Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/131: Unterschied zwischen den Versionen
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fallen sollten, allein es trat in Folge der Friedensschlüsse von Amiens und Lüneville 1802 die Säcularisation des Hochstifts Lübeck ein, und Herzog Peter Friederich Ludwig ward 1803, den 25. Februar, Erbfürst. Sein Sohn und Nachfolger Paul Friederich August nahm demnächst den Titel eines Großherzogs an, und das ehemalige Bisthum; jetzige Fürstenthum Lübeck, war seitdem ein Theil des Großherzogthums Oldenburg. Der Bestand desselben aber ward durch Austauschungen mit der Stadt Lübeck 1804 und mit Holstein 1842 hinsichtlich einer nicht geringen Anzahl Dorfschaften verändert, so wie es seit 1803 durch die Besitzungen des Domcapitels und des Eutiner Collegiatstifts vergrößert war. | |||
Das Domcapitel zu Lübeck erhielt sich, wie vorhin erzählt ist, in der Reformationszeit in seinem Bestande, behielt seine Güter und wurde noch lange Zeit hindurch als Holsteinischer Landstand betrachtet, trug auch für seine auf Holsteinischem Boden belegenen Besitzungen die Landeslasten mit. 1622 wurde noch von 221 Pflügen Fräuleinsteuer erlegt. Das war aber das letzte Mal. Als das Gottorfische Haus 1647 den vorhin erwähnten Vertrag wegen Wahl von sechs Bischöfen aus diesem Hause abschloß, mußte Herzog Friederich III. versprechen, daß das Stift und Domcapitel mit keiner Besuchung Holsteinischer Landtage, Einquartierungen und Contributionen zu beschweren sei, sondern das Stift ein Immediatstand des heiligen Römischen Reichs verbleiben solle. Schon vorher aber hatte sich erst das Bisthum, etwas später das Capitel, dem Landesverbande entzogen. Es war jedenfalls von Einfluß, daß die Gottorfischen Herzoge das Domcapitel brauchten, um ihre Prinzen zu versorgen, und wenn von Königlicher Seite auch mehrmals gedroht ward, das Capitel herbeizuziehen, so kamen die Drohungen doch nicht zur Ausführung. Da somit das Capitel aus der Verbindung mit den Herzogthümern austrat, beschränken wir uns darauf, zu bemerken, daß dieses Capitel gleich so vielen andern bloß eine Versorgungsanstalt für die Söhne des Adels wurde<ref>Die innere Einrichtung des Capitels erhellt aus einem Aufsatze von etwa 1731 in Falcks Samml. z. K. d. Vaterl. II. 79—174. Es waren im Ganzen 36 Canonicate. Vicariate waren sehr viele; an der Domkirche (<tt>in summa</tt>) nicht weniger als 67; bei den andern Kirchen auch viele, z. B. an S. Marien 27. Man wußte zuletzt kaum mehr recht Bescheid darum.</ref>, bis es am Ende mit vielen andern das Schicksal theilte, aufgehoben zu werden. Dies geschah | |||
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Aktuelle Version vom 23. Juli 2008, 14:47 Uhr
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fallen sollten, allein es trat in Folge der Friedensschlüsse von Amiens und Lüneville 1802 die Säcularisation des Hochstifts Lübeck ein, und Herzog Peter Friederich Ludwig ward 1803, den 25. Februar, Erbfürst. Sein Sohn und Nachfolger Paul Friederich August nahm demnächst den Titel eines Großherzogs an, und das ehemalige Bisthum; jetzige Fürstenthum Lübeck, war seitdem ein Theil des Großherzogthums Oldenburg. Der Bestand desselben aber ward durch Austauschungen mit der Stadt Lübeck 1804 und mit Holstein 1842 hinsichtlich einer nicht geringen Anzahl Dorfschaften verändert, so wie es seit 1803 durch die Besitzungen des Domcapitels und des Eutiner Collegiatstifts vergrößert war.
Das Domcapitel zu Lübeck erhielt sich, wie vorhin erzählt ist, in der Reformationszeit in seinem Bestande, behielt seine Güter und wurde noch lange Zeit hindurch als Holsteinischer Landstand betrachtet, trug auch für seine auf Holsteinischem Boden belegenen Besitzungen die Landeslasten mit. 1622 wurde noch von 221 Pflügen Fräuleinsteuer erlegt. Das war aber das letzte Mal. Als das Gottorfische Haus 1647 den vorhin erwähnten Vertrag wegen Wahl von sechs Bischöfen aus diesem Hause abschloß, mußte Herzog Friederich III. versprechen, daß das Stift und Domcapitel mit keiner Besuchung Holsteinischer Landtage, Einquartierungen und Contributionen zu beschweren sei, sondern das Stift ein Immediatstand des heiligen Römischen Reichs verbleiben solle. Schon vorher aber hatte sich erst das Bisthum, etwas später das Capitel, dem Landesverbande entzogen. Es war jedenfalls von Einfluß, daß die Gottorfischen Herzoge das Domcapitel brauchten, um ihre Prinzen zu versorgen, und wenn von Königlicher Seite auch mehrmals gedroht ward, das Capitel herbeizuziehen, so kamen die Drohungen doch nicht zur Ausführung. Da somit das Capitel aus der Verbindung mit den Herzogthümern austrat, beschränken wir uns darauf, zu bemerken, daß dieses Capitel gleich so vielen andern bloß eine Versorgungsanstalt für die Söhne des Adels wurde[1], bis es am Ende mit vielen andern das Schicksal theilte, aufgehoben zu werden. Dies geschah
- ↑ Die innere Einrichtung des Capitels erhellt aus einem Aufsatze von etwa 1731 in Falcks Samml. z. K. d. Vaterl. II. 79—174. Es waren im Ganzen 36 Canonicate. Vicariate waren sehr viele; an der Domkirche (in summa) nicht weniger als 67; bei den andern Kirchen auch viele, z. B. an S. Marien 27. Man wußte zuletzt kaum mehr recht Bescheid darum.