Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/255: Unterschied zwischen den Versionen
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und allmälig ausgestattet worden sei, daß sie aber jetzt des Geldes für die Verbesserung ihrer Kirchspielsschulen bedürftig seien. Diese Reclamanten wurden auf den Rechtsweg verwiesen und verloren den Proceß. Die Acten des Rechtsstreites sind uns leider nicht aufbehalten, aber wir wissen aus officiellen Berichten, daß die Kläger durch definitive Entscheidung, nach der Landesverfassung Erkenntnisse der Achtundvierziger und der Landesversammlung, mit ihrer Klage abgewiesen und dem Kirchspiele Meldorf die Schuleinkünfte zugesprochen wurden. Hiermit war die Hohe Schule in ihrem Rechtsbestande aus einer Landesstiftung zu einer Kirchspielsschule geworden. Die Verwaltung der ökonomischen Angelegenheiten der Schule, der Besoldung der Lehrer und der Baulast, wie der verschiedenen Einnahmen derselben, fiel folgeweise dem Kirchencollegium zu. Die Bereinigung in der Administration, ja in der Folge Verschmelzung des Vermögens der Schule mit dem der Kirche war ersterer, wie erweislich ist, durchaus nicht günstig<ref>Man findet diese Behauptung aus vorhandenen Actenstücken und Rechnungen zur Genüge nachgewiesen in dem neuesten, oben von uns citirten Programm von Kolster.</ref>. Dazu kam im Juni des Jahres 1559 die Katastrophe der Eroberung des Landes durch die benachbarten Fürsten. Der Krieg hatte die Stadt Meldorf mit großem Unheil heimgesucht. Es war mit der Unterwerfung des Landes eine radicale Umwandlung der öffentlichen Verhältnisse eingetreten, die freie Communalthätigkeit gestört, der Landesgeist gelähmt. Das Land Dithmarschen, welches durch die Reformation und die neue Kirchenverfassung zu rühmenswerther Einheit und Eintracht gelangt war, wurde in Folge der Eroberung für die Fürsten zuerst dreitheilig, dann nach dem Ableben Johanns des Aelteren zweitheilig in verschiedene Territorien gespalten. Diese Spaltung dauerte ein paar Jahrhunderte und hat den Nordertheil von Dithmarschen dem Südertheile in mancher Beziehung mehr entfremdet. Der Südertheil kam zu dem Königlichen Antheile der Herzogthümer; daß aber König Friederich II. eine landesväterliche Fürsorge und Aufhülfe der Meldorfer Schule gewidmet hätte, davon ist keine Spur zu entdecken. Wir finden vielmehr diese Lateinische Schule während der folgenden Jahrzehnte in wirklicher Bedrängniß, da ihr die nöthigen Geldmittel so sehr mangelten, daß wegen dieses | |||
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Aktuelle Version vom 9. August 2008, 11:57 Uhr
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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und allmälig ausgestattet worden sei, daß sie aber jetzt des Geldes für die Verbesserung ihrer Kirchspielsschulen bedürftig seien. Diese Reclamanten wurden auf den Rechtsweg verwiesen und verloren den Proceß. Die Acten des Rechtsstreites sind uns leider nicht aufbehalten, aber wir wissen aus officiellen Berichten, daß die Kläger durch definitive Entscheidung, nach der Landesverfassung Erkenntnisse der Achtundvierziger und der Landesversammlung, mit ihrer Klage abgewiesen und dem Kirchspiele Meldorf die Schuleinkünfte zugesprochen wurden. Hiermit war die Hohe Schule in ihrem Rechtsbestande aus einer Landesstiftung zu einer Kirchspielsschule geworden. Die Verwaltung der ökonomischen Angelegenheiten der Schule, der Besoldung der Lehrer und der Baulast, wie der verschiedenen Einnahmen derselben, fiel folgeweise dem Kirchencollegium zu. Die Bereinigung in der Administration, ja in der Folge Verschmelzung des Vermögens der Schule mit dem der Kirche war ersterer, wie erweislich ist, durchaus nicht günstig[1]. Dazu kam im Juni des Jahres 1559 die Katastrophe der Eroberung des Landes durch die benachbarten Fürsten. Der Krieg hatte die Stadt Meldorf mit großem Unheil heimgesucht. Es war mit der Unterwerfung des Landes eine radicale Umwandlung der öffentlichen Verhältnisse eingetreten, die freie Communalthätigkeit gestört, der Landesgeist gelähmt. Das Land Dithmarschen, welches durch die Reformation und die neue Kirchenverfassung zu rühmenswerther Einheit und Eintracht gelangt war, wurde in Folge der Eroberung für die Fürsten zuerst dreitheilig, dann nach dem Ableben Johanns des Aelteren zweitheilig in verschiedene Territorien gespalten. Diese Spaltung dauerte ein paar Jahrhunderte und hat den Nordertheil von Dithmarschen dem Südertheile in mancher Beziehung mehr entfremdet. Der Südertheil kam zu dem Königlichen Antheile der Herzogthümer; daß aber König Friederich II. eine landesväterliche Fürsorge und Aufhülfe der Meldorfer Schule gewidmet hätte, davon ist keine Spur zu entdecken. Wir finden vielmehr diese Lateinische Schule während der folgenden Jahrzehnte in wirklicher Bedrängniß, da ihr die nöthigen Geldmittel so sehr mangelten, daß wegen dieses
- ↑ Man findet diese Behauptung aus vorhandenen Actenstücken und Rechnungen zur Genüge nachgewiesen in dem neuesten, oben von uns citirten Programm von Kolster.