Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/073: Unterschied zwischen den Versionen
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von dem, was in den Schleswig-Holsteinischen Landen nach ihrem damaligen Umfange sich ergab, dies indessen hier um so mehr erwähnt werden mußte, da dieser Landesantheil später mit Holstein vereinigt worden ist: so hatte auch die Reformation ihren eigenthümlichen Fortgang in den Gebieten, die zur Zeit, als dieselbe eintrat, von der politischen Verbindung mit den Herzogthümern abgelöst waren, oder sich immer mehr ablösten. Es ist hier der passendste Platz, das Nöthige darüber beizubringen, wobei indessen nur die Hauptsachen hervorgehoben werden können, da diese Gebiete in der historischen Darstellung uns fortan nicht mehr angehen. Es gehörten aber dahin die Städte Hamburg und Lübeck mit ihren Gebieten, und das Gebiet des Bischofs von Lübeck, sowie des dortigen Domcapitels. | |||
Hamburg<ref>Es ist besonders zu vergleichen, wie wir schon oben hervorhoben: Lappenberg's Programm zur dritten Säcularfeier der bürgerschaftlichen Verfassung Hamburgs am 29. September 1828. O. Krabbe, <tt>Ecclesiae Evangelicae Hamburgi Instauratae Historia. Hamburgi 1840.</tt></ref> hatte so viele Freiheiten und eine so selbstständige Stellung, daß die Reformation hier in unabhängiger Weise zu Stande kommen konnte. Es handelte sich hier besonders um das Verhältnis zu dem Domcapitel, welches in dieser Stadt seinen Sitz hatte. Bereits 1521 hatte Otto Steinmeel oder Stemmel zu St. Catharinen gegen das Verderben der Geistlichkeit geeifert, war aber zum Schweigen gebracht. Stephan Kempe aus Rostock, ein vormaliger Franciscaner, predigte seit 1523 die evangelische Lehre und fand unter der Bürgerschaft Beifall, während die hohe Geistlichkeit Alles aufbot, die Ausbreitung derselben zu verhindern. Auch die Stellung, welche der Rath der Stadt einnahm, war anfänglich mehr zu Gunsten des Alten. Die Bürgerschaft fühlte aber ihre Macht gegenüber dem Rathe, und es hatte dies in der nächsten Zeit nicht geringen Einfluß auf manche Veränderungen in der innern Verfassung der Stadt, die mehr demokratisch sich ausbildete. Die Bürgerschaft berief Johann Zegenhagen von Magdeburg als Prediger. Der Rath ließ ihm andeuten, er solle sich binnen drei Tagen in einem dazu bereiten Fuhrwerk wieder hinwegbegeben. Nach einer von Kempe gehaltenen Predigt versammelten sich aber 2000 Bürger, und der Rath mußte zugeben, daß Zegenhagen an der Nicolai-Kirche bleibe. Hier ist er nun um Michaelis 1526 der erste evangelische | |||
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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3. Band | Inhalt des 3. Bandes | |
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von dem, was in den Schleswig-Holsteinischen Landen nach ihrem damaligen Umfange sich ergab, dies indessen hier um so mehr erwähnt werden mußte, da dieser Landesantheil später mit Holstein vereinigt worden ist: so hatte auch die Reformation ihren eigenthümlichen Fortgang in den Gebieten, die zur Zeit, als dieselbe eintrat, von der politischen Verbindung mit den Herzogthümern abgelöst waren, oder sich immer mehr ablösten. Es ist hier der passendste Platz, das Nöthige darüber beizubringen, wobei indessen nur die Hauptsachen hervorgehoben werden können, da diese Gebiete in der historischen Darstellung uns fortan nicht mehr angehen. Es gehörten aber dahin die Städte Hamburg und Lübeck mit ihren Gebieten, und das Gebiet des Bischofs von Lübeck, sowie des dortigen Domcapitels.
Hamburg[1] hatte so viele Freiheiten und eine so selbstständige Stellung, daß die Reformation hier in unabhängiger Weise zu Stande kommen konnte. Es handelte sich hier besonders um das Verhältnis zu dem Domcapitel, welches in dieser Stadt seinen Sitz hatte. Bereits 1521 hatte Otto Steinmeel oder Stemmel zu St. Catharinen gegen das Verderben der Geistlichkeit geeifert, war aber zum Schweigen gebracht. Stephan Kempe aus Rostock, ein vormaliger Franciscaner, predigte seit 1523 die evangelische Lehre und fand unter der Bürgerschaft Beifall, während die hohe Geistlichkeit Alles aufbot, die Ausbreitung derselben zu verhindern. Auch die Stellung, welche der Rath der Stadt einnahm, war anfänglich mehr zu Gunsten des Alten. Die Bürgerschaft fühlte aber ihre Macht gegenüber dem Rathe, und es hatte dies in der nächsten Zeit nicht geringen Einfluß auf manche Veränderungen in der innern Verfassung der Stadt, die mehr demokratisch sich ausbildete. Die Bürgerschaft berief Johann Zegenhagen von Magdeburg als Prediger. Der Rath ließ ihm andeuten, er solle sich binnen drei Tagen in einem dazu bereiten Fuhrwerk wieder hinwegbegeben. Nach einer von Kempe gehaltenen Predigt versammelten sich aber 2000 Bürger, und der Rath mußte zugeben, daß Zegenhagen an der Nicolai-Kirche bleibe. Hier ist er nun um Michaelis 1526 der erste evangelische
- ↑ Es ist besonders zu vergleichen, wie wir schon oben hervorhoben: Lappenberg's Programm zur dritten Säcularfeier der bürgerschaftlichen Verfassung Hamburgs am 29. September 1828. O. Krabbe, Ecclesiae Evangelicae Hamburgi Instauratae Historia. Hamburgi 1840.