Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/097: Unterschied zwischen den Versionen

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war. Die Nonnen mußten bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld entrichten, welches manchmal durch besondere Schenkungen ihrer Verwandten gemehrt ward, und daraus sind zum Theil die Besitzungen des Klosters nach und nach erwachsen. Selbiges erwarb namentlich<ref>Lappenberg a. a. O. S. 526 ff.</ref> 1325 Bostel mit Alsterdorf, 1339 Eimsbüttel, 1343 das Kirchdorf Eppendorf, 1347 Barenfeld, 1348 Rissen, 1365 Winterhude, 1366 Ohlstorf, 1371—78 pfandweise Otmarschen und Ottensen, 1383 Lockstedt und Niendorf, 1385 Bilsen, so daß im Jahre 1380 das Landgebiet der Stadt viel geringer war, als das der Abtei.
 
Das Kloster stand unter dem Schutze und der Schirmvogtei oder sogenannten Verbindung des Rathes der Stadt Hamburg, der auch im Klostergebiete die Jurisdiction ausübte. In dem städtischen Recesse von 1483 findet sich ein Artikel, wonach der Stadtrath das Kloster gegen jeglichen Ueberfall zu beschirmen sich verpflichtet, und daneben bestimmt wird, daß die Aebtissin zwei Rathspersonen und einige Bürger dazu als Vorsteher oder Provisoren des Klosters zu erwählen haben solle.
 
Unser Kloster gewährte nicht allein eine Versorgung für Töchter des höheren Bürgerstandes in Hamburg, wie die uns erhaltenen Namen der Nonnen ausweisen, sondern war auch wesentlich eine Anstalt zur Erziehung Hamburgischer Bürgerstöchter. Eine von den Hamburgern 1461 gestiftete St. Johannis-Brüderschaft hatte die Aufgabe, dem Kloster durch Renten Unterstützung zu spenden, und um diese Zeit wurden an den Klostergebäuden große Bauten vollführt.
 
Solcher Beruf und solches Gedeihen scheint aber im funfzehnten Jahrhundert das Streben der Klosterdamen (<tt>dominae</tt> titulirt) nach äußerer Unabhängigkeit sehr gesteigert zu haben, und es ergingen nunmehr wegen Uebertretungen der Ordensregel, wohin namentlich gehörte, daß die Nonnen aufgehört hatten, im Refectorium ihr gemeinsames Mahl zu halten und jede für sich speiste, verschiedene Klagen an den Erzbischof zu Bremen. Der derzeitige Administrator des Erzbisthums, Heinrich von Schwarzburg, Bischof zu Münster, beschloß darauf 1482 eine ordnungsmäßige Reform des Klosters, wie sie in jener Zeit bei vielen Klöstern der Cistercienser und Cistercienserinnen
 
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Aktuelle Version vom 6. Juni 2008, 08:06 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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war. Die Nonnen mußten bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld entrichten, welches manchmal durch besondere Schenkungen ihrer Verwandten gemehrt ward, und daraus sind zum Theil die Besitzungen des Klosters nach und nach erwachsen. Selbiges erwarb namentlich[1] 1325 Bostel mit Alsterdorf, 1339 Eimsbüttel, 1343 das Kirchdorf Eppendorf, 1347 Barenfeld, 1348 Rissen, 1365 Winterhude, 1366 Ohlstorf, 1371—78 pfandweise Otmarschen und Ottensen, 1383 Lockstedt und Niendorf, 1385 Bilsen, so daß im Jahre 1380 das Landgebiet der Stadt viel geringer war, als das der Abtei.

Das Kloster stand unter dem Schutze und der Schirmvogtei oder sogenannten Verbindung des Rathes der Stadt Hamburg, der auch im Klostergebiete die Jurisdiction ausübte. In dem städtischen Recesse von 1483 findet sich ein Artikel, wonach der Stadtrath das Kloster gegen jeglichen Ueberfall zu beschirmen sich verpflichtet, und daneben bestimmt wird, daß die Aebtissin zwei Rathspersonen und einige Bürger dazu als Vorsteher oder Provisoren des Klosters zu erwählen haben solle.

Unser Kloster gewährte nicht allein eine Versorgung für Töchter des höheren Bürgerstandes in Hamburg, wie die uns erhaltenen Namen der Nonnen ausweisen, sondern war auch wesentlich eine Anstalt zur Erziehung Hamburgischer Bürgerstöchter. Eine von den Hamburgern 1461 gestiftete St. Johannis-Brüderschaft hatte die Aufgabe, dem Kloster durch Renten Unterstützung zu spenden, und um diese Zeit wurden an den Klostergebäuden große Bauten vollführt.

Solcher Beruf und solches Gedeihen scheint aber im funfzehnten Jahrhundert das Streben der Klosterdamen (dominae titulirt) nach äußerer Unabhängigkeit sehr gesteigert zu haben, und es ergingen nunmehr wegen Uebertretungen der Ordensregel, wohin namentlich gehörte, daß die Nonnen aufgehört hatten, im Refectorium ihr gemeinsames Mahl zu halten und jede für sich speiste, verschiedene Klagen an den Erzbischof zu Bremen. Der derzeitige Administrator des Erzbisthums, Heinrich von Schwarzburg, Bischof zu Münster, beschloß darauf 1482 eine ordnungsmäßige Reform des Klosters, wie sie in jener Zeit bei vielen Klöstern der Cistercienser und Cistercienserinnen


  1. Lappenberg a. a. O. S. 526 ff.