Amt: Unterschied zwischen den Versionen

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*eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
*eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
*[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]], eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
*[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises)]], eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
*[[Amt (kreisähnlich)]] eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde
*[[Amt (kreisähnlich)]] eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde, speziell für Rheinland und Westfalen (vor 1802) siehe: [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen]].
* [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen]] in der Zeit vor 1802, als landesherrliche  Verwaltungsbehörde




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Version vom 2. Juli 2008, 08:17 Uhr

Das Wort Amt bezeichnet:


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