thaussent funff hundert funfftzig vnd funff Jaar“, über „den Meywald oder Gemeynwald Den Gerichten Renchenn, Vlm vnd Waldvlm der Stifft Straßburg angeherigen, Vnd dann den Lichtenbergischen gemeinden der Dörffer Beyde, Freystedten, Querken, Membrechtshouen vnd Renchenloch, Also das sy denselben Wald zu Eckritts Zeyttenn mit niessung des Eckers (Eicheln) auch sonnst mit abhawung Holtzes, besuchung der weyd, vnd anderer gestalt niessen vnd brauchen mögen als ihr eygen guth Laut eines alten Waldspruchs vor viel Iaareu vffgericht".
Wo befand sich denn nun dieses? Darauf weist uns hin ein Erlaß „der hohen Stüfft Straßburg“, gegeben Zabern, den 9. Martii 1725, und ferner ein alter Waldbrief, welcher „Gebenn ist off Montag nach des Heyligen Creutztag Exaltationis vnd der gepurt Christi unseres Lieben Herrn Thaussent funff hundert funfftzig vnd funff Jaar“, über „den Meywald oder Gemeynwald Den Gerichten Renchenn, Vlm vnd Waldvlm der Stifft Straßburg angeherigen, Vnd dann den Lichtenbergischen gemeinden der Dörffer Beyde, Freystedten, Querken, Membrechtshouen vnd Renchenloch, Also das sy denselben Wald zu Eckritts Zeyttenn mit niessung des Eckers (Eicheln) auch sonnst mit abhawung Holtzes, besuchung der weyd, vnd anderer gestalt niessen vnd brauchen mögen als ihr eygen guth Laut eines alten Waldspruchs vor viel Jaaren vffgericht“.


Aus diesen beiden Urkunden, wie auch aus den Renchener Gemeindeakten geht hervor, daß das „Wald-Gericht", das über den Maiwald „Recht zu sprechen" hatte, in Freistett seinen durch altes Herkommen geheiligten Zusammenkunftsort besaß. Acht der „Waldtzwölfer" und vier der fünf Heimburger (eines kleineren Ausschusses), die ihren „Aydt" abgelegt, gehörten seit uralter Zeit der Gemeinde Freistett an. Hatte nun, so schließen wir weiter, das Zeuchgericht des Maiwaldes in Freistett seinen Sitz, so mußte innerhalb des Freistetter Bannes sich auch ein Heiligtum befinden, welches der Göttin Freya geweiht war. Dem ist so. Denn auf den Platz, auf welchem einst dies Heilig
Aus diesen beiden Urkunden, wie auch aus den Renchener Gemeindeakten geht hervor, daß das „Wald-Gericht“, das über den Maiwald „Recht zu sprechen“ hatte, in Freistett seinen durch altes Herkommen geheiligten Zusammenkunftsort besaß. Acht der „Waldtzwölfer“ und vier der fünf Heimburger (eines kleineren Ausschusses), die ihren „Aydt“ abgelegt, gehörten seit uralter Zeit der Gemeinde Freistett an. Hatte nun, so schließen wir weiter, das Zeuchgericht des Maiwaldes in Freistett seinen Sitz, so mußte innerhalb des Freistetter Bannes sich auch ein Heiligtum befinden, welches der Göttin Freya geweiht war. Dem ist so. Denn auf den Platz, auf welchem einst dies Heiligtum

Aktuelle Version vom 28. September 2008, 15:35 Uhr

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Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett
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die Bestimmung, daß der Waldbrief selber alle Jahre unter der alten Eiche auf dem Bühle zu Kork am Morgen des der Freya gewidmeten ersten Maitags feierlich verlesen und dort allezeit durch die Waldzwölfer das Waldgericht abgehalten werden mußte. Demnach war jener Hügel (der Platz, wo heute die „Krone“ steht) eine von den Korker Waldgenossen der Göttin Freya geweihte Stätte.

Wie der Korker Wald hatte nun offenbar auch der Maiwald ein der Göttin Freya geweihtes Heiligtum, zumal er ihr zu Ehren seinen Namen trägt.

Wo befand sich denn nun dieses? Darauf weist uns hin ein Erlaß „der hohen Stüfft Straßburg“, gegeben Zabern, den 9. Martii 1725, und ferner ein alter Waldbrief, welcher „Gebenn ist off Montag nach des Heyligen Creutztag Exaltationis vnd der gepurt Christi unseres Lieben Herrn Thaussent funff hundert funfftzig vnd funff Jaar“, über „den Meywald oder Gemeynwald Den Gerichten Renchenn, Vlm vnd Waldvlm der Stifft Straßburg angeherigen, Vnd dann den Lichtenbergischen gemeinden der Dörffer Beyde, Freystedten, Querken, Membrechtshouen vnd Renchenloch, Also das sy denselben Wald zu Eckritts Zeyttenn mit niessung des Eckers (Eicheln) auch sonnst mit abhawung Holtzes, besuchung der weyd, vnd anderer gestalt niessen vnd brauchen mögen als ihr eygen guth Laut eines alten Waldspruchs vor viel Jaaren vffgericht“.

Aus diesen beiden Urkunden, wie auch aus den Renchener Gemeindeakten geht hervor, daß das „Wald-Gericht“, das über den Maiwald „Recht zu sprechen“ hatte, in Freistett seinen durch altes Herkommen geheiligten Zusammenkunftsort besaß. Acht der „Waldtzwölfer“ und vier der fünf Heimburger (eines kleineren Ausschusses), die ihren „Aydt“ abgelegt, gehörten seit uralter Zeit der Gemeinde Freistett an. Hatte nun, so schließen wir weiter, das Zeuchgericht des Maiwaldes in Freistett seinen Sitz, so mußte innerhalb des Freistetter Bannes sich auch ein Heiligtum befinden, welches der Göttin Freya geweiht war. Dem ist so. Denn auf den Platz, auf welchem einst dies Heiligtum