Heiden zu Heiden, von (Siegel-Wappen): Unterschied zwischen den Versionen
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* Ein im Siegel zu berücksichtigendes Erbteil aus dem Besitz zu Bevern scheidet aus. Am 01.02.1369 ist Hermann von Bevern ohne Leibeserben verstorben. Die dem Bf. von Münster offenbar entrissenen Lehngüter sollen Wennemar von Heiden, nun Ehemann der Wwe. Sophia, als Leibzucht zufallen, wenn es ihm gelingt, dem Stift den Lehnbesitz zu sichern. Der Bf. garantiert, der Wwe. ihren Burgsitz zu Bevern auf Lebenszeit. Sophia lebte noch 1372, als Godeke von Vechtrup die Belehnung mit den Bevernschen Gütern erhält. | * Ein im Siegel zu berücksichtigendes Erbteil aus dem Besitz zu Bevern scheidet aus. Am 01.02.1369 ist Hermann von Bevern ohne Leibeserben verstorben. Die dem Bf. von Münster offenbar entrissenen Lehngüter sollen Wennemar von Heiden, nun Ehemann der Wwe. Sophia, als Leibzucht zufallen, wenn es ihm gelingt, dem Stift den Lehnbesitz zu sichern. Der Bf. garantiert, der Wwe. ihren Burgsitz zu Bevern auf Lebenszeit. Sophia lebte noch 1372, als Godeke von Vechtrup die Belehnung mit den Bevernschen Gütern erhält. | ||
[[Bild:Heiden-Wappen.svg|thumb|150px|Wappen der Gemeinde Heiden (Kreis Borken)]] | |||
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* Beschreibung: Im blauem silbernen Schild drei blaue Balken (siehe oben). | * Beschreibung: Im blauem silbernen Schild drei blaue Balken (siehe oben). | ||
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* Belehnung des Menso von Heiden mit dem Erbe Tuente in Bocholt-Lankern, welches zuvor dem Herbord Holevegge (Bocholter Schöffe?) gehörte. | * Belehnung des Menso von Heiden mit dem Erbe Tuente in Bocholt-Lankern, welches zuvor dem Herbord Holevegge (Bocholter Schöffe?) gehörte. | ||
* 1358 verkaufen Dietrich von Groenlo und seine Angehörigen dem Menso von Heiden ihr Gut Benninc in der Bauerschaft Weseke im Kirchspiel Ramsdorf und übertragen es von ihrem Lehnsherrn, dem Bf, von Münster. | * 1358 verkaufen Dietrich von Groenlo und seine Angehörigen dem Menso von Heiden ihr Gut Benninc in der Bauerschaft Weseke im Kirchspiel Ramsdorf und übertragen es von ihrem Lehnsherrn, dem Bf, von Münster. | ||
* Belehnung des Wennemar von Heiden mit einem Zehnten in Heiden, welcher wiederum diesen Zehnten zu Heiden auf Lebenszeit dem Gehard Busco, Bürger zu | * Belehnung des Wennemar von Heiden mit einem Zehnten in Heiden, welcher wiederum diesen Zehnten zu Heiden auf Lebenszeit dem Gehard Busco, Bürger zu Borken überläßt. | ||
* Belehnung des Wennemar von Heiden mit der Freigrafschaft Heiden, belehnt durch Wilhelm Graf von Ravensberg, als oberster Mundschenk der münsterschen Kirche Vasall des Fürstbischofs von Münster. | * Belehnung des Wennemar von Heiden mit der Freigrafschaft Heiden, belehnt durch Wilhelm Graf von Ravensberg, als oberster Mundschenk der münsterschen Kirche Vasall des Fürstbischofs von Münster. | ||
Aktuelle Version vom 1. August 2008, 17:25 Uhr
Name und Bedeutung
- Heiden (Familienname)
- In diesem Fall kommt der Name vom älteren Wohnsitz auf der "ollen Borg" in Heiden (Kreis Borken)
Herkunft und Entwicklung
- Heiden zu Heiden, von
- Familie von Heiden zu Haus Hagenbeck
- Familie von Heiden zu Haus Bruch (Welper)
- Familie von Heiden zu Bruch, Astrup und Rechede
- Familie von Heiden zu Beck
- Familie von Heiden zu Nienborg und Schönrath
- Familie von Heiden zu Hovestadt, Assen und Böck,
Status
Ursprünglich dynastisches Geschlecht, Edelherren.
