Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/033: Unterschied zwischen den Versionen

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Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett
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des III. eingezogen gewesen zu sein. Sein Sohn Heinrich IV. (oder Heinemann, der jüngere) dagegen wurde alsbald wieder von Kaiser Karl 1V. damit belehnt. Ja es wurden ihm sogar durch Wenzeslaus die Zölle zugewiesen, welche zuvor durch Baden zu Greffern bezogen worden waren. Er erhob zu Lichtenau von einem jeden Tiere neun Pfennig, von einem Wagen einen Schilling Pfennige (12 Pf.), wogegen er die wandernden oder fahrenden Kaufleute zu schützen versprach. Über dem Zolle entstand ein hestiger Krieg zwischen der Stadt Straßburg und Markgraf Bernhard dem I. von Baden-Durlach. Die beiden Feinde machten ganz wie am Anfang des Jahrhunderts wechselsweise Einfälle in das lichtenausche Gebiet. Heinrich konnte nur das erreichen, daß rings um Lichtenau bis nach Schertzach und bis zur Fahr am Rhein ein Burgfriede aufgerichtet wurde, d. h. ein Stück Land markiert wurde, von dem die Feinde sich fern hielten. Heinrichs Sohn, Ludemann VI., (1393 - 1434), verhandelte wegen der Rheinzölle mit dem Kurfürsten und späteren Kaiser, Ruprecht II., von der Pfalz. Er verkaufte diesem 1395 ein Vierteil an Stadt und Burg Lichtenau und Willstett samt den Gerechtsamen an der Fahr und am Zolle auf dem Rhein. Ruprecht lag nämlich mit dem Markgrafen Bernhard in offener Fehde wegen des Rheinzolls bei Selz und wollte darum einen Stützpunkt am oberen Rhein erhalten.

Die Verhandlungen aber zerschellten, als Ludemann IV. im Jahre 1409 die Tochter des Markgrafen Bernhard, Anna, in die Ehe erhielt. Noch in demselben Jahre hatte er das Unglück, auf einem seiner zahlreichen Kriegszüge gefangen zu werden und drei Jahre in einem Kerker zu Trier schmachten zu müssen. Sein Schwiegervater kaufte ihn los um den ungeheuren Preis von 30 000 Gulden, ließ sich dagegen die Einkünfte der Stadt Lichtenau mit 18, der Stadt Willstett mit 10 Dörfern und außerdem von noch 7 überrheinischen Orten auf zehn Jahre verschreiben. Das Verhältnis Ludemanns zu seiner Gemahlin war nach übereinstimmenden Zeugnissen ein