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0n Darfeld als einem armen einfältigen Menschen lebensläng- | |||
jj^en Unterhalt.“ Der arme Wahnsinnige erhielt von 1752 | |||
big 1757 auf dem Haus Geyen, und hiernach bei einer Wittwe | |||
porst in Cöln auf Rechnung seine Verpflegung. | |||
Von den Söhnen des Johann Peter Frh. von Grass erhielt | |||
der älteste, Degenhard Heinrich, das Oberhaus oder die oberste | |||
Kitzburg zuFliesteden. Derselbe verehelichte sich mit seiner | |||
gaSe, der bereits erwähnten Maria Gudula von Grass. Den | |||
Ehrenhof zu Glessen, den er im J. 1720 von Johann Werner ., | |||
sVh. von Zievel zu Rischmühlen und dessen Schwester Johanna | |||
garia von Zievel erworben hatte, überliess er nebst dem dabei., | |||
befindlichen Reuvers-Hof (*) am 18. September 1726 dem Abt | |||
zu Brauweiler, und erhielt dagegen hundert und vier im Büs- | |||
dorfer und Fliestedener Felde gelegene Morgen Artland und | |||
überdies noch an baarem Gelde 6885 und einen halben Rthlr. | |||
Er ist noch in selbigem Jahre gestorben. Sein Sohn Johann | |||
Albert thätigte, einen Verkauf, wovon Mutter und Verwandte | |||
vor der Hand nichts erfahren sollten. Am 11. März 1747 | |||
verkaufte er nämlich das freiadlige Rittergut zu Fliesteden mit | |||
dazu gehörigen Gebäuden, Gärten, Baumgärten, Wiesen, Büschen, | |||
Kämpen, Ländereien, Jagdgerechtigkeit nebst dem Jus Patronatus | |||
den Ehegatten Jacob Heinrich Frh. von Seraing und Amalia | |||
Christina Freyin von Nordeck für 16000 Rthlr., von welcher | |||
Summe Frh. von Grass einstweilen aber nur 2000 erhielt; die | |||
übrigen 14000 sollten ihm nach Tod seiner Mutter, welche | |||
von diesen Gütern die Leibzucht hatte, wann Herr von Seraing | |||
dieselben antrete, erlegt werden. Wobei dann auch noch ver- | |||
einbart wurde, dass wenn Herr von Grass vor seiner Mutter | |||
stürbe, oder auch sich verheirathete, die 2000 Rthlr. nur als | |||
vorgestreckt betrachtet, und dem Herrn von Seraing a dato | |||
dieses mit 4 Prozent zurückerstattet werden sollten. Endlich | |||
Brünninckhausen und Sibylla Waldorf, deren Erben Heinrich : | |||
Brünninckhausen und Cecilia Schmitz denselben im J. 1722 der | |||
Johanna Magdalena Freyin von Grass für die Summe von 1625 | |||
Rthlr. verkauften. Von dieser erbte er auf ihren Bruder Ernest : | |||
Werner Frh. von Grass. -— Es gab zu Polheim auch noch einen | |||
kleinen Stommels-Hof, den obige Fräulein von Grass zur Hälfte besass. | |||
(*). Dieser Hof gehörte vormals vielleicht dem Ritter Hermann ' | |||
genannt Reuver von Harff, Grossvater des Hermann Reuver vom | |||
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Version vom 22. August 2008, 10:09 Uhr
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17 0n Darfeld als einem armen einfältigen Menschen lebensläng- jj^en Unterhalt.“ Der arme Wahnsinnige erhielt von 1752 big 1757 auf dem Haus Geyen, und hiernach bei einer Wittwe porst in Cöln auf Rechnung seine Verpflegung. Von den Söhnen des Johann Peter Frh. von Grass erhielt der älteste, Degenhard Heinrich, das Oberhaus oder die oberste Kitzburg zuFliesteden. Derselbe verehelichte sich mit seiner gaSe, der bereits erwähnten Maria Gudula von Grass. Den Ehrenhof zu Glessen, den er im J. 1720 von Johann Werner ., sVh. von Zievel zu Rischmühlen und dessen Schwester Johanna garia von Zievel erworben hatte, überliess er nebst dem dabei., befindlichen Reuvers-Hof (*) am 18. September 1726 dem Abt zu Brauweiler, und erhielt dagegen hundert und vier im Büs- dorfer und Fliestedener Felde gelegene Morgen Artland und überdies noch an baarem Gelde 6885 und einen halben Rthlr. Er ist noch in selbigem Jahre gestorben. Sein Sohn Johann Albert thätigte, einen Verkauf, wovon Mutter und Verwandte vor der Hand nichts erfahren sollten. Am 11. März 1747 verkaufte er nämlich das freiadlige Rittergut zu Fliesteden mit dazu gehörigen Gebäuden, Gärten, Baumgärten, Wiesen, Büschen, Kämpen, Ländereien, Jagdgerechtigkeit nebst dem Jus Patronatus den Ehegatten Jacob Heinrich Frh. von Seraing und Amalia Christina Freyin von Nordeck für 16000 Rthlr., von welcher Summe Frh. von Grass einstweilen aber nur 2000 erhielt; die übrigen 14000 sollten ihm nach Tod seiner Mutter, welche von diesen Gütern die Leibzucht hatte, wann Herr von Seraing dieselben antrete, erlegt werden. Wobei dann auch noch ver- einbart wurde, dass wenn Herr von Grass vor seiner Mutter stürbe, oder auch sich verheirathete, die 2000 Rthlr. nur als vorgestreckt betrachtet, und dem Herrn von Seraing a dato dieses mit 4 Prozent zurückerstattet werden sollten. Endlich Brünninckhausen und Sibylla Waldorf, deren Erben Heinrich : Brünninckhausen und Cecilia Schmitz denselben im J. 1722 der Johanna Magdalena Freyin von Grass für die Summe von 1625 Rthlr. verkauften. Von dieser erbte er auf ihren Bruder Ernest : Werner Frh. von Grass. -— Es gab zu Polheim auch noch einen kleinen Stommels-Hof, den obige Fräulein von Grass zur Hälfte besass. (*). Dieser Hof gehörte vormals vielleicht dem Ritter Hermann ' genannt Reuver von Harff, Grossvater des Hermann Reuver vom Spiegel.