Mast (Landwirtschaft): Unterschied zwischen den Versionen
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Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen. | Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen. | ||
Vor dem jährlichen Schweineauftrieb wurde durch die benannten [[Scherner]] und Beauftragten des Markenrichters der Fruchtanfall der Eichen- und Buchenbäme in der Mark bewertet und nach diesem Ergebnis das Verhältnis von Markenanteilen ([[Schar|Scharen]], [[War|Waren]], Echtwert|Echtword) zu den aufzutreibenden Schweinen festgelegt. | |||
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Version vom 4. Juni 2008, 12:27 Uhr
Mast (Landwirtschaft) (ndd.) = reichliche Fütterung
Historisch: Während der Zeit der Schweinehude war insbesondere die Regelung der Schweinemast, durch die Früchte der klassischen Fruchbäume in den Marken (Eiche und Buche), neben der Holznutzung, Plaggenmahd (Plaggenhieb) und Neuanpflanzung, wesentlicher Bestandteil der Markenordnungen.
Vor dem jährlichen Schweineauftrieb wurde durch die benannten Scherner und Beauftragten des Markenrichters der Fruchtanfall der Eichen- und Buchenbäme in der Mark bewertet und nach diesem Ergebnis das Verhältnis von Markenanteilen (Scharen, Waren, Echtwert|Echtword) zu den aufzutreibenden Schweinen festgelegt.