Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/015: Unterschied zwischen den Versionen
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in ein Monatzeit he lernen kommen. Wan Ew. sie ein halb | in ein Monatzeit he lernen kommen. Wan Ew. sie ein halb Jahr oder ein Jahr hier wollen thun gegen Gebühr, will Ew.L. aus Nachbarschaft und Freundschaft, so wir von Ew. L.entfangen, vergünstigen, wie woll wir sunsten keine Kinder he annehmen zu lernen, so he nit verbleiben; aber Ew. L. künnen weniger nit geben vor ein Jahr Kostgelt als 40 Rthlr.; darneben müssen Ew. L. sie auch versehen mit einem Bett mit seinem Zubehör, und sie in Kleidungh und Linenwerck halten, dass sie andern gleich ist, welches Ew. L. genugsam thun künnen.“Ich weiss nicht, ob etwas aus der Schule geworden. Ich finde nur, dass Johanna Maria im Februar 1652 bereits die Gattin des Johann Peter Grass von Fliesteden war. Ihr Vater ist wohl bald nach ihrer Heirath gestorben; in den Briefschaften kommt derselbe zuletzt am 9. December 1651 vor. | ||
Jahr oder ein Jahr hier wollen thun gegen Gebühr, will Ew. | |||
Unter Johann Peter Grass, der schon bald nach seiner Heirath mit dem Prädikat Junker erscheint, ist im J. 1664 im Hessischen Kriege der Canis-Hof abgebrannt, und zugleich wohl eine Menge Briefschaften mit in Flammen aufgegangen.Um den Hof wieder neu aufzubauen, nahm er mit Consens der Dompropstei bei Syndik Meinertzhagen in Cöln ein Kapital von 2000 Rthlr. auf, und verpfändete demselben die Güter dieses Hofs. Im J. 1671 ging diese Obligation an die Carthaus zum Vogelsang bei Jülich über, welcher überdies noch andere Güter, nämlich die zu Linnich und der halbe Hof zum Bungen (wovon die eine Hälfte damals Herr von Zievel zu Rischmühlen hatte) verschrieben wurden, bis im J. 1732 Freiherr von Gymnich zu Vischel Chorbischof zu Trier dies Kapital, Namens der Erbgenahmen von Grass, ablegte, und auf diese Weise die im Vorhergehenden erwähnte Neurather Erbrente redimirte. | |||
entfangen, vergünstigen, wie woll wir sunsten keine Kinder he | |||
annehmen zu lernen, so he nit verbleiben; aber Ew. L. künnen | Am 9. September 1669 wurden die Gebrüder Johann Peter und Johann Werner Grass von Kaiser Leopold in den Freiherren-Stand erhoben. In dem betreffenden Diplom wird hervorgehoben, wie ihre Voreltern und insonderheit die Brüder Peter und Dionysius Grass vor hundert und mehr Jahren in des Fürstlichen Hauses Braunschweig Hofdiensten und zwar Dionysius als Jägermeister, ihr Vater Diederich Grass aber in dem letzt vorgewesenen deutschen Krieg und in specie anno | ||
weniger nit geben vor ein Jahr Kostgelt als 40 Rthlr.; darneben | 1635 und darauf folgenden Jahren in Kaiser Ferdinands III.Diensten als Cornet und Lieutenant zu Pferd bis auf erfolgten | ||
müssen Ew. L. sie auch versehen mit einem Bett mit seinem | |||
Zubehör, und sie in Kleidungh und Linenwerck halten, dass | |||
sie andern gleich ist, welches Ew. L. genugsam thun künnen. | |||
nur, dass Johanna Maria im Februar 1652 bereits die Gattin | |||
des Johann Peter Grass von Fliesteden war. Ihr Vater ist | |||
wohl bald nach ihrer Heirath gestorben; in den Briefschaften | |||
kommt derselbe zuletzt am 9. December 1651 vor. | |||
Unter Johann Peter Grass, der schon bald nach seiner | |||
Heirath mit dem Prädikat Junker erscheint, ist im J. 1664 | |||
im Hessischen Kriege der Canis-Hof abgebrannt, und zugleich | |||
wohl eine Menge Briefschaften mit in Flammen aufgegangen. | |||
