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1584 erfolgten Tode einen Ehebund, das heisst, er erklärte | |||
per verba de praesenti, dass er sie für seine Gattin erkenne. | |||
Die beiden aus diesem Bunde entsprossenen Kinder, Rutger | |||
und Catharina, betrachtete seine Mutter als Natürliche | |||
und illegitimos, und zur Succession nicht befähigt. Es kam | |||
zum Prozess, und dann zum Vergleich, worin dieselbe | |||
jenen Kindern vorab zwanzig Morgen Artland abtrat, und | |||
die übrigen Erbgüter, Renten und Pfandschaften, so von | |||
ihrem Gatten selig herrührten, mit ihnen gleichmässig zu | |||
theilen sich bereit erklärte, jedoch mit dieser Clausel: | |||
„dwiell Johan von Aldenbrugk genandt Velbrüggen zu | |||
Jlsem sich der Erbschafften obgedachts Rutgern von Vel- | |||
brüggen vermeintlichen anmaissen thuit, haben sich beide | |||
Partheien verglichen, da sache were, dass gedachte Wittib | |||
von ihme Velbrüggen ausserwunnen wurde, uff den pfall | |||
soll sie den Kinderen vurs. oder Jemandt anders de Evictione | |||
nit gehalten sein.“ | |||
Aus zweiter Ehe Rutgeri primi stammt nun Adam von | |||
Velbrüggen, der mit Anna von Nesselrode verheirathet war, | |||
und gleichfalls nur einen Sohn hinterlassen hat: Johann von | |||
Velbrüggen zu Jlsem oderElsum. Auf diesen ist das Erbkäm- | |||
merer-Amt übergegangen; er erbte überdies von seinem Vetter | |||
Rutger das Gut Velde, so wie auch das Haus Neuenburg, das | |||
1503 in brüderlicher Theilung dem Reynart von Velbrüggen | |||
zugetheilt worden, und 1541 an Bernhard von Velbrüggen zu | |||
Beffort gekommen war. | |||
(*) Wilhelm von Polheim ist ihr Bruder; zu ihrer Verwandschaft | |||
gehören: Johann von Kintzweiler Herr zu Müddersheim, Hermann | |||
de Graff, und Wilhelm von Uiffhausen genannt Suverlich. | |||
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Version vom 22. August 2008, 11:36 Uhr
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92 machte Bekanntschaft mit Maria Salome von Polheim (*) und Schloss mit derselben etwa drei Jahre vor seinem 1584 erfolgten Tode einen Ehebund, das heisst, er erklärte per verba de praesenti, dass er sie für seine Gattin erkenne. Die beiden aus diesem Bunde entsprossenen Kinder, Rutger und Catharina, betrachtete seine Mutter als Natürliche und illegitimos, und zur Succession nicht befähigt. Es kam zum Prozess, und dann zum Vergleich, worin dieselbe jenen Kindern vorab zwanzig Morgen Artland abtrat, und die übrigen Erbgüter, Renten und Pfandschaften, so von ihrem Gatten selig herrührten, mit ihnen gleichmässig zu theilen sich bereit erklärte, jedoch mit dieser Clausel: „dwiell Johan von Aldenbrugk genandt Velbrüggen zu Jlsem sich der Erbschafften obgedachts Rutgern von Vel- brüggen vermeintlichen anmaissen thuit, haben sich beide Partheien verglichen, da sache were, dass gedachte Wittib von ihme Velbrüggen ausserwunnen wurde, uff den pfall soll sie den Kinderen vurs. oder Jemandt anders de Evictione nit gehalten sein.“ Aus zweiter Ehe Rutgeri primi stammt nun Adam von Velbrüggen, der mit Anna von Nesselrode verheirathet war, und gleichfalls nur einen Sohn hinterlassen hat: Johann von Velbrüggen zu Jlsem oderElsum. Auf diesen ist das Erbkäm- merer-Amt übergegangen; er erbte überdies von seinem Vetter Rutger das Gut Velde, so wie auch das Haus Neuenburg, das 1503 in brüderlicher Theilung dem Reynart von Velbrüggen zugetheilt worden, und 1541 an Bernhard von Velbrüggen zu Beffort gekommen war. (*) Wilhelm von Polheim ist ihr Bruder; zu ihrer Verwandschaft gehören: Johann von Kintzweiler Herr zu Müddersheim, Hermann de Graff, und Wilhelm von Uiffhausen genannt Suverlich. —ooO^^Ooc—