GOV/GB-43: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. August 2008, 09:07 Uhr
Fremdsprachige Ortsnamen mit Datumsangabe können nicht angelegt werden.
- gemeldet von
- Benutzer:PLingnau
- Datum
- 07.06.2007
Beim Anlegen eines neues Ortes in der Form
_SIELECJO71JO = neues Objekt; _SIELECJO71JO heißt ab 1945 (auf pol) Siedlec, gehört ab 1945 zu TRIBELJO71JP, ist (auf deu) Ort, liegt bei 51.62082°N 14.76783°O;
kommt die Meldung:
GOV id has to be 12 digits long
Das ist für den Endanwender unlogisch, da er die Länge der GOV-ID nicht selbst steuern kann. Legt man den Ort ohne "ab 1945 (auf pol)" an ist es möglich. Besser wäre es, auch fremdsprachige Ortsnamen beim Anlegen von Orten zu erlauben.
Lässt man den Namen des Ortes weg, würde eine GOV-ID mit null... generiert, was besser nicht erlaubt sein sollte.