Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/272: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Versionen) |
(OCR-Text eingefügt) |
||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3|271|276|273| | {{Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3|271|276|273|unkorrigiert}} | ||
Stand seine nothwendige Stätte, während in der Gemeinde selbst gleichfalls Jeder auf sein Gewissen gestellt ist und sein göttliches Amt hat. So äußert er sich 1520 in seiner gewaltigen, ganz Deutschland entflammenden Schrift, die auch in manchen anderen Ländern von Europa mit auffallender Schnelligkeit sich in Tausenden von Exemplaren verbreitete: „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“. Er erklärte: „Weltliche Herrschaft ist ein Glied worden des christlichen Körpers“. Wenn er dabei wiederholt hervorhob, die wahre Kirche sei eine unsichtbare, und nur da und daran erkennbar, wo Taufe, Abendmahl und Evangelium sei, so hatte es freilich seine Schwierigkeit, dem sichtbaren Kirchen-Organismus in dieser unsichtbaren Kirche seine feste Stellung anzuweisen. Der Staat selbst oder die Obrigkeit als Träger desselben sollte ein Organ der unsichtbaren Kirche, also ihr angehörig und innerhalb derselben sein; andererseits aber wurde die Kirche aufgefaßt als etwas Geistiges, außerhalb des Staates Liegendes. Am ehesten noch war die Stellung des Predigtamtes näher zu bezeichnen, sowohl der Gemeinde als dem Staate gegenüber; weshalb auch dieses Amt ganz besonders hervortrat, zumal da durch dasselbe vorzugsweise die Zwecke des Reiches Gottes gefördert wurden. Wenn aber von der Idee ausgegangen war, daß Gemeinde, Lehrer und Obrigkeiten gleichmäßig für die Kirche zusammenwirken würden, so mußte freilich die Wirklichkeit gar bald andere Erscheinungen zu Tage legen. Nachdem nun Luthers Ausgabe des Neuen Testamentes in Meißen, Brandenburg, Bayern mit Beschlag belegt war, da gab er 1523 eine Schrift heraus: „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“. In dieser Schrift wird von ihm schon das Weltliche und Geistliche scharf unterschieden. Das weltliche Regiment ist auch von Gott geordnet, denn die Obrigkeiten sind „Gottes Diener und Handwerksleute“; es hat mit denjenigen zu thun, die nicht Christen sind. „Die Obrigkeit soll aber ihre Hand nicht zu weit strecken, und Gott nicht in sein Regiment und Reich greifen“. Das geschieht aber, wenn sie den Seelen gebieten will. Die Obrigkeit soll glauben lassen, wie Jeder könne und wolle; selbst der Ketzerei soll sie nicht wehren, „kann es auch nicht“. Wie hart sie (die Obrigkeiten) gebieten, und wie sehr sie toben, so können sie die Leute ja nicht weiter dringen, denn daß sie mit dem |
Aktuelle Version vom 22. August 2008, 12:00 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 4. Band | |
3. Band | Inhalt des 3. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [271] |
Nächste Seite>>> [273] |
Datei:SH-Kirchengeschichte-3.djvu | |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Stand seine nothwendige Stätte, während in der Gemeinde selbst gleichfalls Jeder auf sein Gewissen gestellt ist und sein göttliches Amt hat. So äußert er sich 1520 in seiner gewaltigen, ganz Deutschland entflammenden Schrift, die auch in manchen anderen Ländern von Europa mit auffallender Schnelligkeit sich in Tausenden von Exemplaren verbreitete: „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“. Er erklärte: „Weltliche Herrschaft ist ein Glied worden des christlichen Körpers“. Wenn er dabei wiederholt hervorhob, die wahre Kirche sei eine unsichtbare, und nur da und daran erkennbar, wo Taufe, Abendmahl und Evangelium sei, so hatte es freilich seine Schwierigkeit, dem sichtbaren Kirchen-Organismus in dieser unsichtbaren Kirche seine feste Stellung anzuweisen. Der Staat selbst oder die Obrigkeit als Träger desselben sollte ein Organ der unsichtbaren Kirche, also ihr angehörig und innerhalb derselben sein; andererseits aber wurde die Kirche aufgefaßt als etwas Geistiges, außerhalb des Staates Liegendes. Am ehesten noch war die Stellung des Predigtamtes näher zu bezeichnen, sowohl der Gemeinde als dem Staate gegenüber; weshalb auch dieses Amt ganz besonders hervortrat, zumal da durch dasselbe vorzugsweise die Zwecke des Reiches Gottes gefördert wurden. Wenn aber von der Idee ausgegangen war, daß Gemeinde, Lehrer und Obrigkeiten gleichmäßig für die Kirche zusammenwirken würden, so mußte freilich die Wirklichkeit gar bald andere Erscheinungen zu Tage legen. Nachdem nun Luthers Ausgabe des Neuen Testamentes in Meißen, Brandenburg, Bayern mit Beschlag belegt war, da gab er 1523 eine Schrift heraus: „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“. In dieser Schrift wird von ihm schon das Weltliche und Geistliche scharf unterschieden. Das weltliche Regiment ist auch von Gott geordnet, denn die Obrigkeiten sind „Gottes Diener und Handwerksleute“; es hat mit denjenigen zu thun, die nicht Christen sind. „Die Obrigkeit soll aber ihre Hand nicht zu weit strecken, und Gott nicht in sein Regiment und Reich greifen“. Das geschieht aber, wenn sie den Seelen gebieten will. Die Obrigkeit soll glauben lassen, wie Jeder könne und wolle; selbst der Ketzerei soll sie nicht wehren, „kann es auch nicht“. Wie hart sie (die Obrigkeiten) gebieten, und wie sehr sie toben, so können sie die Leute ja nicht weiter dringen, denn daß sie mit dem