Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/104: Unterschied zwischen den Versionen

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und später (1649) förmlich verkauft wurde. Ferner brachte Herzog Adolph 1574 pfandweise und im folgenden Jahre käuflich an sich das Lauenburgische Amt Steinhorst, wozu die Kirchen Sandesneben und Siebenbäumen gehörten, welche vor der Reformation Ratzeburgischen Sprengels gewesen waren.
 
Wie es mit der Inspection über diese Holsteinischen Kirchen gestanden hat, darüber mangelt es an ausführlichen Nachrichten, man weiß jedoch, daß die Gottorfischen Generalpröpste die Aufsicht führten.
 
5. Als Dithmarschen 1559 erobert war und darauf unter die drei Landesherren vertheilt wurde, fiel der Nordertheil dem Herzog Adolph zu, mit 9 Kirchen: Büsum, Hemme, Neukirchen, Lunden, S. Annen, Schlichting, Henstedt, Delve, Tellingstedt. Für diese Kirchen wurde eine eigene Propstei errichtet, und Pröpste waren zuerst Theodorich Cant, Pastor zu Weddingstedt, und nach seinem Tode 1561 <tt>M.</tt> Marcus Wrange, Pastor zu Neuenkirchen.
 
Die kirchliche Ober-Aufsicht im Gottorfischen Antheil scheint noch anfänglich von dem Bischof Tilemann von Hussen, so weit sein Sprengel reichte, fortgeführt worden zu sein. Da er aber 1549 den Gottorfischen Prinzen Friederich als Coadjutor annehmen mußte, und es nun mit dem Bisthum eine andere Bewandtniß bekam (welches nicht sowohl als ein geistliches Amt, sondern vielmehr als eine Art weltlichen Besitzthums unter geistlichem Titel betrachtet wurde, dessen Inhaber, auf dessen Versorgung es abgesehen war, die geistliche Inspection selber nicht führen konnte, noch wollte), so hing es damit zusammen, daß 1549 ein Generalpropst im Gottorfischen Antheil eingesetzt wurde, seit 1562 Generalsuperintendent titulirt. Dazu ward der Hofprediger Volquard Jonä ernannt. Er war ein geborener Eiderstedter, stand beim Herzog Adolph sehr in Gunst, seine Stellung war aber unter den verwickelten Verhältnissen besonders auch mit dem Domcapitel<ref>Muhlius, <tt>Dissert. Hist. Theol., p.</tt> 178 ff.</ref> keinesweges eine leichte. 1557 ward ihm nebst dem gleich zu erwähnenden Paul von Eitzen und dem Pastor Peter Bokelmann zu Husum von dem Herzog, der seit seines Bruders Friederich Tode 1556 nun auch Bischof war, eine Visitation der Fürstlichen Kirchen aufgetragen. Er sehnte sich aus seiner Stellung hinweg, erhielt auch 1559 vom Herzog die Vocation
 
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Aktuelle Version vom 20. Juli 2008, 14:41 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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und später (1649) förmlich verkauft wurde. Ferner brachte Herzog Adolph 1574 pfandweise und im folgenden Jahre käuflich an sich das Lauenburgische Amt Steinhorst, wozu die Kirchen Sandesneben und Siebenbäumen gehörten, welche vor der Reformation Ratzeburgischen Sprengels gewesen waren.

Wie es mit der Inspection über diese Holsteinischen Kirchen gestanden hat, darüber mangelt es an ausführlichen Nachrichten, man weiß jedoch, daß die Gottorfischen Generalpröpste die Aufsicht führten.

5. Als Dithmarschen 1559 erobert war und darauf unter die drei Landesherren vertheilt wurde, fiel der Nordertheil dem Herzog Adolph zu, mit 9 Kirchen: Büsum, Hemme, Neukirchen, Lunden, S. Annen, Schlichting, Henstedt, Delve, Tellingstedt. Für diese Kirchen wurde eine eigene Propstei errichtet, und Pröpste waren zuerst Theodorich Cant, Pastor zu Weddingstedt, und nach seinem Tode 1561 M. Marcus Wrange, Pastor zu Neuenkirchen.

Die kirchliche Ober-Aufsicht im Gottorfischen Antheil scheint noch anfänglich von dem Bischof Tilemann von Hussen, so weit sein Sprengel reichte, fortgeführt worden zu sein. Da er aber 1549 den Gottorfischen Prinzen Friederich als Coadjutor annehmen mußte, und es nun mit dem Bisthum eine andere Bewandtniß bekam (welches nicht sowohl als ein geistliches Amt, sondern vielmehr als eine Art weltlichen Besitzthums unter geistlichem Titel betrachtet wurde, dessen Inhaber, auf dessen Versorgung es abgesehen war, die geistliche Inspection selber nicht führen konnte, noch wollte), so hing es damit zusammen, daß 1549 ein Generalpropst im Gottorfischen Antheil eingesetzt wurde, seit 1562 Generalsuperintendent titulirt. Dazu ward der Hofprediger Volquard Jonä ernannt. Er war ein geborener Eiderstedter, stand beim Herzog Adolph sehr in Gunst, seine Stellung war aber unter den verwickelten Verhältnissen besonders auch mit dem Domcapitel[1] keinesweges eine leichte. 1557 ward ihm nebst dem gleich zu erwähnenden Paul von Eitzen und dem Pastor Peter Bokelmann zu Husum von dem Herzog, der seit seines Bruders Friederich Tode 1556 nun auch Bischof war, eine Visitation der Fürstlichen Kirchen aufgetragen. Er sehnte sich aus seiner Stellung hinweg, erhielt auch 1559 vom Herzog die Vocation


  1. Muhlius, Dissert. Hist. Theol., p. 178 ff.