Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/020: Unterschied zwischen den Versionen

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so sich in meines Archidiakonats Sigelklammer befinden, einen unter den letzten, damit Sie sehen, daß ich des orts Archidiakon bin, darum von Eurer Liebden nit zu verdenken, wann ich meinem christlichen beruf genug thun, wie ich im übrigen außer meiner geistlichen archidiaconal Jurisdiction Eurer Liebden nichts einzutragen, noch einige gefahr zu erwecken gesinnt bin."
so sich in meines Archidiakonats Sigelklammer befinden, einen unter den letzten, damit Sie sehen, daß ich des orts Archidiakon bin, darum von Eurer Liebden nit zu verdenken, wann ich meinem christlichen beruf genug thun, wie ich im übrigen außer meiner geistlichen <tt>archidiaconal Jurisdiction</tt> Eurer Liebden nichts einzutragen, noch einige gefahr zu erwecken gesinnt bin."


Trotzdem das Verbot, der neuen Lehre anzuhangen, wiederholt wurde, ließen noch Manche ihre Kinder "baußen Landtz" taufen und wurden dieserhalb gebrüchtet. Es war jenes um so eher möglich, als die ganze Umgegend, Wevelinghoven, Grevenbroich, Jüchen, Gierath, Odenkirchen und andere Pfarreien, voller Protestanten war.  
Trotzdem das Verbot, der neuen Lehre anzuhangen, wiederholt wurde, ließen noch Manche ihre Kinder "baußen Landtz" taufen und wurden dieserhalb gebrüchtet. Es war jenes um so eher möglich, als die ganze Umgegend, Wevelinghoven, Grevenbroich, Jüchen, Gierath, Odenkirchen und andere Pfarreien, voller Protestanten war.  


In einem alten Taufbuche heißt es: Im Jahre 1645 mußte der Halfen Meinardus in Rath ein Röcklein als Strafe an die Kirche geben, weil er sein Kind trotz mehrfacher Ermahnung vierzehn Tage ohne Taufe gelassen, das auch ungetauft gestorben war<ref>1645,10. Maii peperit uxor Meinardi, villici iu Rath, et neglexerunt post binam aut trinam admonitionem baptismum, obiitque infans sine baptismo 25. Maii. Iniuncta itaque illis mulcta ecclesiatica, nimirum ut dent superpellicium, quod et factum anno 1646.</ref>.
In einem alten Taufbuche heißt es: Im Jahre 1645 mußte der Halfen Meinardus in Rath ein Röcklein als Strafe an die Kirche geben, weil er sein Kind trotz mehrfacher Ermahnung vierzehn Tage ohne Taufe gelassen, das auch ungetauft gestorben war.<ref>1645,10. <tt>Maii peperit uxor Meinardi, villici iu Rath, et neglexerunt post binam aut trinam admonitionem baptismum, obiitque infans sine baptismo 25. Maii. Iniuncta itaque illis mulcta ecclesiatica, nimirum ut dent superpellicium, quod et factum anno 1646.</tt></ref>


Von jener traurigen Zeit sagen die Analen des Bergheimer Landcapitels: Olim in hac parochia (sc. Bedbur) catholici cum acatholicis permixtim habitarunt; et quidem in aedibus, in quibus modo habitat Joannes Becker cum vidua Henrici Peltzer, praedicatius fuit domicilatus, qui cum suis 1650 ex hac dynastia expulsis est<ref>Also Katholiken und Protestanten wohnten durcheinander. Der Prediger wurde 1650 aus der Herrschaft vertrieben. Danach wäre zu berichtigen, was von Recklinghausen in der Reformationsgeschichte I 224 von Bedburdyck sagt.</ref>
Von jener traurigen Zeit sagen die Analen des Bergheimer Landcapitels: <tt>Olim in hac parochia (sc. Bedbur) catholici cum acatholicis permixtim habitarunt; et quidem in aedibus, in quibus modo habitat Joannes Becker cum vidua Henrici Peltzer, praedicatius fuit domicilatus, qui cum suis 1650 ex hac dynastia expulsis est.</tt><ref>Also Katholiken und Protestanten wohnten durcheinander. Der Prediger wurde 1650 aus der Herrschaft vertrieben. Danach wäre zu berichtigen, was von Recklinghausen in der Reformationsgeschichte I 224 von Bedburdyck sagt.</ref>


