Ausländer: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
* '''Zur Zeit des [[HRR|Heiligen Römischen Reiches]] hieß es:''' <br/> | * '''Zur Zeit des [[HRR|Heiligen Römischen Reiches]] hieß es:''' <br/> | ||
* (1574) [[Ausländer | * (1574) [[Ausländer|Außlendischen]] so ire gutter alhir bynnen der Rincklandwer liggen haben | ||
** Aufgeführt waren danach diejenigen "Ausländer" als Grundherren, welche ihren Wohnsitz außerhalb der genannten Stadt und des gleichnamigen Kirchspiels hatten. | ** Aufgeführt waren danach diejenigen "Ausländer" als Grundherren, welche ihren Wohnsitz außerhalb der genannten Stadt und des gleichnamigen Kirchspiels hatten. | ||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] | [[Kategorie:Historischer Begriff]] |
Version vom 5. Juli 2008, 18:18 Uhr
Historische Bedeutung:
- Zur Zeit Napoleons:
Bedeutung: In den durch Befehl Napoleons um 1806 angelegten „Populationslisten“ werden in den Vordrucken die Aufenthaltsorte von „losledigen“ Familienmitgliedern nach drei Kriterien untersucht, nämlich
- bei den Eltern
- im Lande = im Kirchspiel
- außer Landes = im Ausland = außerhalb des Kirchspiels
Beim Gesinde wird unterschieden nach Geburtsorten, nämlich
- Einheimische
- Fremde
- Zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches hieß es:
- (1574) Außlendischen so ire gutter alhir bynnen der Rincklandwer liggen haben
- Aufgeführt waren danach diejenigen "Ausländer" als Grundherren, welche ihren Wohnsitz außerhalb der genannten Stadt und des gleichnamigen Kirchspiels hatten.