Um den Hof wieder neu aufzubauen, nahm er mit Consens | |||
der Dompropstei bei Syndik | |||
von 2000 Rthlr. auf, und verpfändete demselben die Güter | |||
dieses Hofs. | |||
zum Vogelsang bei Jülich über, welcher überdies noch andere | |||
Güter, nämlich die zu Linnich und der halbe Hof zum Bungen | |||
(wovon die eine Hälfte damals Herr von Zievel zu Rischmühlen | |||
hatte) verschrieben wurden, bis im J. 1732 Freiherr von | |||
der Erbgenahmen von Grass, ablegte, und auf diese Weise die | |||
im Vorhergehenden erwähnte Neurather Erbrente redimirte. | |||
Am 9. September 1669 wurden die Gebrüder Johann Peter | |||
und Johann Werner Grass von Kaiser Leopold in den | |||
Peter und Dionysius Grass vor hundert und mehr Jahren in | |||
des Fürstlichen Hauses Braunschweig Hofdiensten und zwar | |||
Dionysius als Jägermeister, ihr Vater Diederich Grass aber in | |||
dem letzt vorgewesenen deutschen Krieg und in specie anno | |||
1635 und darauf folgenden Jahren in Kaiser Ferdinands III. | |||
Diensten als Cornet und Lieutenant zu Pferd bis auf erfolgten |
Version vom 28. August 2008, 09:36 Uhr
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in ein Monatzeit he lernen kommen. Wan Ew. sie ein halb Jahr oder ein Jahr hier wollen thun gegen Gebühr, will Ew.L. aus Nachbarschaft und Freundschaft, so wir von Ew. L.entfangen, vergünstigen, wie woll wir sunsten keine Kinder he annehmen zu lernen, so he nit verbleiben; aber Ew. L. künnen weniger nit geben vor ein Jahr Kostgelt als 40 Rthlr.; darneben müssen Ew. L. sie auch versehen mit einem Bett mit seinem Zubehör, und sie in Kleidungh und Linenwerck halten, dass sie andern gleich ist, welches Ew. L. genugsam thun künnen.“Ich weiss nicht, ob etwas aus der Schule geworden. Ich finde nur, dass Johanna Maria im Februar 1652 bereits die Gattin des Johann Peter Grass von Fliesteden war. Ihr Vater ist wohl bald nach ihrer Heirath gestorben; in den Briefschaften kommt derselbe zuletzt am 9. December 1651 vor.
Unter Johann Peter Grass, der schon bald nach seiner Heirath mit dem Prädikat Junker erscheint, ist im J. 1664 im Hessischen Kriege der Canis-Hof abgebrannt, und zugleich wohl eine Menge Briefschaften mit in Flammen aufgegangen.Um den Hof wieder neu aufzubauen, nahm er mit Consens der Dompropstei bei Syndik Meinertzhagen in Cöln ein Kapital von 2000 Rthlr. auf, und verpfändete demselben die Güter dieses Hofs. Im J. 1671 ging diese Obligation an die Carthaus zum Vogelsang bei Jülich über, welcher überdies noch andere Güter, nämlich die zu Linnich und der halbe Hof zum Bungen (wovon die eine Hälfte damals Herr von Zievel zu Rischmühlen hatte) verschrieben wurden, bis im J. 1732 Freiherr von Gymnich zu Vischel Chorbischof zu Trier dies Kapital, Namens der Erbgenahmen von Grass, ablegte, und auf diese Weise die im Vorhergehenden erwähnte Neurather Erbrente redimirte.
Am 9. September 1669 wurden die Gebrüder Johann Peter und Johann Werner Grass von Kaiser Leopold in den Freiherren-Stand erhoben. In dem betreffenden Diplom wird hervorgehoben, wie ihre Voreltern und insonderheit die Brüder Peter und Dionysius Grass vor hundert und mehr Jahren in des Fürstlichen Hauses Braunschweig Hofdiensten und zwar Dionysius als Jägermeister, ihr Vater Diederich Grass aber in dem letzt vorgewesenen deutschen Krieg und in specie anno 1635 und darauf folgenden Jahren in Kaiser Ferdinands III.Diensten als Cornet und Lieutenant zu Pferd bis auf erfolgten