Es war Ernst Salentin Graf zu Salm, der sich zur Entfernung des Predigers verstand<ref>Siehe das Decret Anhang, 3</ref>. Diese Maßregel half. Der Protestanten wurden immer weniger, wozu auch der Seeleneifer der folgenden Pfarrer das Seinige beitrug. Klagen der geistlichen Behörden über Eingriffe der Gebietsherrschaft in das geistliche Forum kamen dann und wann noch vor<ref>Anhang, 4</ref>, jedoch behielt deren politische und kirchliche Stellung den Haupteinfluß auf Behinderung der Reformation, so daß es seit zwei Jahrhunderten in Bedburdyck nur die eine oder andere akatholische Familie gegeben hat.  
Es war Ernst Salentin Graf zu Salm, der sich zur Entfernung des Predigers verstand.<ref>Siehe das Decret [http://wiki-de.genealogy.net/Geschichte_der_Pfarreien_des_Dekanates_Grevenbroich/409 Anhang, 3]</ref> Diese Maßregel half. Der Protestanten wurden immer weniger, wozu auch der Seeleneifer der folgenden Pfarrer das Seinige beitrug. Klagen der geistlichen Behörden über Eingriffe der Gebietsherrschaft in das geistliche Forum kamen dann und wann noch vor<ref>[http://wiki-de.genealogy.net/Geschichte_der_Pfarreien_des_Dekanates_Grevenbroich/410 Anhang, 4]</ref>, jedoch behielt deren politische und kirchliche Stellung den Haupteinfluß auf Behinderung der Reformation, so daß es seit zwei Jahrhunderten in Bedburdyck nur die eine oder andere akatholische Familie gegeben hat.
 
1856 sind Neuenhoven und Schlich von Bedburdyck abgetrennt und zu einer selbständigen Pfarre erhoben worden.<ref>Das Weitere siehe unter Neuenhoven</ref>
 
Ueber <tt>Henricus de floribus</tt>, den Begründer des Klosters St. Niclas, der zu den Seligen gezählt wird, siehe die Geschichte dieses Klosters.


1856 sind Neuenhoven und Schlich von Bedburdyck abgetrennt und zu einer selbständigen Pfarre erhoben worden<ref>Das Weitere siehe unter Neuenhoven</ref>.


Ueber Henricus de floribus, den Begründer des Klosters St. Niclas, der zu den Seligen gezählt wird, siehe die Geschichte dieses Klosters.
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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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so sich in meines Archidiakonats Sigelklammer befinden, einen unter den letzten, damit Sie sehen, daß ich des orts Archidiakon bin, darum von Eurer Liebden nit zu verdenken, wann ich meinem christlichen beruf genug thun, wie ich im übrigen außer meiner geistlichen archidiaconal Jurisdiction Eurer Liebden nichts einzutragen, noch einige gefahr zu erwecken gesinnt bin."

Trotzdem das Verbot, der neuen Lehre anzuhangen, wiederholt wurde, ließen noch Manche ihre Kinder "baußen Landtz" taufen und wurden dieserhalb gebrüchtet. Es war jenes um so eher möglich, als die ganze Umgegend, Wevelinghoven, Grevenbroich, Jüchen, Gierath, Odenkirchen und andere Pfarreien, voller Protestanten war.

In einem alten Taufbuche heißt es: Im Jahre 1645 mußte der Halfen Meinardus in Rath ein Röcklein als Strafe an die Kirche geben, weil er sein Kind trotz mehrfacher Ermahnung vierzehn Tage ohne Taufe gelassen, das auch ungetauft gestorben war.[1]

Von jener traurigen Zeit sagen die Analen des Bergheimer Landcapitels: Olim in hac parochia (sc. Bedbur) catholici cum acatholicis permixtim habitarunt; et quidem in aedibus, in quibus modo habitat Joannes Becker cum vidua Henrici Peltzer, praedicatius fuit domicilatus, qui cum suis 1650 ex hac dynastia expulsis est.[2]

Es war Ernst Salentin Graf zu Salm, der sich zur Entfernung des Predigers verstand.[3] Diese Maßregel half. Der Protestanten wurden immer weniger, wozu auch der Seeleneifer der folgenden Pfarrer das Seinige beitrug. Klagen der geistlichen Behörden über Eingriffe der Gebietsherrschaft in das geistliche Forum kamen dann und wann noch vor[4], jedoch behielt deren politische und kirchliche Stellung den Haupteinfluß auf Behinderung der Reformation, so daß es seit zwei Jahrhunderten in Bedburdyck nur die eine oder andere akatholische Familie gegeben hat.

1856 sind Neuenhoven und Schlich von Bedburdyck abgetrennt und zu einer selbständigen Pfarre erhoben worden.[5]

Ueber Henricus de floribus, den Begründer des Klosters St. Niclas, der zu den Seligen gezählt wird, siehe die Geschichte dieses Klosters.



  1. 1645,10. Maii peperit uxor Meinardi, villici iu Rath, et neglexerunt post binam aut trinam admonitionem baptismum, obiitque infans sine baptismo 25. Maii. Iniuncta itaque illis mulcta ecclesiatica, nimirum ut dent superpellicium, quod et factum anno 1646.
  2. Also Katholiken und Protestanten wohnten durcheinander. Der Prediger wurde 1650 aus der Herrschaft vertrieben. Danach wäre zu berichtigen, was von Recklinghausen in der Reformationsgeschichte I 224 von Bedburdyck sagt.
  3. Siehe das Decret Anhang, 3
  4. Anhang, 4
  5. Das Weitere siehe unter Neuenhoven