Besondere Namensträger
Mittelalterliche Siegel
Siegelbeschreibung
- Drei Querbalken im Schilde.
- Sofia, Wwe. Wennemars von Heiden: Geteiltes Schild, recht die bekannten 3 Querbalken in der Mitte, links drei enggesetzte (?) Querbalken, überhöht von drei rechtsschreitenden Vögeln.
Für diesen linken Teil des geteilten Wappens gibt es zwei Möglichkeiten:
- Als der zeitliche Bischof von Münster wieder einmal Geld benötigten und im Westmünsterland Stabilität, belehnte Bischof Ludwig II. von Münster (1310-57) im Jahre 1321 den Ritter Menso von Heiden, wegen eines Darlehnes von 263 Mark Münsterisch, welches er für den Kauf der Burgen Bredevoort, der Herrschaft (Süd-) Lon und der Ämter (Stadt-) Lon, Bocholt, Borken (auf dem Braam) und Vreden benötigte, mit diesen Besitzungen und Ämtern, wodurch die Heidener zunächst plötzlich zu einem unübersehbarem Machtfaktor im Westmünsterland wurden, Wenn ihnen nicht kurze Zeit später selber das Geld ausgegangen wäre. Dann bezöge sich das Wappen auf den Lehnbesitz der Herrschaft (Süd-) Lon. Dies Lehen war aber schon lage vor 1369 erloschen.
- Eine weitere, aber wahrscheinlichere Möglichkeit bietet sich durch Arnt von Götterswick welcher am 02.02.1396 dem Wennemar von Heiden ein Burglehen zu Döring gibt und ihm die Fischerei zu Döring mit Netzen erlaubt. Hier handelt es sich wohl um eine angeerbte Verlängerung eines alten Lehens des Hauses Döring. Diese Familie führte drei rechtsschreitende Vögeln im Wappen, welche die Familie von Heiden wegen dieses Lehenbesitzes in ihr Wappen eingebaut haben könnte.
- Ein im Siegel zu berücksichtigendes Erbteil aus dem Besitz zu Bevern scheidet aus. Am 01.02.1369 ist Hermann von Bevern ohne Leibeserben verstorben. Die dem Bf. von Münster offenbar entrissenen Lehngüter sollen Wennemar von Heiden, nun Ehemann der Wwe. Sophia, als Leibzucht zufallen, wenn es ihm gelingt, dem Stift den Lehnbesitz zu sichern. Der Bf. garantiert, der Wwe. ihren Burgsitz zu Bevern auf Lebenszeit. Sophia lebte noch 1372, als Godeke von Vechtrup die Belehnung mit den Bevernschen Gütern erhält.
Ein Familienwappen
- Beschreibung: Im blauem silbernen Schild drei blaue Balken (siehe oben).
Abgeleitetes Gemeindewappen
Bis in die vorgeschichtliche Zeit führt uns das am 17. April 1956 der Gemeinde Heiden verliehene Wappen, das in blauem Felde zwei silberne Balken zeigt, auf deren unterem ein goldenes Hünengrab ruht.
Das Hünengrab soll in stilisierter Form an die in der Heidener Gemarkung gelegenen „Teufelsteine" erinnern.
Die beiden Balken sind dem Wappen des Geschlechts von Heiden entnommen, das drei blaue Balken auf silbernem Felde zeigt.
Lehnbesitz
Lehen des Fürstbistums Münster
- Belehnung des Menso von Heiden mit dem Erbe Tuente in Bocholt-Lankern, welches zuvor dem Herbord Holevegge (Bocholter Schöffe?) gehörte.
- 1358 verkaufen Dietrich von Groenlo und seine Angehörigen dem Menso von Heiden ihr Gut Benninc in der Bauerschaft Weseke im Kirchspiel Ramsdorf und übertragen es von ihrem Lehnsherrn, dem Bf, von Münster.
- Belehnung des Wennemar von Heiden mit einem Zehnten in Heiden, welcher wiederum diesen Zehnten zu Heiden auf Lebenszeit dem Gehard Busco, Bürger zu Borken überläßt.
- Belehnung des Wennemar von Heiden mit der Freigrafschaft Heiden, belehnt durch Wilhelm Graf von Ravensberg, als oberster Mundschenk der münsterschen Kirche Vasall des Fürstbischofs von Münster.