Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/067: Unterschied zwischen den Versionen

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Unterhalt der Kirchendiener, wie auch für die Nothdurft der Armen. Selbst das Gnadenjahr der Predigerwittwen wurde festgesetzt und genauer angeordnet. Die Superintendenten hatten wesentlich dieselbe Stellung und amtliche Wirksamkeit wie in anderen lutherischen Ländern von Norddeutschland. Die Versammlung der Geistlichen, wie früher Kaland genannt, bildete unter der Direction der Superintendenten das Consistorium. Die Kirchenzucht wurde auf ähnlichen volksthümlichen Grundlagen wie in älterer Zeit organisirt und streng gehandhabt.
 
Unter den bei der Zustandebringung der reformatorischen Kirchenverfassung vorzugsweise eifrigen und thätigen Geistlichen des Landes ragen bekanntlich die beiden Bojes, der Engländer Rogier und der alte Creisbach hervor, und haben sich dadurch in der Kirchengeschichte Dithmarschens ein ehrenvolles Andenken gesichert. Wie groß das Verdienst der beiden Nicolaus Boje in Weslingburen und in Meldorf um die Annahme und Durchführung der Kirchenreformation gewesen ist, das ist so allgemein bekannt, daß es an diesem Orte nicht weiter ausgeführt zu werden braucht. Beide waren unter den ersten Superintendenten und haben als solche eine höchst erfolgreiche Thätigkeit mit ebenso viel Einsicht als Muth und Standhaftigkeit entwickelt. Beide starben im Jahre 1542. Der Nachfolger des jüngeren Nicolaus Boje in Meldorf als Pastor und Superintendent war Johann Roger, ein geborener Engländer, als Geistlicher zuerst Prediger in Antwerpen, in Dithmarschen durch Melanchthon empfohlen <ref>Moller, <tt>Cimbr. Lit. T. II, pag. 733.</tt></ref>. 1549 in der Fastenzeit unterzeichnete und expedirte Roger noch als Kirchspielsschreiber eine Beliebung des Kirchspiels in Meldorf. Bald nachher kehrte er in sein Vaterland zurück, wo er Canonicus, Pastor an der Paulskirche in London und Professor der Theologie daselbst ward. Allein 1555, den 4. Februar, mußte er der Religionsstreitigkeiten wegen sein Leben auf dem Scheiterhaufen beschließen, als unter der Königin Maria die fanatische Verfolgung der Protestanten eintrat. Merkwürdig ist auch namentlich Johann Creisbach. Er war geboren zu Soest in Westphalen 1503 und anfangs ein Mönch in dem westphälischen Kloster Bödeken<ref>Nach der Darstellung von Lau in der Reformationsgesch. war Creisbach schon als papistischer Geistlicher in Dithmarschen und wurde von den dortigen Mönchen veranlaßt, nach Wittenberg zu gehen, wo er aber zur lutherischen Lehre bekehrt ward.</ref>. Er ließ sich dazu gebrauchen, auf Antrieb
 
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2008, 15:11 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Unterhalt der Kirchendiener, wie auch für die Nothdurft der Armen. Selbst das Gnadenjahr der Predigerwittwen wurde festgesetzt und genauer angeordnet. Die Superintendenten hatten wesentlich dieselbe Stellung und amtliche Wirksamkeit wie in anderen lutherischen Ländern von Norddeutschland. Die Versammlung der Geistlichen, wie früher Kaland genannt, bildete unter der Direction der Superintendenten das Consistorium. Die Kirchenzucht wurde auf ähnlichen volksthümlichen Grundlagen wie in älterer Zeit organisirt und streng gehandhabt.

Unter den bei der Zustandebringung der reformatorischen Kirchenverfassung vorzugsweise eifrigen und thätigen Geistlichen des Landes ragen bekanntlich die beiden Bojes, der Engländer Rogier und der alte Creisbach hervor, und haben sich dadurch in der Kirchengeschichte Dithmarschens ein ehrenvolles Andenken gesichert. Wie groß das Verdienst der beiden Nicolaus Boje in Weslingburen und in Meldorf um die Annahme und Durchführung der Kirchenreformation gewesen ist, das ist so allgemein bekannt, daß es an diesem Orte nicht weiter ausgeführt zu werden braucht. Beide waren unter den ersten Superintendenten und haben als solche eine höchst erfolgreiche Thätigkeit mit ebenso viel Einsicht als Muth und Standhaftigkeit entwickelt. Beide starben im Jahre 1542. Der Nachfolger des jüngeren Nicolaus Boje in Meldorf als Pastor und Superintendent war Johann Roger, ein geborener Engländer, als Geistlicher zuerst Prediger in Antwerpen, in Dithmarschen durch Melanchthon empfohlen [1]. 1549 in der Fastenzeit unterzeichnete und expedirte Roger noch als Kirchspielsschreiber eine Beliebung des Kirchspiels in Meldorf. Bald nachher kehrte er in sein Vaterland zurück, wo er Canonicus, Pastor an der Paulskirche in London und Professor der Theologie daselbst ward. Allein 1555, den 4. Februar, mußte er der Religionsstreitigkeiten wegen sein Leben auf dem Scheiterhaufen beschließen, als unter der Königin Maria die fanatische Verfolgung der Protestanten eintrat. Merkwürdig ist auch namentlich Johann Creisbach. Er war geboren zu Soest in Westphalen 1503 und anfangs ein Mönch in dem westphälischen Kloster Bödeken[2]. Er ließ sich dazu gebrauchen, auf Antrieb


  1. Moller, Cimbr. Lit. T. II, pag. 733.
  2. Nach der Darstellung von Lau in der Reformationsgesch. war Creisbach schon als papistischer Geistlicher in Dithmarschen und wurde von den dortigen Mönchen veranlaßt, nach Wittenberg zu gehen, wo er aber zur lutherischen Lehre bekehrt ward.