Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/160: Unterschied zwischen den Versionen

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welches aus Diaconus zusammengezogen ist. Nun wollte man noch nach der Reformation den Diaconen gewissermaßen die Stelle des Küsters anweisen, und dies geschah um so leichter, da auf dem Lande wenigstens vielerwärts die Diaconen in der That ordinirte Küster waren, oder man Küster zu Diaconen machte, um den Pastoren unter besonderen Umständen eine amtliche Aushülfe zu gewähren. Daher brauchten die zweiten Prediger anfangs nicht gerne den Ausdruck Diaconus. In Dithmarschen, wo deren schon gleich nach der Reformation eine ziemliche Anzahl war, bediente 1544 bei der Unterschrift der von „Pastoren und gemene Capellanen“ aufgesetzten Artikel noch kein einziger sich dieses Ausdrucks. Boëtius Marquardi zu Brunsbüttel schreibt sich noch „Vicarius“, so auch Henricus Hentens „Vicarius“ in Hemme; der Geistliche an der Kirche zu Schlichting, die wohl nicht als vollberechtigte Pfarrkirche angesehen wurde, Jasper Wagen, „Prädicant to der Schlichten“. Die zweiten Prediger zu Meldorf, Weslingburen, Lunden, Neuenkirchen, Weddingstedt, Heide, Marne, Henstedt, wie auch der dritte Prediger zu Meldorf, nennen sich <tt>„Sacellani“</tt>, der in Delve und einer in Weslingburen <tt>„Concionator“</tt>, Tilemann Ernde <tt>„Seminator Verbi“</tt> in Oldenwörden. Gebräuchlich war im gemeinen Leben wohl hauptsächlich der Name Capellan, während nach der Reformation die Benennung Diaconus an einigen Orten auch in der biblischen Bedeutung als Almosenpfleger und Armenvorsteher aufkam, wie gleichfalls in der Kirchenordnung. In den Städten, wo Nachmittags- und Wochenpredigten gehalten werden sollten, war gleich anfangs die Anstellung von Amts-Gehülfen der Pastoren erforderlich. Zu Hadersleben geschah dies 1556, und 1578 kam noch ein zweiter Capellan hinzu. In solchen Fällen empfing denn der erste Capellan den Namen Archidiaconus, freilich in einem ganz anderen Sinn, als in welchem diese Benennung vor der Reformation für jene hochgestellten Prälaten der Domcapitel, von welchen öfter dle Rede gewesen ist, gebräuchlich gewesen war. Auch an der Schloßkirche zu Hadersleben war ein zweiter Prediger angestellt. Schon 1528 kommt hier Franciscus Strienius als <tt>Diaconus aulicus</tt> vor. Zu Apenrade ist vor 1588 und wahrscheinlich schon geraume Zeit vorher ein Diaconus gewesen, zu Sonderburg um 1569, zu Tondern wenigstens 1561; ja es wird berichtet, daß der erste evangelische Pastor Hieronymus schon einen Gehülfen, Johann Decker, gehabt habe, der 1537 ihm im Pastorat

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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welches aus Diaconus zusammengezogen ist. Nun wollte man noch nach der Reformation den Diaconen gewissermaßen die Stelle des Küsters anweisen, und dies geschah um so leichter, da auf dem Lande wenigstens vielerwärts die Diaconen in der That ordinirte Küster waren, oder man Küster zu Diaconen machte, um den Pastoren unter besonderen Umständen eine amtliche Aushülfe zu gewähren. Daher brauchten die zweiten Prediger anfangs nicht gerne den Ausdruck Diaconus. In Dithmarschen, wo deren schon gleich nach der Reformation eine ziemliche Anzahl war, bediente 1544 bei der Unterschrift der von „Pastoren und gemene Capellanen“ aufgesetzten Artikel noch kein einziger sich dieses Ausdrucks. Boëtius Marquardi zu Brunsbüttel schreibt sich noch „Vicarius“, so auch Henricus Hentens „Vicarius“ in Hemme; der Geistliche an der Kirche zu Schlichting, die wohl nicht als vollberechtigte Pfarrkirche angesehen wurde, Jasper Wagen, „Prädicant to der Schlichten“. Die zweiten Prediger zu Meldorf, Weslingburen, Lunden, Neuenkirchen, Weddingstedt, Heide, Marne, Henstedt, wie auch der dritte Prediger zu Meldorf, nennen sich „Sacellani“, der in Delve und einer in Weslingburen „Concionator“, Tilemann Ernde „Seminator Verbi“ in Oldenwörden. Gebräuchlich war im gemeinen Leben wohl hauptsächlich der Name Capellan, während nach der Reformation die Benennung Diaconus an einigen Orten auch in der biblischen Bedeutung als Almosenpfleger und Armenvorsteher aufkam, wie gleichfalls in der Kirchenordnung. In den Städten, wo Nachmittags- und Wochenpredigten gehalten werden sollten, war gleich anfangs die Anstellung von Amts-Gehülfen der Pastoren erforderlich. Zu Hadersleben geschah dies 1556, und 1578 kam noch ein zweiter Capellan hinzu. In solchen Fällen empfing denn der erste Capellan den Namen Archidiaconus, freilich in einem ganz anderen Sinn, als in welchem diese Benennung vor der Reformation für jene hochgestellten Prälaten der Domcapitel, von welchen öfter dle Rede gewesen ist, gebräuchlich gewesen war. Auch an der Schloßkirche zu Hadersleben war ein zweiter Prediger angestellt. Schon 1528 kommt hier Franciscus Strienius als Diaconus aulicus vor. Zu Apenrade ist vor 1588 und wahrscheinlich schon geraume Zeit vorher ein Diaconus gewesen, zu Sonderburg um 1569, zu Tondern wenigstens 1561; ja es wird berichtet, daß der erste evangelische Pastor Hieronymus schon einen Gehülfen, Johann Decker, gehabt habe, der 1537 ihm im Pastorat