Fuder: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:


2. Beteutung: Altes Hohlmaß, das in der Regel für Flüssigkeiten angewandt wurde, bevorzugt Wein, Bier. Das Fuder umfaßte je nach Region so zwischen 800 und 1800 Litern. Üblicherweise bestand das Fuder aus lokal unterschiedlichen Unterteilungen. Bei Wein entsprach die Menge einer Wagenladung Trauben.
2. Beteutung: Altes Hohlmaß, das in der Regel für Flüssigkeiten angewandt wurde, bevorzugt Wein, Bier. Das Fuder umfaßte je nach Region so zwischen 800 und 1800 Litern. Üblicherweise bestand das Fuder aus lokal unterschiedlichen Unterteilungen. Bei Wein entsprach die Menge einer Wagenladung Trauben.
[[Lippramsdorfer Mark|Lippramsdorfer Mark 1514 Holtdingsprotokoll]]
"Item Bernt van Olde ghevroget ½ '''[[Fuder|foder]]''' [[Boekenheester|bocken Hester]]. Item Buddenbroick ½ '''[[Fuder|foder]]''' [[Eeke|eicken Holtes]] [[Stüven|gestüvet]]".


[[Leving (Haltern-Lavesum)|Markenordnung Lippramsdorfer Mark]]: </br>
[[Leving (Haltern-Lavesum)|Markenordnung Lippramsdorfer Mark]]: </br>

Version vom 4. Juni 2008, 08:11 Uhr

Fuder = "fôder" (ndd.)

Ursprung: Abgeleitet ist das Fuder von der "Fuhre" (Ladung), die ein zweispänniger Wagen (auch Leiterwagen bei Korn, Heu und Holz) laden konnte.

1. Beteutung: Getreide-, Heu- und Holzmaß

2. Beteutung: Altes Hohlmaß, das in der Regel für Flüssigkeiten angewandt wurde, bevorzugt Wein, Bier. Das Fuder umfaßte je nach Region so zwischen 800 und 1800 Litern. Üblicherweise bestand das Fuder aus lokal unterschiedlichen Unterteilungen. Bei Wein entsprach die Menge einer Wagenladung Trauben.


Lippramsdorfer Mark 1514 Holtdingsprotokoll "Item Bernt van Olde ghevroget ½ foder bocken Hester. Item Buddenbroick ½ foder eicken Holtes gestüvet".

Markenordnung Lippramsdorfer Mark:

  • 1629 Designation oder Verzeichniß aller Ländereyen und Appertinentien zu Levings gudt im Kerspell Halteren und Bauernschaft Laveßem liegend, gehörich: Erstlich gehört hir zu ein Kamp vor dem Hoff liegendt von einem Maldtgesehe, (…). … (…). Item ungefehr fünffte halb foder Hewgewachßes. Summarum Summa deß alieg acker landts fünff maldt Zehende halb Sch gesehe.