Amt: Unterschied zwischen den Versionen
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*[[Amt (kreisähnlich)]] eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde | *[[Amt (kreisähnlich)]] eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den [[Kreis]] abgelöst wurde, speziell für Rheinland und Westfalen (vor 1802) siehe: [[Historisches Amt im Rheinland und Westfalen]]. | ||
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Version vom 2. Juli 2008, 08:17 Uhr
Das Wort Amt bezeichnet:
- eine öffentliche Funktion einer Person
- eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
- Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises), eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
- Amt (kreisähnlich) eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den Kreis abgelöst wurde, speziell für Rheinland und Westfalen (vor 1802) siehe: Historisches Amt im Rheinland und Westfalen.