Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/362: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Pfarrhaus liegt unmittelbar mit dem Garten an der Kirche. Früher beruhte die Baupflicht beim Herzoge von Jülich, nunmehr bei der katholischen Gemeinde. Ueber die Entstehung der Pfarrdotation ist nichts bekannt. Binterim sagt nach einem Manuscripte aus dem 16. Jahrhundert: "Wanlo hat an Land 66 Morgen, <tt>item</tt> zu Venrath ein Zehnten, thut 18 Malter Roggen, 18 Malter Gerste, 10 Malter Weizen und 10 Malter Hafer, an Sackrenten drei Malter Roggen, vom Blutzehnten ungefähr drei Lämmer und 18 Hühner, <tt>tenetur ad taurum et verrem</tt> (mußte das Zielvieh halten). Damit übereinstimmend der <tt>Status omnium beneficiorum ducatus Juliacensis de anno 1676</tt> von Holthausen. Dagegen heißt es in einer <tt>Specificatio redituum parochiae in Wanlo de anno 1767,</tt> aufgestellt von Pastor Kirchbauer: <tt>"Reditus pastorales</tt> bestehen in 74 Morgen Ackerland, von denen sieben Morgen Zehnten geben; ferner dreizehn Morgen, im Amte Grevenbroich gelegen, welche ebenfalls Zehnten austragen, und drei und einen halben Morgen, in der Herrschaft Wickrath gelegen, müssen gemeine Lasten tragen." Der Blutzehnte brachte 24 ein halbes Huhn ein. | |||
An Grund und Sackrenten hatte die Pastorat im Dorfe Wanlo, in Kuckum, Venrath, Kaulhausen, Neukirchen und Borschemich sieben Malter vier Sümmer Roggen und sechs Viertel Weizen. | |||
Von einem Baumgarten im Dorfe, genannt am Rennbaum, ungefähr einen halben Morgen groß, mußte die Pastorat an den Prädicanten zu Wickrathberg jährlich zwei Kapäune liefern und an die eigene Kirche in Wanlo fünf viertel Pfund Wachs. | |||
Die Gebühren waren für eine Copulation ein Reichsthaler, oder ein halber Reichsthaler, oder ein Gulden und ein Schnupftuch nach Vermögen der Person; die Armen zahlten nichts. Für eine Taufe ein Schilling, die Armen zahlten nichts. Für das Begräbniß eines Erwachsenen mit Amt auch nach Vermögen der Person ein Gulden, oder 20 Stüber, eines Armen <tt>gratis pro Deo</tt>; hatte er noch nicht communicirt, ein Schilling. So die Specificatio von Kirchbauer. |
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Die Rosenkranz= Bruderschaft gründete 1717 der Pastor Teinertz, die von Jesus, Maria, Joseph Pastor Kirchbauer 1768. Sie wurden den kirchlichen Vorschriften gemäß unter dem Pfarrer und Definitor Jansen neu errichtet.
Der Kirchhof mußte, weil der alte, um die Kirche gelegene Kirchhof zu enge und auch nicht zu erweitern war, vor’s Dorf verlegt werden.
Pfarrstelle.
Das Pfarrhaus liegt unmittelbar mit dem Garten an der Kirche. Früher beruhte die Baupflicht beim Herzoge von Jülich, nunmehr bei der katholischen Gemeinde. Ueber die Entstehung der Pfarrdotation ist nichts bekannt. Binterim sagt nach einem Manuscripte aus dem 16. Jahrhundert: "Wanlo hat an Land 66 Morgen, item zu Venrath ein Zehnten, thut 18 Malter Roggen, 18 Malter Gerste, 10 Malter Weizen und 10 Malter Hafer, an Sackrenten drei Malter Roggen, vom Blutzehnten ungefähr drei Lämmer und 18 Hühner, tenetur ad taurum et verrem (mußte das Zielvieh halten). Damit übereinstimmend der Status omnium beneficiorum ducatus Juliacensis de anno 1676 von Holthausen. Dagegen heißt es in einer Specificatio redituum parochiae in Wanlo de anno 1767, aufgestellt von Pastor Kirchbauer: "Reditus pastorales bestehen in 74 Morgen Ackerland, von denen sieben Morgen Zehnten geben; ferner dreizehn Morgen, im Amte Grevenbroich gelegen, welche ebenfalls Zehnten austragen, und drei und einen halben Morgen, in der Herrschaft Wickrath gelegen, müssen gemeine Lasten tragen." Der Blutzehnte brachte 24 ein halbes Huhn ein. An Grund und Sackrenten hatte die Pastorat im Dorfe Wanlo, in Kuckum, Venrath, Kaulhausen, Neukirchen und Borschemich sieben Malter vier Sümmer Roggen und sechs Viertel Weizen.
Von einem Baumgarten im Dorfe, genannt am Rennbaum, ungefähr einen halben Morgen groß, mußte die Pastorat an den Prädicanten zu Wickrathberg jährlich zwei Kapäune liefern und an die eigene Kirche in Wanlo fünf viertel Pfund Wachs.
Die Gebühren waren für eine Copulation ein Reichsthaler, oder ein halber Reichsthaler, oder ein Gulden und ein Schnupftuch nach Vermögen der Person; die Armen zahlten nichts. Für eine Taufe ein Schilling, die Armen zahlten nichts. Für das Begräbniß eines Erwachsenen mit Amt auch nach Vermögen der Person ein Gulden, oder 20 Stüber, eines Armen gratis pro Deo; hatte er noch nicht communicirt, ein Schilling. So die Specificatio von Kirchbauer.