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die Reformation nicht aufkommen. In seiner Domkirche selbst, die zugleich Stadtkirche war, hatte er sie jedoch nicht verhindern können. Der Bischof hielt sich zu Eutin auf, und den Domherren war der Aufenthalt in Lübeck auch nicht sicher. Viele von ihnen waren 1533 in Eutin, und am 10. Juli ward der Beschluß gefaßt, daß die Autorität des Capitels bei den um den Decan außerhalb Lübecks versammelten Domherren sein sollte. Kaum war die sogenannte Grafenfehde 1534 ausgebrochen, welche die Lübecker unter Führung ihrer Bürgermeister Marcus Meyer und Georg Wullenweber<ref>Waitz, Lübeck unter Jürgen Wullenweber und die Europäische Politik (Berlin 1855.)</ref> begannen, nachdem sie dem Grafen Christoph von Oldenburg den Oberbefehl über die gesammelten Truppen übertragen, so ward auch Eutin von den Lübeckern überrumpelt, und Bischof und Capitel flüchteten nach Hamburg. Bald aber rückten Herzog Christian und Johann Ranzau vor Eutin und eroberten Schloß und Stadt, welches von ihnen innebehalten wurde, während der Bischof und der größte Theil der Domherren im Exil blieben. Der Dechant des Capitels unterschrieb sich in einem Briefe Anfangs Januar 1535 an die noch in Lübeck anwesenden Domherren: „Joannes Parper <tt>Exul et infelix decanus etc.</tt> vnd Capittelspersonen to Hamburg“. Bischof und Capitel waren in der That in einer sehr bedrängten Lage. Einerseits gelüstete den Adel nach den Stiftsgütern. So hatte unter Anderen Jürgen von Ahlefeld zu Gronenberge die Unterthanen der Domkirche im Dorfe Danquarstorp mit Auflagen belastet. Andererseits geschahen vom Herzoge Anforderungen zur Abtragung der Steuern von den Stiftsgütern. Unter den Stiftsherren selbst war keine rechte Einigkeit. Man wollte bei der Bezahlung gerne die vorschieben, welche die großen Pfründen hätten. Die noch zu Lübeck anwesenden Domherren entschuldigten sich zum Landtage zu kommen. Es hieß: De eyne is krank ahm Hovede, de andere leydeth an den vöthen, de drudde is doeff, Goth sy loff so hefft eyn ider ßin gebreck“. Der Landtag ging vorüber, aber die Bedrängniß ward größer. Der Dechant Parper ließ es an Vorstellungen, nachzugeben, nicht fehlen. Es war der zwanzigste Pfennig gefordert. Er rieth, diese Auflage von den Vicariendörfern zum Umschlag einzubringen, sonst sei zu befürchten, daß dieselben zum Amte Segeberg gelegt würden, rieth ferner, eine | |||
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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die Reformation nicht aufkommen. In seiner Domkirche selbst, die zugleich Stadtkirche war, hatte er sie jedoch nicht verhindern können. Der Bischof hielt sich zu Eutin auf, und den Domherren war der Aufenthalt in Lübeck auch nicht sicher. Viele von ihnen waren 1533 in Eutin, und am 10. Juli ward der Beschluß gefaßt, daß die Autorität des Capitels bei den um den Decan außerhalb Lübecks versammelten Domherren sein sollte. Kaum war die sogenannte Grafenfehde 1534 ausgebrochen, welche die Lübecker unter Führung ihrer Bürgermeister Marcus Meyer und Georg Wullenweber[1] begannen, nachdem sie dem Grafen Christoph von Oldenburg den Oberbefehl über die gesammelten Truppen übertragen, so ward auch Eutin von den Lübeckern überrumpelt, und Bischof und Capitel flüchteten nach Hamburg. Bald aber rückten Herzog Christian und Johann Ranzau vor Eutin und eroberten Schloß und Stadt, welches von ihnen innebehalten wurde, während der Bischof und der größte Theil der Domherren im Exil blieben. Der Dechant des Capitels unterschrieb sich in einem Briefe Anfangs Januar 1535 an die noch in Lübeck anwesenden Domherren: „Joannes Parper Exul et infelix decanus etc. vnd Capittelspersonen to Hamburg“. Bischof und Capitel waren in der That in einer sehr bedrängten Lage. Einerseits gelüstete den Adel nach den Stiftsgütern. So hatte unter Anderen Jürgen von Ahlefeld zu Gronenberge die Unterthanen der Domkirche im Dorfe Danquarstorp mit Auflagen belastet. Andererseits geschahen vom Herzoge Anforderungen zur Abtragung der Steuern von den Stiftsgütern. Unter den Stiftsherren selbst war keine rechte Einigkeit. Man wollte bei der Bezahlung gerne die vorschieben, welche die großen Pfründen hätten. Die noch zu Lübeck anwesenden Domherren entschuldigten sich zum Landtage zu kommen. Es hieß: De eyne is krank ahm Hovede, de andere leydeth an den vöthen, de drudde is doeff, Goth sy loff so hefft eyn ider ßin gebreck“. Der Landtag ging vorüber, aber die Bedrängniß ward größer. Der Dechant Parper ließ es an Vorstellungen, nachzugeben, nicht fehlen. Es war der zwanzigste Pfennig gefordert. Er rieth, diese Auflage von den Vicariendörfern zum Umschlag einzubringen, sonst sei zu befürchten, daß dieselben zum Amte Segeberg gelegt würden, rieth ferner, eine
- ↑ Waitz, Lübeck unter Jürgen Wullenweber und die Europäische Politik (Berlin 1855.)